Sonntag, 30. April 2023

Über das Narrativ des leicht verführbaren Volkes und der Notwendigkeit eines paternalistischen Staatsverständnisses

Über das Narrativ des leicht verführbaren Volkes und der Notwendigkeit eines paternalistischen Staatsverständnisses (Vgl hierzu den Artikel: „5 Thesen zur Verfassungsschutzbeobachtung“ der Internetseite:Sezzion am 28.April 2023) Dies Narrativ fundiert das Staats- und Verfassungsverständnis der BRD und des jetzt wiedervereinten Deutschlands. Die Weimarer Republik sei gescheitert an einem zu schwachen nicht wehrhaft genug ausgestatteten Staat und der Neigung der Deutschen, sich in Krisenzeiten von extremistischer Propaganda verführen zu lassen.Links- und Rechtsextremistisches stelle so immer ein Gefahrenpotential für die Demokratie dar. Deshalb müsse der Einfluß des Volkes auf die Regierung möglichst gering gehalten werden, ist das Volk doch so leicht manipulierbar. Die repräsentative Demokratie sei dafür die beste Lösung, da so eine Beeinflussung der Regierung durch das Volk gering gehalten wird. Faktisch reduziert sich dabei die Demokratie auf das Recht, alle paar Jahre ein Parlament zu wählen, das dann eine Regierung wählt.Zu den Wahlen kandidieren Parteien, die dann in den Parlamenten regieren. Idealtypisch sollte es eine Sozial-Liberale Partei, eine Conservativ-Liberale Partei und eine Marktwirtschafts-Liberale Partei geben. Alle sind in der selben Ideologie beheimatet mit divergierenden Akzentuierungen, sodaß jede mit jeder koalieren kann. Ausgegrenzt sind dabei alle Nichtliberalen-Parteien, denn die gelten als demokratiefeindlich. Sie dürfen aber zu den Wahlen antreten, solange sie so wenig Stimmen bekommen, daß dies als ein Beweis der überwältigenden Zustimmung des Wahlvolkes zur liberal ausgedeuteten Demokratie gedeutet werden kann. Da aber der Deutsche anfällig sei für Nichtliberales, besonders in Krisenzeiten, muß der Staat hier besonders achtsam sein. Die Institution des Verfassungsschutzes dient so eigens der Bekämpfung alles nichtliberalen Denkens. Hierbei setzt der Rechtsstaat zwar dem Wirken dieser Institution seine Grenzen, aber im Kampf gegen Rechts und Links ist dem Verfassungschutz doch vieles erlaubt. Vom Grundgesetz her gilt das Prinzip, daß wenn eine Gefährdung der faktischen Herrschaft der liberalen Parteien droht, die Grundrechte weitestgehend eingeschränkt werden dürfen. Das extremste Mittel stellt dabei die Möglichkeit des Verbotes nichtliberaler Parteien dar und das Verbieten von politisch oppositionellen Vereinigungen aller Art. Der angeblich mündige Staatsbürger müsse eben vor fundamental-oppositionellem Denken geschützt werden. So selbstverständlich die Tabakindustrie Werbeverboten unterliegt,so selbstverständlich wird auch liberalkritisches Denken ausgegrenzt und mit den Mitteln des Verfassungsschutzes bekämpft. Der Kerngedanke ist dabei die Gleichsetzung des Grundgesetzes, der Verfassung mit der Ideologie des Liberalismus, der aber ein geläuterter ist, weil er den Bürger und das Volk als leicht manipulierbar ansieht und so eine permanente Überwachung des Volkes fordert. Auch sind so Religionen nur tolerierbar, wenn sie sich liberal auslegen. Nicht Handlungen sondern schon ein nichtkonformes Denken gilt so schon als verfassungsfeindlich, eindeutig rechts- oder linksextremistisch. (So können in den USA gar schon Anhänger der Tridentinischen Messe als potentielle Demokratiefeinde überwacht werden - siehe dazu Berichte auf Kath net! Sie sind eben nicht liberal) Der Revolutionsführer Robespierre brachte das mit der ihm eigenen Klarheit so auf den Punkt: Keine Freiheit für die Feinde der Freiheit! Nichtliberales Denken ist so ein Mißbrauch des Denkens. Da auf der Internetseite: „Sezzion“ viel Nonkonformistisches zu lesen ist, gilt nun auch diese Seite als gefährlich und wird nun vom Verfassugsschutz observiert und bekämpft.

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