Samstag, 22. April 2023
Anfragen zum Lieblingsthema der „Neusynodalkirche“: die Homosexualität
Anfragen zum Lieblingsthema der „Neusynodalkirche“: die Homosexualität
Zwei dogmatische Behauptungen tauchen in dem politisch korrektem Diskurs über die Homosexualität immer wieder auf: Einerseits soll es ein freier Selbstbestimmungsakt sei, homosexuell leben zu wollen, andererseits soll die Homosexualität eine natürliche, also angeborene Ausstattung von Menschen sein.
Wird die These der freien Selbstbestimmung in den Vordergrund gestellt, verbindet sich das mit der Forderung einer Anerkennung des Selbstbestimmungsrechtes, seine sexuelle Orientierung, wie heutzutage gern gesagt wird, frei wählen zu dürfen. Verknappt formuliert: Jeder Bürger verfüge über das Selbstbestimmungsrecht und somit müsse die Kirche dies Recht auch ihren Kirchenmitgliedern zusprechen und dürfe so keinen Homosexuellen diskriminieren.
Wird dagegen die These der Homosexualität als von Natur aus Gegebenes in den Vordergrund gestellt,wird damit insinuiert, daß die Homosexualität, weil es etwas Natürliches sei, etwas Gutes sei. Es sei an die große Illusion der Ethnologie erinnert,unter den sogenannten „Naturvölkern“ noch eine „natürlich“,nicht kulturell verfremdet praktizierte Sexualität auffinden zu können als ein Korrektiv unserer verkultivierten Sexualitätspraxis, die aber ihr Ende fand in der Erkenntnis, daß auch da die Sexualität kulturell reguliert gelebt wurde. Im Hintergrund steht so die antithetische Gegenüberstellung von dem Natürlichen und dem Zivilisatorisch-Kulturellem, wobei die Kultur tendenziell als eine Entfremdung vom Natürlichen vorgestellt wird.
So gut beide Argumente nun auch klingen mögen, sind sie doch theologisch nicht haltbar. Der Ehebruch ist im Lichte des Strafgesetzbuches gesehen keine verbotene Handlung, sodaß jeder Ehemann auch ein Bordell aufsuchen darf. Moraltheologisch geurteilt ist jeder Bordellbesuch eines Ehemannes eine Sünde und kann auch nicht mit der These, daß auch die Entscheidung zu einem Bordellbesuch zum sexuellen Selbstbestimmungsrecht gehört, moraltheologisch legitimiert werden. Die kirchliche Moraltheologie kann also Handlungen, die nach dem geltenden Strafgesetzbuch erlaubt sind, moralisch verurteilen. Bisher konnte m.W einem verheirateten Religionslehrer, würde bekannt, daß er ein Stammkunde in Bordellen ist, die Unterrichtserlaubnis entzogen werden, wohingegen das jetzt wohl durch die neuen kirchlichen Arbeitsrechte verunmöglichen soll, daß eben kein Kirchenangestellter mehr ob seiner sexuellen Lebenspraxis diskriminiert werden dürfe. Aber ein solches Kirchenarbeitsrecht befände sich dann in einer unübersehbaren Spannung zur kirchlichen Morallehre der Kirche, denn die verlangt eigentlich eine Ahndung von groben Verstößen gegen die Morallehre der Kirche. Die Kirche kann eben nicht alles moralisch gutheißen, nur weil der Staat es als erlaubt beurteilt. Die praktizierte Homosexualität ist so im Urteil der hl.Schrift wie der Lehre der Kirche ein moralisches Fehlverhalten. Das heißt aber auch nicht, daß sie vom Staat ein staatliches Verbot der praktizierten Homosexualität zu verlangen hat. (Nebenbei: Auch wenn Linke das nicht gern hören: Im sozialistischen Rußland wurde die praktizierte Homosexualität unter Stalin bestraft, galt sie doch als ein Symptom bürgerlich-kapitalistischer Dekadenz!)
Das zweite Argument ist nun theologisch völlig inakzeptabel. Die Theologie muß nämlich unterscheiden zwischen der Natur, wie sie vor dem Sündenfall war und der Natur, wie sie jetzt nach dem Sündenfall geworden ist. Zur guten Natur, der prälapsarischen gehört weder der Krebs, das Blindgewordenwerden von Menschen noch die angeborene Homosexualität. Erst in der postlapsarischen Natur können diese Phänomene auftreten als vom Schöpfergott nichtgewollte. Er gab ja dem Menschen als erstes das Gebot: Vermehret Euch! Eine angeborene Homosexualität widerstreitet aber diesem ersten göttlichen Gebot und kann so nicht als gottgewollt beurteilt werden. Merksatz: Seit dem Sündenfall ist die Natur nicht mehr einfach die gute Natur! So kann ja das Schicksal des Sterbenmüssens auch nicht als ein guter Teil der Naturordnung des Menschen angesehen werden, war der Mensch doch ursprünglich zum ewigen Leben von Gott bestimmt und nicht zum Sterbenmüssen. Es gehört nur zur Naturanlage des Menschen, sterben zu können, aber zur postlapsarischen, sterben zu müssen. So sehr ist Gottes gut erschaffene Natur durch den Sündenfall depraviert worden.
In der Naturglorifizierung spiegelt sich aber auch die Dekadenz unserer Zeit wieder, daß in ihr der Mensch seinen Herrschaftsanspruch der Natur gegenüber nicht mehr bejahen will!
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