Donnerstag, 13. April 2023

Nachlese zur Haltung der Kirche in den Coronoepidemiezeiten

Nachlese zur Haltung der Kirche in den Coronoepidemiezeiten Über 150.000 Menschen starben an dem Coronavirus, aber es könnte sein, daß in diese Zahl auch Todesfälle eingerechnet wurden, bei denen Menschen mit Corona an etwas anderem verstorben sind. Die jetzige Debatte wirft nun auch die Frage auf, ob denn nicht einige staatlich angeordnete Maßnahmen zum Schutz vor dieser Epidemie überzogen waren und vielleicht auch gar nicht effektiv gewesen sind. Für die Kirche ist dabei die wichtigste Frage die: Durfte sie zeitlich befristet das Abhalten öffentlicher Gottesdienste untersagen? Hier soll die Aufmerksamkeit auf eine Fragestellung hin kapriziert werden: Wie fällt man eine Entscheidung gut, wenn man sie nicht auf dem Fundament von Wissen fällen kann? Eine einfache Situation soll dies Problem veranschaulichen. Eine Mutter steht mit ihrem Jungen vor einem zugefrorenen Fluß. „Mama, da möchte ich jetzt Schlittschuh fahren!“ Die Mutter schaut auf die Eisdecke des Flusses; sie kann nicht erkennen: Trägt das Eis schon oder würde es brechen, wenn ihr Bub da aufs Eis geht. Das Tableau der möglichen Entscheidungen: Sie erlaubt das Schlittschuhfahren und das Eis hält. Sie erlaubt das Schlittschuhfahren und das Kind ertrinkt. Sie erlaubt das Schlittschuhfahren nicht und das Eis hätte gehalten. Sie erlaubt das Schlittschuhfahren nicht und das Eis hätte nicht gehalten. Nur bei den Fehlentscheidungen entsteht ein vermeidbarer Schaden. Wenn der Bub weint, weil er nicht Schlittschuhfahren durfte, dann ist das ein unvermeidbarer Schaden, wenn das Eis nicht hielte. Erlaubt die Mutter das Schlittschuhfahren und das Eis hält dann nicht, kann der schlimmste Fall eintreten, daß ihr Kind ertrinkt.Verbietet die Mutter das Schlitschuhfahren und hätte das Eis gehalten, entsteht der vermeidbare Schaden, daß das Kind ob des Verbotes weint.Die Mutter vergleicht nun die Schwere der vermeidbaren Schäden und entscheidet sich für die Option des geringeren Schadens: Sie erlaubt ihrem Buben das Schlittschuhfahren nicht. Nach diesem Entscheidungsschema hat faktisch die Kirche aber auch die Staatsregierung entschieden. Wenn anerkannt wird, daß am Anfang der Coronaepidemie niemand genau wußte, wie gefährlich sie ist und welche Schutzmaßnahmen sinnvoll sind, hat man eben so entschieden, wie man zu entscheiden hat, wenn kein zuverlässiges Wissen vorliegt. In der Causa des Verbotes,öffentliche Messen feiern zu lassen, muß berücksichtigt werden, daß das Abhalten der Messen nicht verboten wurde.Dank der vielen Übertragungen von Messen durch das Internet und das Fernsehen konnte jeder Katholik an einer Messe virtuell teilnehmen und auch das Sakrament des Altares empfangen, zwar nicht sakramental wohl aber geistlich. Im ganzen Mittelalter und noch lange danach sah die katholische Praxis so aus: Einmal im Jahr mußte man die Kommunion empfangen, an allen anderen Sonntagen und Werktagen wurde sie vom Volke nur geistlich empfangen. Die Reformatoren polemisierten gegen diese katholische Praxis, die aber trotzdem als eine katholische weiterhin legitim ist. So konnte die Kirche den Verzicht auf die Kommunion akzeptieren im Vertrauen auf die Möglichkeit der geistlichen Kommunion. Die Beschränkung auf eine virtuelle Teilnahme an den Messen ist so die Wahl eines kleineren Schadens, wenn die Maßnahme sich als überflüssig erweisen würde, im Vergleich zu dem Schaden, der eingetreten wäre, wenn die öffentlichen Gottesdienste nicht verboten würden, aber sich dann viele infiziert hätten und einige gar daran gestorben wären. Die Kirche hat eingedenk Cyprians Erkenntnis: Niemand kann Gott zum Vater haben, der nicht die Kirche zu seiner Mutter hat, sich mütterlich den Gläubigen gegenüber zu verhalten und sie wird so auch ganz mütterlich gestimmt ihren Kindern einiges verbieten müssen aus ihrer Liebe zu ihren Kindern. Eine gute Mutter erlaubt eben ihrem Kinde nicht alles, was es begehrt - so ist sie noch lange nicht eine Stiefmutter.

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