Samstag, 29. April 2023

„Wenn sich Frauen zur Diakonin berufen fühlen“ oder der Wille zur Macht

„Wenn sich Frauen zur Diakonin berufen fühlen“ So titelt kath de am 29.4.2023, um auf das Schicksal dieser Frauen hinzuweisen: „Qualifiziert, kompetent, aber weiblich“ und doch dürfen sie, nur weil sie Frauen seinen, das Diakoninamt nicht ausüben. Theologisch wäre die sachgemäße Antwort die gewesen: „Dann stimmt da was nicht mit ihrem Gefühl!“ Eine kleine Begebenheit aus meinem Leben: Ein heißer Sommertag, ein Bureauraum, die Fenster konnten nicht geöffnet werden ob des Straßenlärms und Ventilatoren waren noch nicht angeschafft, und da plagten wir uns nun, schon seit fast 8 Stunden bei der Arbeit. Ein Arbeitskollege: „Der Bureauleiter lädt uns nach dieser Treibhausarbeit auf ein Bier ein, gleich neben dem Bureau!“ Schon lief die Arbeit fast wie von selbst und dann war Schluß- auf ins Bierlokal. Der Bureauleiter drehte sich zu mir um: „Sie habe ich nicht eingeladen!“ Wie ein begossener Pudel stand ich da: „Sie nicht!“ Der Bureauleiter kann einladen, wen er will und kann so auch nicht einladen, wenn er nicht will. Es gab für mich kein Recht, miteingeladen zu werden und auch keine Pflicht des Chefes,mich auf ein Bier einzuladen. Aber ich war doch genauso bierdurstig wie die Anderen, ich hatte doch wie die Anderen in der Hitze gearbeitet, 8 Stunden lang. Daraus entsteht aber nicht das Recht für mich, auf ein Bier eingeladen zu werden. Ich glaubte aber doch eingeladen worden zu sein. Das hatte ich subjektiv geglaubt, aber der subjektive Glaube kann irren. Gefühle können sich irren. Man sagt zwar gern, gerade in Liebesangelegenheiten: Höre auf Dein Herz, folge Deinem Gefühl!, aber Herz und Gefühl sind keine unfehlbare Quellen der Wahrheit. Völlig verkennt dann die Aussage: „Qualifiziert, kompetent“,daß die Weihe erst die Kompetenz verleiht, das Amt des Diakons, des Priesters und des Bischofes auszuüben. Das Weihesakrament ist nämlich eine wirksame Zeichenhandlung, daß durch etwas Weltliches Übernatürliches vermittelt wird: geistliche Vollmachten. Im Protestantismus ist das anders: Dort hat eine Ordination eine rein kirchenrechtliche Funktion, daß der Zuordinierende dazu berechtigt wird, sein Amt auszuüben, nachdem der Zuordinierende seine Befähigung dazu durch bestandene Prüfungen erwiesen hat. Für das Weihesakrament lautet darum die entscheidende Frage: Kann eine Frau die Weihe gültig empfangen? Diese Frage muß präzise unterschieden werden von der, ob es erlaubbar ist, daß eine Frau das Weihesakrament empfängt. Zur Veranschaulichung: Ein Mathematiklehrer kann den Gebrauch eines Taschenrechners erlauben oder auch verbieten, damit die Schüler das Kopfrechnen erlernen. Er kann aber 11 als Antwort auf die Rechenaufgabe: Was ist 5 plus 7 nicht als gültige erlauben! Was wahr und was unwahr im Raume der Mathematik ist, ist keine Frage des Erlaubens oder Nichterlaubens, daß etwa ein liberal Gesonnene auch 13, 14, und 11 und 10 als gültige Antworten dieser Rechenaufgabe tolerieren würde. Die Katholische Kirche beurteilt den Empfang der Weihe für Frauen als ungültig und darum auch als unerlaubt! Wäre die Weihe nur unerlaubt, dann könnte sie ein Verbot vielleicht aufheben, aber sie kann eine ungültige Weihe nicht als gültig erklären! Weihte eine Mutter ihren Sohn zum Priester, weil sie ihn für außerordaentlich begabt für den Beruf des Pfarrers hielte, wäre diese Weihe eindeutig ungültig und diese Weihe könnte nicht einmal den Papst selbst nachträglich als gültig erklären. Man möge sich dies vorstellen: Ein bayrischer Pfarrer kommt auf die Idee, damit endlich mehr Männer zur Messe kommen, daß er statt des Weines einen Obstschnaps nimmt, den er dann in der Eucharistie ausschenkt als Blut Christi. Wenn nun das Hochgebet mit den Wandlungsworten über den Obstschnaps vom Priester gesprochen worden ist, wird dann der Schnaps in das Blut Christi transsubstantioniert? Oder empfangen die Kommunikanten nur Schnaps? Die in der Priesterweihe vermittelte Wandlugsvollmacht bezieht sich auf Brot und Wein, nicht aber auf Schnaps! Der Obstler würde nicht in das Blut Christi gewandelt,die Kommunikanten empfingen so nur einen Schnaps, sonst nichts. Da Jesus Christus nur Männer weihte, muß davon ausgegangen werden, daß auch sie nur gültig die Weihe empfangen können. Würde eine Weihe von Frauen zum Diakonenamt oder zum Priesteramt erlaubt, gliche das der Erlaubnis, statt Brot und Wein auch eine Bratwurst und Bier zur Eucharistie zuzulassen! Aber eine solche Erlaubnis führte nur dazu, daß die Kommunikanten statt des Leibes und des Blutes Christi nur ein Stück Bratwurst und einen Schluck Bier empfängen. Es entstünde so eine ungültige Eucharistiefeier. Ein Verbot kann aufgehoben werden, aber was ungültig und unwahr ist, kann nicht per Erlaubnis gültig und wahr werden. Der 30 Jährige Krieg fing 1618 an und auch der toleranteste Geschichtslehrer kann die Antwort 1418 nicht als auch wahr deklarieren. Was wahr ist, ist wahr und bleibt es auch, nur was nur unerlaubt ist, kann als erlaubt erklärt werden, wie auch Erlaubtes zu Unerlaubtem werden kann. Und Jesus Christus ist der Herr über seiner Kirche, er hat entschieden, wen die Kirche weihen darf und wen nicht und wer die Weihe gültig und wer sie nichtgültig empfangen kann. Es ist nun das Schicksal nicht nur dieser Ordnung Gottes, daß sie zur Revolte gegen sie provoziert, gehört durch die Neigung zur Insubordination des Menschen zur Natur des zum Sündigen geneigten Menschen. Die Rotte Korach schildert eben nicht nur eine einmalige Begebenheit in der Geschichte des Volkes Israels sondern hält uns den Archetypus des gegen Gott Revoltierenden vor Augen. Daß Gott der Herr ist, das ist eben für viele unerträglich, wollen sie doch selbst herrschen!

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