Samstag, 30. November 2024

Ein moraltheologischer Rückblick auf den Volkstrauertag: Sind alle deutsche Soldaten des 2.Weltkrieges Kriegsverbrecher, zumindest die der Waffen SS?

 

Ein moraltheologischer Rückblick auf den Volkstrauertag: Sind alle deutsche Soldaten des 2.Weltkrieges Kriegsverbrecher, zumindest die der Waffen SS?

Wer sich für die Historizität dieser Frage interessiert, der sei an das Buch: „99 populäre Irrtümer über den Zweiten Weltkrieg“von Florian Urban verwiesen, ein Aufklärungswerk bester Qualität. Zur aktuellen Auseinandersetzung um den Volkstrauertrag verweise ich auf den gediegenen Artikel: „Eine Nachlese zum Volkstrauertag – von Dominik Kaufner“ der Internetseite: „Sezzion“ vom 28.Nov. 2024. Hier soll sich auf eine rein moraltheologische Betrachtung beschränkt werden.

Da diese Frage emotional sehr aufgeladen ist, sodaß dies eine sachliche Erörterung sehr erschwert, soll jetzt nicht in medias res gegangen werden, sondern das Ziel über einen Umweg erreicht werden. Gesetz den Fall, ein Mann wird in einem Indizienpozeß wegen eines Mordes zu 10 Jahren Gefängnis verurteilt. Der Gefängniswächter X ist nun auch für diesen Gefangen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) zuständig. Nach 5 Jahren Haftzeit wird aber eindeutig von einem Gericht festgestellt, daß dieser Mann nicht der Täter gewesen ist, da ein anderer den Mord begangen hat. Solange menschliche Richter über Angeklagte urteilen, kann nie hundertprozentig ausgeschlossen werden, daß ein Unschuldiger verurteilt wird.

Es soll sich nun auf den Gefängniswerter X kapriziert werden.Ist dieser in einem moralischen, nicht strafrechtlichen Sinne schuldig geworden, da er mithalf, 5 Jahre lang einen Unschuldigen in einem Gefängnis einzukerkern? Diese Frage wäre zu bejahen, wenn er gewußt hätte, daß der Verurteilte unschuldig war oder daß es fahrlässig , gar grob fahrlässig von ihm gewesen war, nicht zu erkennen, daß dieser Inhaftierte unschuldig war. Verfügt aber ein Gefängniswerter überhaupt über die Sachkompetenz, prüfen zu können, ob ein Verurteilter zu recht oder zu unrecht von einem Gericht verurteilt wurde? Im Regelfall ist das auszuschließen. Auch gehört es nicht zu seinen Berufspflichten, zu prüfen, ob ein gerichtlich Verurteilter zu recht verurteilt wurde. Von einem Gefängniswärter ist zu verlangen, daß er seinen Berufspflichten nachgeht. Wenn er diese diesem Gefangenen gegenüber erfüllt hatte, dann ist er nicht nur strafrechtlich sondern auch moralisch unschuldig, auch wenn objektiv geurteilt dem Gefangenen 5 Jahre lang in der JVA ein Unrecht angetan wurde.

Gilt das so auch für den deutschen Soldaten und auch im Regelfall für die Soldaten der Waffen-SS? Wenn heute die Geschichtswissenschaft fast einhellig den 2.Weltkrieg als einen Unrechtskrieg, von Deutschland initiiert beurteilt,dann besagt daß ja nicht, daß das so von jedem deutschen Soldaten so erkennbar war. Auch gehört es nicht zu den Berufspflichten eines Soldaten, in einem Kriegsfalle zu überprüfen, ob dieser Krieg ein gerechtfertigter ist, indem er die Kritierien der Lehre vom Gerechten Krieg auf den jetzt aktuellen Kriegsfall anwendet, um seine Legitimität zu prüfen.Man muß konzedieren, daß ein einfacher Soldat mit einer solchen Prüfung hoffnungslos überfordert ist, den wie gering sind in der Regel seine Kenntnisse über die Gründe und Motive, warum es zu dem Krieg überhaupt kam.

Für einen Soldaten im Kriegsfalle, und das gilt nun deshalb auch so für jeden deutschen Soldaten des 2.Weltkrieges, gilt, daß er sich moralisch geurteilt nur dann verbrecherisch verhalten hat, wenn er für ihn selbst eindeutig erkennbar gegen seine Berufspflichten verstoßen hat. Hier wird und muß man urteilen, daß für die allermeisten deutschen Soldaten dieser Fall nicht gegeben war. Als eine Ausnahme müssen wohl die Soldaten angesehen werden, die in den Konzentrationslagern tätig waren,, aber selbst die allermeisten Soldaten der Waffen-SS haben nie ein KZ von innen gesehen. Wer nun nicht pazifistisch gesonnen, jede Kriegsführung als moralisch verwerflich verurteilt, wird nicht umhinkommen, anzuerkennen, daß die deutschen Soldaten in der Regel keine Kriegsverbrechen begingen. Ausnahmen bestätigten das dann nur.

Wehe den Besiegten!“, heißt es. Unverkennbar ist aber das Interesse der westlichen Siegermächte, nach dem Militärsieg über Deutschland, die Deutschen als ganzes auch noch moralisch zu besiegen durch die Kollektivschuldthese, daß das ganze deutsche Volk und selbstverständlich alle deutschen Soldaten kriegsverbrecherisch gewesen seien. Nach dem verlorenen 1.Weltkrieg war Deutschland ja aus der Perspektive der Siegermächte erschreckend schnell wieder erstarkt und deswegen sollte nach dem zweiten Sieg über Deutschland ein erneutes Erstarken verunmöglicht werden. Dazu diente eben auch das Instrument des Kollektivschuldnarratives des ganzen deutschen Volkes an dem verbrecherischem Kriege. Hier wird so die Moral instrumentalisiert zur Prolongierung des Kampfes wider Deutschland. Die Musterschüler dieses Kriegschuldnarratives demonstrierten dann ja 1989f gegen die Wiedervereinigung Deutschlandes mit der Parole: „Nie wieder Deutschland!“

Moraltheologisch kann nur dann von einer Sünde von Soldaten in einem Kriege gesprochen werden, wenn der Soldat eindeutig für ihn erkennbar gegen seine Berufspflichten verstoßen hat. Eine Gesamtbeurteilung eines Krieges, ob er ein gerechter oder kein gerechter ist, übersteigt auf jeden Fall die Kompetenz eines Soldaten. Auch er kann nur für das verantwortlich gemacht werden, wofür er auch wirklich verantwortlich machbar ist.



1.Zusatz:

Daß der nationalozialistische Staat eine Diktatur war, war aus der sowjetischen Sicht wahr, denn hier sah man im NS-Staat eine tyrannische Gewaltherrschaft über das deutsche Volk im Interesse der Kapitalistenklasse, während man in den USA eher von einer Willenseinheit des deutschen Volkes mit ihrer politischen Führung ausging, der Führer tat, was das Volk wollte. Deshalb führte man den Krieg gegen Deutschland, wohingegen Stalin den Krieg zur Befreiung führte gemäß seiner marxistischen Ideologie. Hitler war aus der westlichen Sicht so ein Diktator, weil er die ganze Welt erobern und unterdrücken wollte, er regierte aber eigentlich nicht diktatorisch das Volk, denn das stimmte ihm doch zu gemäß dem Kollektivschuldnarrativ

2.Zusatz:

Nie wird so viel gelogen wie während des Krieges, klärte uns Otto von Bismarck auf. Wir dürfen davon ausgehen, daß so manches deutsche Kriegsverbrechen eine Erfindung der feindlichen Kriegspropganda ist. 

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