Donnerstag, 14. November 2024

Kennt Papst Franziskus das Kirchenrecht nicht oder ignoriert er es einfach?

 

Kennt Papst Franziskus das Kirchenrecht nicht oder ignoriert er es einfach?



"Mögen bitte immer Beichtväter zur Hand sein", sagte er am Montag im Vatikan. Oft kämen sogar Muslime und Angehörige anderer Religionen und würden sie um einen Segen bitten. "Gib immer allen den Segen", so Franziskus. "Und vergib allen, allen, allen - ohne große Reden!" So liest man es auf Kath net am 14.11.2024. Die Artikelüberschrift: „Franziskus an Beichtväter:Gebt auch Andersgläubigen den Segen“ läßt schon Arges erwarten und das Weitere bestätigt den Argwohn. Die Aufforderung an die Beichtväter meint wohl nicht einfach, daß den um Gottes Segen Bittenden dann noch als ein Zusatz die Sünden vergeben werden sollen, sondern daß ihnen durch einen Beichtvater sakramental die Sünde vergeben werden soll.

Jeder Christ kann und soll, dem, der gegen ihn gesündigt hat, diese Sünde vergeben und er hat dazu auch die Vollmacht, da es um ein Sündigen wider ihn sich handelt. Die Sünde als ein Handeln oder Unterlassen wider Gott dagegen kann nur Gott selbst oder die dazu eigens von Gott Bevollmächtigten vergeben, also nur die Priester. Für die Vergebung der nicht lässigen Sünden wider Gott ist allein das Bußsakrament zuständig. Der Priester kann und soll so gemäß der kirchlichen Ordnung dieses Sakramentes die Sünden wider Gott vergeben. Das Kirchenrecht stellt nun eindeutig fest: Can 842,§1: “Wer die Taufe nicht empfangen hat, kann zu den übrigen Sakramenten nicht gültig zugelassen werden.“ Wenn also ein Beichtvater einem Ungetauften die Sünden vergibt, ist diese Lossprechung objektiv ungültig. Der Beichtvater kann nur einem Ungetauften die Sünde vergeben, die der Ungetaufte gegen ihn selbst beging.

Papst Franziskus verfolgt eine Strategie der Vergleichgültigung aller Religionen für sein Konzept, daß die Gläubigen aller Religionen vereint sich für die Humanisierung der Welt engagieren sollen und dabei alle religiösen Differenzen als unwesentlich abzuqualifiezieren haben. In diese Konzeption paßt es nun, den Beichtvätern zu empfehlen, jedem, egal welcher Religion er anhängt, die Sünden zu vergeben und zwar sakramental. Augenfällig ist dabei, daß der Andersgläubige, der nur um den Segen bittet, sozusagen ungefragt auch noch die Sünden vergeben werden sollen, obgleich er die gar nicht nachgefragt hat. Die Sündenvergebung verkommt hier zu einer Zusatzgabe angehängt an die Segensspendung!

Mit der Toleranz anderen Religionen gegenüber hat das nichts zu tuen. Hier werden Priester dazu aufgerufen, eine sakramental gültige Sündenvergebung zu simulieren. Objektiv geurteilt gilt den Empfängern aber die Sündenvergebung nicht, es wird nur eine solche vorgetäuscht. Papst Franzikus stellt sich mal wieder über die Lehre der Kirche und über das Kirchenrecht als ein wahrer Schüler Ludwig XIV: „Die kirche bin ICH!“

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