Dienstag, 18. August 2026

Menschenwürde statt sich auf Gottes Gebote zu richten – der neue Trend in der Kirche?

 

Menschenwürde statt sich auf Gottes Gebote zu richten – der neue Trend in der Kirche?



(Vorab: Von Lesern wurde ich gebeten, etwas zur Causa der „Leihmutterschaft“ bzw auch der „Leihvaterschaft“ zu schreiben.) Ich möchte diese Causa nun etwas aus dem Rahmen fallend unter dieser Fragestellung diskutieren, daß wir als Christen das erste Gebot,das Gott uns gab: „Seid fruchtbar und mehert Euch!“ auch als das Fundament der Diskussion über die mögliche Legitimität der „Leihmutterschaft“ und der „Leihvaterschaft“ anzusehen haben. Gott hat uns Menschen eine Ordnung des Wiesichfortpflanzens eingesetzt, daß ein Mann und eine Frau heiraten und dann auf die natürliche Weise Kinder bekommen, die sie aufziehen und erziehen.

Probleme entstehen nun deswegen, weil diese Ordnung nicht eingehalten werden kann, sodaß keine Kinder gemäß dieser Ordnung hervorgebracht werden können, aber das erste Gebot dazu verpflichtet. Das bekannteste Beispiel für dieses Problem sind die leiblichen Kinder Evas und Adams, denen eine Eheschließung untersagt war, da sie nur eine Inzestehe hätten schließen können, was aber als eine schwere Sünde laut dem heutigen Katechismus ist. Hätten sich alle Kinder Evas und Adams an das Inzestverbot gehalten, wäre die Menschheit mit dem Tode des letzten Kindes dieser Eltern ausgestorben. Zu behaupten, das wäre wirklich Gottes Wille gewesen, wäre absurd, also muß zumindest anfänglich die Inzestehe erlaubt gewesen sein von Gott selbst her.

Moraltheologisch formuliert: Eine Inzestehe ist genau dann erlaubt, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, das erste Gebot zu erfüllen.



Was tun“ (Lenin), wenn eine Ehe kinderlos bleibt? Die Bibel gibt uns darauf eine eindeutige Antwort: Die Ehefrau war dann verpflichtet, ihrem Manne eine andere Frau zu geben, mit der er dann Kinder erzeugte, die dann aber als legitime Kinder der Ehe angesehen wurden, obzwar sie nicht von der Ehefrau stammten. Unklar ist, ob die andere Frau nun als eine Zweitfrau geheiratet wurde von dem Ehemann oder nur als eine Leihmutter fungierte. Wäre die Leihmutter wirklich geehelicht worden, stünden wir vor dem Problem, warum ihre Kinder dann nicht als die ihrigen sondern als die der Erstfrau angesehen werden.

In beiden Fällen wird um des Einhaltens des ersten Gebotes willen eine punktuelle Außerkraftsetzung der Ordnung der Hervorbringung von Kindern erlaubt. So wird der Inzest erlaubt wie auch eine Leihmutterschaft. Das ist vergleichbar mit der Frage: „Ist es einem Verhungernden erlaubt, Lebensmittel zu stehlen, wenn ohne einen begangenen Diebstahl er verhungern würde?“

Auch die Leihvaterschaft erlaubt die Bibel, wie es uns die Erzählung von Onan aufzeigt: Da die Ehe seines Bruders kinderlos blieb, war er verpflichtet, zu dieser Witwe zu gehen, bis sie von Onan schwanger wurde. Das so erzeugte Kind sollte dann als ein legitimes der Ehe seines Bruders angesehen werden, obschon er nicht der leibliche Vater gewesen ist. Onan verweigerte die Leihvaterschaft und Gott tötete ihn deshalb.



In allen Fällen besteht das Problem darin, daß dem ersten Gebot gehorcht werden sollte, aber die normative Ordnung des Wiesichfortpflanzens eine Fortpflanzung verunmöglicht. In diesen Fällen darf die normative Ordnung punktuell außer Kraft gesetzt werden um des ersten Gebotes willen.



Die Stellungnahmen der Katholischen Kirche zu dieser Causa zeichnen sich nun leider dadurch aus, daß erstens das erste Gebot Gottes nicht erwähnt wird und dann zweitens auch nicht erörtert wird, ob und wie dem ersten Gebot Genüge getan werden kann, wenn die normative Ordnung des Wiesichfortpfanzens eine Erfüllung des ersten Gebotes verunmöglicht.

Stattdessen wird nur von einem subjektiven Kinderwunsch gesprochen unter der Fragestellung: „Ist dieser Wunsch in jedem Falle ein legitimer?“ Der Begriff der „Würde des Menschen“ soll nun dazu verwendet werden, die Legitimität eines Kinderwunsches zu prüfen. Dabei wird dann die „Würde des Kindes“, wenn es denn so oder so geboren werden würde, in den Vordergrund gestellt. Wenn also das Kind von einer Zweitfrau geboren wird, weil die Ehefrau unfruchtbar ist, solle das der Würde des Kindes widersprechen. Wenn eine Mutter ihr Kind nicht abtreibt sondern zur Adoption freigibt, widerspricht das nicht der Würde des Kindes und stellt unbezweifelbar eine bessere Lösung dar als seine Tötung im Mutterleibe.

Theologisch ist diese Vernutzung der Würde des Kindes zum Nein zu jeder Leihmutterschaft noch zweifelhafter, denn die Würde jedes Menschen begründet sich darin, daß er ein Geschöpf Gottes ist und diese Würde wird nicht durch eine Leihmutterschaft tangiert. Auch wenn man dem Argument, daß, wenn das Kind von einer Frau ausgetragen wurde, aber eine andere dann seine Mutter wird, keine optimalen Bedingungen für dies Kind sind, zustimmt, heißt das nicht, daß eine solche zweifache Mutterschaft der Würde des Kindes widerstreiten würde.

So verwendet dient der Begriff der Würde des Menschen nur dazu, die Moralthelogie von den Geboten Gottes zu emanzipieren und durch zweifelhafte Konstrukte zu ersetzen.



Wenn das erste Gebot nicht gemäß der Ordnung der Nachkommenschaft erfüllbar ist, darf diese Ordnung punktuell außer Kraft gesetzt werden. „Was tun?“, wenn der Kinderwunsch gemäß der Ordnung der Nachkommenschaft erfüllbar wäre, aber die ein Kind sich Wünschenden diese Ordnung nicht einhalten wollen? Zwei Homosexuelle haben „geheiratet“ und wünschen sich nun ein Kind durch eine Leihmutterschaft. Hier ist die Unmöglichkeit,ein Kind gemäß der Nachkommenschaftsordnung zu bekommen, selbst verschuldet. In diesem Falle ist m.E. Eine Leihmutterschaft nicht bejahbar, denn das setzt die Unmöglichkeit, gemäß der Ordnung ein Kind zu bekommen, voraus.

Wenn aber ein Mann und eine Frau kein eigenes Kind gemäß der Nachkommensschaftsordnung bekommen können, existieren im Regelfall weniger von der Norm abweichende Möglichkeiten, die deswegen zu präferieren wären, etwa die einer künstlichen Befruchtung. Aber als die ultima ratio ist dann auch eine Leihmutterschaft bejahbar, isb da diese Lösung die hl.Schrift selbst schon bejaht. 

Eine Ergänzung

Es ist zwischen erlaubten und unerlaubten Dienstleistungen zu unterscheiden. Wer zu einem Friseur geht, um sich die Haare schneiden zu lassen und den Friseur dafür bezahlt, wird nicht der Vorwurf gemacht werden, daß er die Geldnot des Friseures ausnutze, denn die Erbringung dieser Dienstleistung ist moralisch und rechtlich erlaubt und auch sozial angesehen. Wenn nun ein Kunde eine Prostituierte für ihre Dienstleistung bezahlt, ist das zwar erlaubt, gilt aber vielen als moralisch verwerflich. Hier lautet dann ein Vorwurf den Kunden gegenüber, sie nutzten die finanzielle Not der Frauen aus. Dies Urteil legitimiert sich aber nur durch die moralische Verurteilung dieser Tätigkeit und der Meinung, nur eine extreme finanzielle Not brächte Frauen dazu, so ihr Geld zu verdienen. 

Ist nun die Leihmutterschaft eine moralisch und rechtlich zu verurteilende Dienstleistung? Die Bibel sagt: Nein. Die Intention dieser Dienstleistung ist die, einer Frau, die sonst kein eigenes Kind bekommen könnte,zu einem zu verhelfen. Darüber hinaus ist das so hervorgebrachte Kind ein von Gott selbst bejahtes und etwas von Gott Bejahtes hervorzubringen, dürfte schwerlich als etwas Unmoralisches verurteilt werden.  

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