„ Abkehr von biblischem Menschenbild gefährdet Demokratie“
Diese These stammt von den Passauer Bischof Oster, über die Kath de in dem so betitelten Artikel am 16.8.2026 berichtete, erstaunlich untendenziös. „Der Bischof sagte, die Väter und Mütter des Grundgesetzes hätten bei der Festschreibung der Unantastbarkeit der Menschenwürde im Wesentlichen das biblische Bild vom Menschen im Kopf gehabt. Die meisten hätten damals wohl nicht im Entferntesten daran gedacht, dass Abtreibung einmal als ein Menschenrecht in die Diskussion gebracht werden würde. Oder dass das Bundesverfassungsgericht einmal ermöglichen würde, aus der Beihilfe zum Suizid ein Geschäftsmodell zu machen.“
Bei aller Wertschätzung diesem Bischof gegenüber, was er hier sagt, ist eine einzige Confusion. Der Reihe nach: Es ist es aus prinzipiellen Gründen nicht sinnhaft, das biblische Menschenbild als dem Ausgangspunkt von moraltheologischen Erwägungen zu verwenden, denn erstens: Dies Bild enthält indikativische Aussagen über den Menschen, imperativische, wie er sein soll und wohl auch optativische, wie er doch sein möge. Um dies Menschenbild also moraltheologisch verwenden zu können, müßte es zuerst in diese drei Teile aufgelöst werden und diese Fragmentierung zerstört das Bild. Zweitens steht im Zentrum der Anthropologie der Bibel nicht ein Menschenbild sondern die große Erzählung von der Schöpfung des Menschen, seines Falles und seiner Erlösung.
Drittens suggeriert die Verwendung des Begriffes des Bildes, daß letztendlich jeder selbst sich das ihm gefallene „Menschenbild“ sich auswählen könne, da wir uns hier im Bereich einer unverbindlichen Ästhetik befänden nach dem Motto: Die Geschmäcker seien halt verschieden. In der Theologie geht es aber um das wahre Verständnis des Menschen, um sein Begriffenwerden.
Gravierender ist aber nun die hier vorherrschende Confusion über das Verhältnis der Idee der Demokratie zur Idee des Rechtsstaates. Eine simples Beispiel möge das damit angezeigte Problem verdeutlichen: Gesetz den Fall, daß zwei Wölfe und ein Lamm darüber entscheiden, was es am Sonntag zu essen geben wird, dann können die Wölfe ganz demokratisch durch eine 2 zu 1 Entscheidung bestimmen, daß es einen Lammbraten geben wird. Die Demokratie meint ein rein formales Procedere, durch das bestimmt wird, was als Recht und was als Unrecht zu gelten habe. Da die Frage, was solle es am Sonntag zu essen geben, korrekt demokratisch entschieden wurde, ist es das Recht der Wölfe, das Lamm zu verspeisen.
Das Rechtsstaatsprinzip dagegen beinhaltet unveräußerliche Rechte jedes Bürgers, in unserem Falle das Lebensrecht des Lammes, sodaß dieser demokratische Entscheid kein rechtsstaatlich hinnehmbarer ist. Das Rechtsstaatsprinzip in unserer Demokratie limitiert also die Gegenstände bzw Sachverhalte, über die demokratisch entschieden werden darf. Das Lebensrecht einer Gruppe von Menschen abzusprechen widerstreitet so nicht der Idee der Demokratie sondern der des Rechtsstaates, wenn dem die Menschenrechte bzw die Menschenwürde als das Fundament zugrunde gelegt sind, das nicht selbst wieder durch einen demokratischen Entscheid revoziert werden darf.
So entsteht ein unauflösliches Spannungsfeld zwischen der Position der Demokratie und der des Rechtsstaates: Die Demokratie will den Rechtsstaat limitieren, um möglichst alles zu Gegenständen politischer Entscheidungen zu machen, auch das Recht auf Leben, wohingegen der Rechtsstaat die Demokratie limitieren will, um die Rechte der Bürger vor einer demokratischen Willkürherrschaft zu schützen. Wird die pervertierte Version der Monarchie als eine Diktatur bezeichnet, so pervertiert die Demokratie zur Willkürherrschaft der Mehrheit, der Ochlokratie, das ist eine Demokratie ohne ein sie begrenzendes Rechtsstaatsprinzip.
In einer Demokratie wird in und durch das demokratische Wie des Entscheidens bestimmt, was der Würde des Menschen gemäß und was ihr nicht gemäß ist. Der demokratischen Entscheidungen ist nämlich kein substantielles Verständnis von dem, was gut, wahr und recht ist, vorausgesetzt, sondern nur eine Form, durch die bestimmt wird, was so anzusehen sei, bis es durch eine neue Entscheidung wieder außer Kraft gesetzt werden kann.
In der mehrteiligen Vorlesung des Professors Patzelt: „Typen der politischen Systeme“, mehr als hörenswert, im Internet auffindbar, wird dargelegt, daß es für die Demokratie konstitutiv sei, daß nicht a priori erkannt ist, was das Wahre und Gute sei, was das Gemeinwohl ausmache, sondern daß es die Aufgabe der Demokratie sei, immer wieder Antworten auf diese Fragen hervorzubringen, die stets revidierbar seien. Die Legitimität einer Antwort resultiere so allein aus ihrer formal korrekten Hervorbringung.
So können offenbarte Wahrheiten mit ihrem Wahrheitsanspruch nicht ein Element der Demokratie sein. Sie können nur in einer Art der Menschenrechtserklärung als einem möglichen Fundament des Rechtsstaates Geltung beanspruchen, die so einem demokratischen Entscheiden über sie enthoben sind.
Die Demokratie an sich betrachtet bedeutet die Willkürherrschaft der Mehrheit. Nur das Rechtsstaatsprinzip mit nicht mehr der demokratischen Entscheidungsbefugnis entzogener Grundrechte verhindert, daß faktisch die Demokratie eine Ochlokratie ist, denn das ist sie aus sich heraus ohne eine Limitierung durch die Idee des Rechtsstaates.
Zur Demokratie als faktischer Ochlokratie paßt es, den Menschen bis einschließlich des neunten Schwangerschaftsmonates das Lebensrecht abzusprechen, wie es jetzt in den USA in Massachusetts geschieht. Kath net berichtet über diesen demokratischen Exzeß am 13.8.2026:
„Katholiken fordern Exkommunikation der „katholischen“ US-Gouverneurin Maura Healey Massachusetts-Gouverneurin Maura Healey/Demokraten hat Gesetz für das Töten ungeborener Kinder bis unmittelbar vor der Geburt unterschrieben – Bischof Barron: „Barbarische Regelung“. Diese Gouverneurin ist eine Demokratin, für die wahr ist, was die Mehrheit meint und Gottes Wille ist ihr als einer Demokratin völlig gleichgültig!
Aus politisch korrekter Sich gelten deswegen allein die Fundamentalisten als die Feinde der Demokratie, da sie an den Wahrheitsgehalt von Offenbarungen festhalten, wenn diese nicht demokratisch legitimiert worden sind.
Zusatz:
Das prinzipielle Poblem: Die Demokratie setzt sich selbst eine Begrenzung durch eine demokratische Dezision, die sie dann, obzwar demokratisch legititimiert als eine nicht mehr durch eine demokratische Entscheidung aufhebbare ansehen will. Außerdem: Im demokratischen Diskurs entscheidet eine demokratische Entscheidung, was der Würde des Menschen gemäß und was nicht gemäß ist und diese Entscheidung legitimiert sich selbst wiederum nur durch ihre reine Formalität der demokratischen Hervorbringung.
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