Freitag, 21. Februar 2020

Die Frau und das Diakonat-letzter Teil

4.Der Versuch der Purifizierung des Diakonates von allem Priesterlichem


Aber der Emergenzpunkt für eine andere Lösungsstrategie ist schon sichtbar geworden: die so unklar erfaßte Bestimmung des Diakones zur Eucharistie, zum Priesterlichen aufzulösen, um ein nichtpriesterliches Diakonat zu präsentieren, das dann offen für Frauen wäre.
Genau diesen Weg beschreitet Böttigheimer und er handelt sich damit auch die Folgeprobleme dieses Ansatzes ein: Wie kann dann noch von der Einheit des Ordo gesprochen werden und noch univok von einer Weihe?
Böttigheimer präsentiert seinen Lösungsansatz unter der Prämisse, daß Frauen der Zugang zum Priestertum in der Katholischen Kirche erstmal nicht zugebilligt werden kann, auch wenn er eine gewisse Reserviertheit dem gegenüber andeutet.1 In seinem kirchengeschichtlichem Resümee kommt er zu dem Ergebnis, daß es sakramental geweihte weibliche Diakone gegeben habe,, daß sie aber nur einen sehr limitierten Dienst im Vergleich zu den männlichen Diakonen ausgeübt haben. „Im Gegensatz zu den männlichen Diakonen ist ihnen das Taufen und Lehren untersagt.“2 „Allgemein fällt auf, daß die Diakonin im Gegensatz zum Diakon keine liturgischen Funktionen wahrnahm und ihr die öffentliche Lehrtätigkeit verboten wurde“.3
Zum selben Ergebnis kommt Hauke: „ Immer wieder beobachten wir die ängstliche Sorgfalt der Gesetzgeber, die Diakonisse vom Altar fernzuhalten, auf dessen Dienst nur der männliche Diakon ausgerichtet ist.“4 Hier wäre deshalb schon an Böttigheimer kritisch anzufragen, ob bei einer so gravierenden Differenz von männlichem und weiblichem Diakonat überhaupt es legitim sein könne, von einem Diakonat und einer sakramtalen Diakonatsweihe zu sprechen. Unklar ist auch, ob das Frauendiakonat in dieser limitierten Form repristiniert werden soll, oder ob diese Limitierungen aufgehoben werden sollen gegen die gesamte Katholische Tradition. Es muß dann aber auch an das paulinische Lehrverbot der Frau in 1.Tim 2,12 erinnert werden. „Das Lehren“ meint im gegebenen Zusammenhang die amtliche Unterweisung, besonders während des Gottesdienstes.“ 5Männliche Diakone dürfen in der hl.Messe predigen, auch zu Diakonin geweihte Frauen müßten aber schweigen. Hauke urteilt über die Auswirkung dieses Lehrverbotes: „Die Tatsache dieses Gebotes schlägt sich auch in der ungebrochenen Tradition der Kirche nieder, die immer wieder das „Lehrverbot“ für die Frau zitiert und allen Widerständen zum Trotz im Verbot der Priesterweihe der Frau den Willen des Herrn sah.“6 Wenn nun mit der Diakonatsweihe die Berechtigung zur Predigt in der hl.Messe einhergeht, dann ergäbe sich daraus ein Néin zur Frauendiakonnatsweihe. Oder aber es dürfte nur von einem imitierten Diakonat gesprochen werden, einem ohne eine Lehrerlaubnis.


Entscheidender als der historische Rückblick ist Böttigheimer aber seiin dogmatisches Argument. Das 2.Vaticanum habe dazu geführt,daß der Ordo nicht mehr priesterlich verstanden werden dürfe. „Indem der ordo nicht mehr als priesterliches Amt interpretiert werden darf und darum der Diakonat vom Priestertum getrennt werden kann hat das Zweite Vaticanum die Möglichkeit geschaffen, Frauen zum Diakonat zuzulassen“.7 ´(Daß dies Konzil ein solches Verbot ausgesprochen hat, dafür fehlt aber ein Beleg und der Verfasser konnte einen solchen auch trotz intensiver Suche nirgends finden.) Selbst wenn dies Konzil das Amt ausschließlich nichtpriesterlich interpretieren würde, wäre das noch keine Begründung für eine Reprobation der gesamten Katholischen Tradition der Auslegung des Ordo als priesterliches Amt. Völlig unverständlich wäre es dann aber, wenn wirklich das Konzil das priesterliche Amtsvertändnis verboten hätte, warum dann der jetzt gültige Katechismus der Katholischen Kirche das Kapitel: „Das Sakrament der Weihe in der Heilsökonomie“ mit folgender Untergliederung expliziert:
Das Priestertum des Alten Bundes- Das einzige Priestertum Christi- Zwei Arten der Teilhabe an dem einen Priestertum Christi“, worunter der Katechismus das hierarische und das gemeinsame Priestertum versteht.8Mit dieser Tradition übernimmt der Katechismus aber auch das Problem wie denn der Diakon in dieses hierarische Priestertum zu integrieren sei, wenn doch nur der Bischof und der Priester als „sacerdos“ zu bezeichnen sind.“9
Wäre es aber gestattet das Amt nicht mehr priesterlich zu verstehen, trotz der Tradition und der feststellbaren Kontinuität dieser priesterlichen Auslegungstradition in der nachkonziliaren Kirche, dann ergäbe das, das Diakonat von allem Priesterlichem zu purifizieren und es so für Frauen zu öffnen. Aber welche Folgen hätte das für die Einheit des Ordo? Nach Böttigheimer gäbe es dann in einem Ordo
a) ein priesterliches Amt, das des Priesters, ein bischöfliches, von dem nicht bestritten werden kann, daß es am Priesterlichen partizipiert ob der Vollmacht zur Vermittelung der Konsekrationsvollmacht und
b) ein diakonales, das im Kontrast dazu ganz frei wäre von allem Priesterlichem. Und als Untergruppe innerhalb des Diakonates gäbe es dann noch das Frauendiakonat, das ob der Tradition im Gegensatz zum Männerdiakonat nicht zu Predigt und Lehre in der hl.Messe eine Erlaubnis gäbe.


Und es käme hinzu, daß es zwei verschiedene Weihen in diesem einen Ordo gäbe, eine sakramentale, die einen charakter indelibilis einprägt und im Kontrast dazu eine Diakonatsweihe, von der nicht gesagt werden kann, ob sie etwas vermittelt oder einprägt. Eine Diakonatsweihe, die aber keine geistliche Vollmacht vermittelt, kann nicht als sakramentale Weihe angesehen werden.
Böttigheimer schreibt: „Diakon und Priester partizipieren beide am bischöflichen Weihesakrament, aber auf eine eigenständige, ihrem jeweiligen Auftrag entsprechende Weise“,10 aber es gelingt in keiner Weise zu exponieren, wie denn das Diakonenamt, purifiziert von allem Priesterlichem und für Frauen ohne Lehr- und Predigterlaubnis am bischöflichen Weihesakrament partizipiert. Und es fehlt jeder Ansatz, wie denn die Weihe, die diakonale univok mit der bischöflichen zu verstehen sei. Anders formuliert: Wozu braucht ein auf Sozialkaritatives limitiertes Frauendiakonat eine sakramentale Weihe zwecks der Einprägung von geistlichen Vollmachten?
So ist Ziegenaus zuzustimmen, daß um der Einheit des Ordo willen es nicht innerhalb des einen zwei verschiedene Weihen geben kann: ein priesterliche und eine nichtpriesterliche, zwei priesterlich ausgerichtete Weihestufen (die priesterliche und die bischöfliche11) und eine von allem Priesterlichem purifizierte Stufe.12
Resümierend muß so festgestellt werden, daß es Böttigheimer nicht gelingt, die Einheit des Ordo zu wahren. Faktisch kommt bei ihm die zur Diakonin geweihte Frau als außerhalb des Ordo sich befindend zu stehen ohne eine sakramentale Weihe zu empfangen. Denn als sakramental könnte die Frauendiakonatsweihe erst gelten, wenn geklärt wird, welchen unverlierbaren Charakter sie der Frau vermittelt und wie die Frau trotz ihres Ausschlusses vom Priesterlichem und vom Lehrauftrag in der hl. Messe noch als Glied dieses Ordos verstanden werden könne, wenn sie denn geweiht würde. Einfacher wäre es da, die Frauendiakonatsweihe als Sakramentalie zu qualifizieren und in den niederen Ordo zu verorten.
Es muß aber konstatiert werden daß der Emergenzpunkt für Böttigheimers Vorschlag die Unklarheit der Theologie des Diakonates ist: Wie ist das Diakonat in den Ordo integriert und wie ist seine Weihe als sakramentale zu qualifizieren, als eine, die einen unverlierbaren Charakter einprägt?


Die Weihe als Befähigung zur Christusrepräsentation
So soll nun abschließend diese Konzeption grob skizziert werden, da sie einen Ausweg aus dem Problem der Einheit des Ordo aufzeigt und eine klare Antwort zur Zulaßbarkeit der Frau zum Diakonat aus sich heraussetzt. Dieses Konzeption befindet sich wohl noch in statu nascendi ,sie braucht auch für das hiesige Anliegen nicht in Gänze rekonstruiert zu werden, es reichen ein paar Grundbausteine.13
Durch die sakramentale Weihe werden die Geweihten befähigt,Jesus Christus zu repräsentieren. Das sei dann der unverlierbare Charakter. Zu klären ist, ob es gemäß der Dreistufigkeit drei verschiedene Weisen der Christusrepräsentation gibt oder eine, die dann durch die Diakonatsweihe vermittelt zu denken wäre. Durch diese sakramentale Weihe zur Christusrepräsntation befähigt würde so das gesamte Tuen des Geweihten dadurch spezifisch qualifiziert. Der Diakon wäre so nicht mehr durch Laien surrugierbar. Die Diakonatsweihe würde dazu qualifizieren und in der Christusrepräsntation so auch Anteil geben am priesterlichen Christus.
Diese Abbreviatur reicht schon aus, um zu sehen, daß so der sakramentale Charakter der Diakonatsweihe bestimmt werden kann. Die Folgerung ist ebenso klar: Nur ein Mann kann Christus repräsentiere. „andernfalls würde man in eben diesen Diener schwerlich das Abbild Christi erblicken; denn Christus war und bleibt ein Mann.“14 Es muß aber zugestanden werden, daß diese Konzeption noch nicht einen sehr ausgereiften Charakter hat, und so soll es bei der Benennung des Kerngedankens, der der Befähigung zur Repräsentation Christi durch die Diakonatsweihe bleiben, da dieser Gedanke ausreicht, um das hier behandelte Thema abzuschließen: Wenn die Diaknatsweihe als Befähigung zur Christusrepräsentation verstanden würde, als einer spezifisch diakonalen oder als besondere Vollmacht Vollmacht zur Christusrepräsentation, die dem Diakon eingeprägt wird, wäre so der sakramentale Charakter der Diakonatsweihe bestimmt, er wäre bestimmt gemäß der Tradition in Hinsicht auf das liturgisch-priesterliche Handeln und es wäre eindeutig abzuleiten, daß die Frau nicht zulaßbar wäre zur Diakonatsweihe.




6.Die Kirche verweltlichen?
Niemand begründet in seinem Aufsatz: „damit das Wort Gottes nicht in Verruf kommt“ die Forderung der Einführung des Frauendiakonates wie folgt: „Es geht schlicht und einfach darum,daß die Kirche die Basiswerte der jeweils zeitgenössischen Gegenwart, nicht aber die Basiswerte einer vergangenen Gesellschaft zum Modell ihrer Selbstorganisation nehmen muß.“15 Die zeitgenössischen gesellschaftlichen Basiswerte seien Geschlechterpartnerschaft und demokratische Partizipation. Da diese Werte, da sie die jetzt gültigen der Gesellschaft sind, auch unbedingt verbindlich sind für die Katholische Kirche, müsse sie das Frauendiakonat zulassen, weil sie sonst im Widerspruch zu den Basiswerten und Normen der Gesellschaft leben würde.16
Der Hintergrund ist die religionssoziologische Annahme, daß alle Entscheidungen der Kirche, aber auch Jesu Christi nicht nur in der Zeit und im Raume sich ereigneten sondern wesentlich durch diese Zeit mit ihren Vorstellungen bestimmt seien. Deshalb besteht auch der Verdacht, daß selbst Jesu Praxis der Nichtweihe von Frauen eine zeitbedingte Anpassung an die damalige Zeit war und so jetzt, da die Zeiten sich mit ihren Werten und Normen geändert habe, keine normative Bedeutung mehr hat. Dann wäre, wenn das richtig wäre, daß kirchliche Entscheidungen grundsätzlich kontextdeterminiert sind, es richtig, auch jetzt einfach eine Akkomodation an die Jetztzeit zu fordern, wie es hier Niemand vertritt.
Zu fragen ist aber, ob dies ein im theologischen Diskurs legitimes Argument ist. Zu beachten ist dabei, daß es nicht bei der Tatsachenbehauptung einer Beeinflussung durch den Kontext bleibt, sondern daß dies zur Norm erhoben wird: Die Kirche „muß“ sich dem jeweiligen Basiswerten anpassen.17Würde dies Argument konsequent ernst genommen, dann würde dies alle normativen Verbindlichkeiten der hl. Schrift, der Tradition und des Lehramtes auflösen, da alles ob seiner Zeitbedingtheit in sich verändernden Zeiten ihre Normativität verlöre.
In „Ordinatio sacerdotalis“ heißt es dagegen, indirekt gegen eine solche Argumentationsfigur Stellung nehmend: „Wenn Christus nur Männer als seine Apostel berief...ohne sich nach den herrschenden Sítten und nach den durch das Gesetz jener Zeit festgelegten Traditionen zu richten“ und es ist zu fragen, ob diese Verneinung der Zeitbedingtheit der Entscheidung des Ausschlusses der Frau vom Priestertum nicht eine prinzipielle Bedeutung hat, daß das Wesen der göttlichen Selbstoffenbarung in Jesus Christus verdunkelt wird, wenn das Was seiner Offenbarung aufgelöst wird durch die These der Zeitbedingtheit aller Inhalte der Offenbarung Jesu; die Prollongierung dieser These, daß alles normative Handeln der Kirche ebenso zeitbedingt ist und so keine Normativität besitzt, ist ja nur die Konsequenz der Kritik der Offenbarungsinhalte Jesu im Namen der Zeitbedingtheit.


Das Resümee
Es kann wohl gesagt werden, daß das grundlegende Problem das des Verständnisses der Einheit des Ordo ist und wie der Diakon darin zu intgrieren ist. Solange die Einheit als Einheit in Hinsicht auf das Priesterliche verstanden wird, ist die Frau auch auszuschließen vom Ordo, denn das Diakonat ist nur eine Stufe im Ordo, wenn das Diakonat auch am Priesterlichen partizipiert. Konstitutiv zur Einheit des Ordo gehört ein univokes Verständnis derWeihe. Die Weihe vermittelt einen unverlierbaren Charakter in Hinsicht auf das liturgisch-priesterliche Tuen, beim Bischof die Vollmacht zur Weitergabe der Konsekraionvollmacht, beim Priester die Konsekrationsvollmacht selber. An dieser Tradition hat auch das 2.Vaticanum nichts geändert, bei allen Akzentverschiebungen.
Es müßte geklärt werden,welchen unverlierbaren Charakter die Diakonenweihe vermittelt. Vermittelt sie keinen, kann sie nicht im univoken als Weihe des Ordo betrachtet werden. Und es ist zu fragen, ob es überhaupt eine geistliche Vollmacht gibt, die nicht wiederum auf das Priesterliche bezogen ist.
Sollte als Alternative der Verkündigungsdienst als das Spezifische des Ordo bestimmt werden, also die Lehr- und Predigtberufung in der hl.Messe, dann wäre automatisch der Ausschluß der Frau gegeben ob der Tradition des Lehrverbotes. So gesehen ist um der Einheit des Ordo willen zu urteilen, daß so lange die Frau nicht zulaßbar ist für das Priesteramt, sie auch nicht zulaßbar ist zum Diakonat,


Literaturverzeichnis


Böttigheimer , Chrstoph: Der Diakonat der Frau, in: Münchner Theologische
Zeitschrift, 1996, Heft 3, S.253-266 EDS-Verlag


Brinktrine, Johannes: Die Lehre von den heiligen Sakramenten der katholischen
Kirche, 2.Band, 1962, Verlag: Schöningh


Codex Juris Canonici: 2. Auflage, 1984, Hrsgb: Deutsche Bischofskonferenz


Demler, Sabine: „Priesterlose“ Gemeindeleiung, in: Münchner Theologische
Zeitschrift, 1996, Heft 1 S.65-76, EDS-Verlag
Diekamp, Franz : Katholische Dogmatik, 3.Band, 12.Auflage 1954, Hrsgb:
Jüssen, Klaudius, Aschendorfer Buchhandlung
Faivre, Alexandre: Klerus, Kleriker, in: Lexikon für Theologie und Kirche, 3.Auflage
6.Band, 1997, Sp.131-133. Hrsgb: W.Kaspar, Herder Verlag


Habisch, Andre: Tendenzbetrieb, in: Lexikon für Theologie und Kirche, 3.Auflage
9.Band 1998, Sp.1335, Hrsgb: W.Kaspar, Herder Verlag
Hauke, Manfred: Die Problematik um das Frauenpristertum vor dem Hintergrund
der Schöpfungs- und Erlösungsordnung, 3.Auflage 1991,
Paderborn
Hauke, Manfred: Das spezifische Profil des Diaknates, in: Forum kathoischer
Theologie, 2001, S.81-127, Patloch Verlag
Hauke, Manfred: Ordinatio sacerdotalis, in: Forum katholischer Theologie, 1995,
S. 270-298 , Patmos Verlag
Katechismus der Kathoischen Kirche, 1993,Oldenbourg Verlag


Lederhilger; Severin, Diakonat der Frau- Kirchenrechtliche Konsequenzen, in:
Theologische-Praktische Quartalsschrift, 144 Jahrgang,
1996, S.362-373, Verlag Pustel
Niemand, Damit das Wort nicht in Verruf kommt, in: Theologisch-Praktische
Quartalsschrift 144, 1996, Verlag Pustel


1Böttigheimer, Diakonat der Frau, S.253-266.
2Böttigheimer, S.257.
3Böttigheimer, S.261.
4Hauke, Problematik um das Frauenpriestertum, S.349.
5Hauke, Problematik, S.375.
6Hauke, Problematik, S.385.
7Böttigheimer, Diakonat der Frau, S.264.
8Katechismus der Katholischen Kirche 1993, 1539-1547.
9Katechismus, 1554.
10Böttigheimer, S.264.
11Vgl Katchismus, 1554.
12Scheffczyk, Ziegenaus, Dogmatik, Bd.7, S.532.
13Vgl z.B. Hauke, Profil des Diakonats, S.99-101; Ziegenaus, Dogmatik Bd VII, S.500-505, Inter insigniores DH 4600.
14DH 4600.
15Niemand, Damit das Wort nicht...in: ThPQ 144, 1996, S.360.
16Niemand, S.360.
17Niemand, S.360

1 Kommentar:

  1. Habe ich das überlesen, oder haben Sie das MP Omnium in mentem Benedikts XVI. tatsächlich unberücksichtigt gelassen?

    AntwortenLöschen