4.Der
Versuch der Purifizierung des Diakonates von allem Priesterlichem
Aber
der Emergenzpunkt für eine andere Lösungsstrategie ist schon
sichtbar geworden: die so unklar erfaßte Bestimmung des Diakones zur
Eucharistie, zum Priesterlichen aufzulösen, um ein
nichtpriesterliches Diakonat zu präsentieren, das dann offen für
Frauen wäre.
Genau
diesen Weg beschreitet Böttigheimer und er handelt sich damit auch
die Folgeprobleme dieses Ansatzes ein: Wie kann dann noch von der
Einheit des Ordo gesprochen werden und noch univok von einer Weihe?
Böttigheimer
präsentiert seinen Lösungsansatz unter der Prämisse, daß Frauen
der Zugang zum Priestertum in der Katholischen Kirche erstmal nicht
zugebilligt werden kann, auch wenn er eine gewisse Reserviertheit dem
gegenüber andeutet.1
In seinem kirchengeschichtlichem Resümee kommt er zu dem Ergebnis,
daß es sakramental geweihte weibliche Diakone gegeben habe,, daß
sie aber nur einen sehr limitierten Dienst im Vergleich zu den
männlichen Diakonen ausgeübt haben. „Im Gegensatz zu den
männlichen Diakonen ist ihnen das Taufen und Lehren untersagt.“2
„Allgemein fällt auf, daß die Diakonin im Gegensatz zum Diakon
keine liturgischen Funktionen wahrnahm und ihr die öffentliche
Lehrtätigkeit verboten wurde“.3
Zum
selben Ergebnis kommt Hauke: „ Immer wieder beobachten wir die
ängstliche Sorgfalt der Gesetzgeber, die Diakonisse vom Altar
fernzuhalten, auf dessen Dienst nur der männliche Diakon
ausgerichtet ist.“4
Hier wäre deshalb schon an Böttigheimer kritisch anzufragen, ob bei
einer so gravierenden Differenz von männlichem und weiblichem
Diakonat überhaupt es legitim sein könne, von einem Diakonat und
einer sakramtalen Diakonatsweihe zu sprechen. Unklar ist auch, ob das
Frauendiakonat in dieser limitierten Form repristiniert werden soll,
oder ob diese Limitierungen aufgehoben werden sollen gegen die
gesamte Katholische Tradition. Es muß dann aber auch an das
paulinische Lehrverbot der Frau in 1.Tim 2,12 erinnert werden. „Das
Lehren“ meint im gegebenen Zusammenhang die amtliche Unterweisung,
besonders während des Gottesdienstes.“ 5Männliche
Diakone dürfen in der hl.Messe predigen, auch zu Diakonin geweihte
Frauen müßten aber schweigen. Hauke urteilt über die Auswirkung
dieses Lehrverbotes: „Die Tatsache dieses Gebotes schlägt sich
auch in der ungebrochenen Tradition der Kirche nieder, die immer
wieder das „Lehrverbot“ für die Frau zitiert und allen
Widerständen zum Trotz im Verbot der Priesterweihe der Frau den
Willen des Herrn sah.“6
Wenn nun mit der Diakonatsweihe die Berechtigung zur Predigt in der
hl.Messe einhergeht, dann ergäbe sich daraus ein Néin zur
Frauendiakonnatsweihe. Oder aber es dürfte nur von einem imitierten
Diakonat gesprochen werden, einem ohne eine Lehrerlaubnis.
Entscheidender
als der historische Rückblick ist Böttigheimer aber seiin
dogmatisches Argument. Das 2.Vaticanum habe dazu geführt,daß der
Ordo nicht mehr priesterlich verstanden werden dürfe. „Indem der
ordo nicht mehr als priesterliches Amt interpretiert werden darf und
darum der Diakonat vom Priestertum getrennt werden kann hat das
Zweite Vaticanum die Möglichkeit geschaffen, Frauen zum Diakonat
zuzulassen“.7
´(Daß dies Konzil ein solches Verbot ausgesprochen hat, dafür
fehlt aber ein Beleg und der Verfasser konnte einen solchen auch
trotz intensiver Suche nirgends finden.) Selbst wenn dies Konzil das
Amt ausschließlich nichtpriesterlich interpretieren würde, wäre
das noch keine Begründung für eine Reprobation der gesamten
Katholischen Tradition der Auslegung des Ordo als priesterliches Amt.
Völlig unverständlich wäre es dann aber, wenn wirklich das Konzil
das priesterliche Amtsvertändnis verboten hätte, warum dann der
jetzt gültige Katechismus der Katholischen Kirche das Kapitel: „Das
Sakrament der Weihe in der Heilsökonomie“ mit folgender
Untergliederung expliziert:
„Das
Priestertum des Alten Bundes- Das einzige Priestertum Christi- Zwei
Arten der Teilhabe an dem einen Priestertum Christi“, worunter der
Katechismus das hierarische und das gemeinsame Priestertum
versteht.8Mit
dieser Tradition übernimmt der Katechismus aber auch das Problem wie
denn der Diakon in dieses hierarische Priestertum zu integrieren sei,
wenn doch nur der Bischof und der Priester als „sacerdos“ zu
bezeichnen sind.“9
Wäre
es aber gestattet das Amt nicht mehr priesterlich zu verstehen, trotz
der Tradition und der feststellbaren Kontinuität dieser
priesterlichen Auslegungstradition in der nachkonziliaren Kirche,
dann ergäbe das, das Diakonat von allem Priesterlichem zu
purifizieren und es so für Frauen zu öffnen. Aber welche Folgen
hätte das für die Einheit des Ordo? Nach Böttigheimer gäbe es
dann in einem Ordo
a)
ein priesterliches Amt, das des Priesters, ein bischöfliches, von
dem nicht bestritten werden kann, daß es am Priesterlichen
partizipiert ob der Vollmacht zur Vermittelung der
Konsekrationsvollmacht und
b)
ein diakonales, das im Kontrast dazu ganz frei wäre von allem
Priesterlichem. Und als Untergruppe innerhalb des Diakonates gäbe es
dann noch das Frauendiakonat, das ob der Tradition im Gegensatz zum
Männerdiakonat nicht zu Predigt und Lehre in der hl.Messe eine
Erlaubnis gäbe.
Und
es käme hinzu, daß es zwei verschiedene Weihen in diesem einen Ordo
gäbe, eine sakramentale, die einen charakter indelibilis einprägt
und im Kontrast dazu eine Diakonatsweihe, von der nicht gesagt werden
kann, ob sie etwas vermittelt oder einprägt. Eine Diakonatsweihe,
die aber keine geistliche Vollmacht vermittelt, kann nicht als
sakramentale Weihe angesehen werden.
Böttigheimer
schreibt: „Diakon und Priester partizipieren beide am bischöflichen
Weihesakrament, aber auf eine eigenständige, ihrem jeweiligen
Auftrag entsprechende Weise“,10
aber es gelingt in keiner Weise zu exponieren, wie denn das
Diakonenamt, purifiziert von allem Priesterlichem und für Frauen
ohne Lehr- und Predigterlaubnis am bischöflichen Weihesakrament
partizipiert. Und es fehlt jeder Ansatz, wie denn die Weihe, die
diakonale univok mit der bischöflichen zu verstehen sei. Anders
formuliert: Wozu braucht ein auf Sozialkaritatives limitiertes
Frauendiakonat eine sakramentale Weihe zwecks der Einprägung von
geistlichen Vollmachten?
So
ist Ziegenaus zuzustimmen, daß um der Einheit des Ordo willen es
nicht innerhalb des einen zwei verschiedene Weihen geben kann: ein
priesterliche und eine nichtpriesterliche, zwei priesterlich
ausgerichtete Weihestufen (die priesterliche und die bischöfliche11)
und eine von allem Priesterlichem purifizierte Stufe.12
Resümierend
muß so festgestellt werden, daß es Böttigheimer nicht gelingt, die
Einheit des Ordo zu wahren. Faktisch kommt bei ihm die zur Diakonin
geweihte Frau als außerhalb des Ordo sich befindend zu stehen ohne
eine sakramentale Weihe zu empfangen. Denn als sakramental könnte
die Frauendiakonatsweihe erst gelten, wenn geklärt wird, welchen
unverlierbaren Charakter sie der Frau vermittelt und wie die Frau
trotz ihres Ausschlusses vom Priesterlichem und vom Lehrauftrag in
der hl. Messe noch als Glied dieses Ordos verstanden werden könne,
wenn sie denn geweiht würde. Einfacher wäre es da, die
Frauendiakonatsweihe als Sakramentalie zu qualifizieren und in den
niederen Ordo zu verorten.
Es
muß aber konstatiert werden daß der Emergenzpunkt für
Böttigheimers Vorschlag die Unklarheit der Theologie des Diakonates
ist: Wie ist das Diakonat in den Ordo integriert und wie ist seine
Weihe als sakramentale zu qualifizieren, als eine, die einen
unverlierbaren Charakter einprägt?
Die
Weihe als Befähigung zur Christusrepräsentation
So
soll nun abschließend diese Konzeption grob skizziert werden, da sie
einen Ausweg aus dem Problem der Einheit des Ordo aufzeigt und eine
klare Antwort zur Zulaßbarkeit der Frau zum Diakonat aus sich
heraussetzt. Dieses Konzeption befindet sich wohl noch in statu
nascendi ,sie braucht auch für das hiesige Anliegen nicht in Gänze
rekonstruiert zu werden, es reichen ein paar Grundbausteine.13
Durch
die sakramentale Weihe werden die Geweihten befähigt,Jesus Christus
zu repräsentieren. Das sei dann der unverlierbare Charakter. Zu
klären ist, ob es gemäß der Dreistufigkeit drei verschiedene
Weisen der Christusrepräsentation gibt oder eine, die dann durch die
Diakonatsweihe vermittelt zu denken wäre. Durch diese sakramentale
Weihe zur Christusrepräsntation befähigt würde so das gesamte Tuen
des Geweihten dadurch spezifisch qualifiziert. Der Diakon wäre so
nicht mehr durch Laien surrugierbar. Die Diakonatsweihe würde dazu
qualifizieren und in der Christusrepräsntation so auch Anteil geben
am priesterlichen Christus.
Diese
Abbreviatur reicht schon aus, um zu sehen, daß so der sakramentale
Charakter der Diakonatsweihe bestimmt werden kann. Die Folgerung ist
ebenso klar: Nur ein Mann kann Christus repräsentiere. „andernfalls
würde man in eben diesen Diener schwerlich das Abbild Christi
erblicken; denn Christus war und bleibt ein Mann.“14
Es muß aber zugestanden werden, daß diese Konzeption noch nicht
einen sehr ausgereiften Charakter hat, und so soll es bei der
Benennung des Kerngedankens, der der Befähigung zur Repräsentation
Christi durch die Diakonatsweihe bleiben, da dieser Gedanke
ausreicht, um das hier behandelte Thema abzuschließen: Wenn die
Diaknatsweihe als Befähigung zur Christusrepräsentation verstanden
würde, als einer spezifisch diakonalen oder als besondere Vollmacht
Vollmacht zur Christusrepräsentation, die dem Diakon eingeprägt
wird, wäre so der sakramentale Charakter der Diakonatsweihe
bestimmt, er wäre bestimmt gemäß der Tradition in Hinsicht auf das
liturgisch-priesterliche Handeln und es wäre eindeutig abzuleiten,
daß die Frau nicht zulaßbar wäre zur Diakonatsweihe.
6.Die
Kirche verweltlichen?
Niemand
begründet in seinem Aufsatz: „damit das Wort Gottes nicht in
Verruf kommt“ die Forderung der Einführung des Frauendiakonates
wie folgt: „Es geht schlicht und einfach darum,daß die Kirche die
Basiswerte der jeweils zeitgenössischen Gegenwart, nicht aber die
Basiswerte einer vergangenen Gesellschaft zum Modell ihrer
Selbstorganisation nehmen muß.“15
Die zeitgenössischen gesellschaftlichen Basiswerte seien
Geschlechterpartnerschaft und demokratische Partizipation. Da diese
Werte, da sie die jetzt gültigen der Gesellschaft sind, auch
unbedingt verbindlich sind für die Katholische Kirche, müsse sie
das Frauendiakonat zulassen, weil sie sonst im Widerspruch zu den
Basiswerten und Normen der Gesellschaft leben würde.16
Der
Hintergrund ist die religionssoziologische Annahme, daß alle
Entscheidungen der Kirche, aber auch Jesu Christi nicht nur in der
Zeit und im Raume sich ereigneten sondern wesentlich durch diese Zeit
mit ihren Vorstellungen bestimmt seien. Deshalb besteht auch der
Verdacht, daß selbst Jesu Praxis der Nichtweihe von Frauen eine
zeitbedingte Anpassung an die damalige Zeit war und so jetzt, da die
Zeiten sich mit ihren Werten und Normen geändert habe, keine
normative Bedeutung mehr hat. Dann wäre, wenn das richtig wäre, daß
kirchliche Entscheidungen grundsätzlich kontextdeterminiert sind, es
richtig, auch jetzt einfach eine Akkomodation an die Jetztzeit zu
fordern, wie es hier Niemand vertritt.
Zu
fragen ist aber, ob dies ein im theologischen Diskurs legitimes
Argument ist. Zu beachten ist dabei, daß es nicht bei der
Tatsachenbehauptung einer Beeinflussung durch den Kontext bleibt,
sondern daß dies zur Norm erhoben wird: Die Kirche „muß“ sich
dem jeweiligen Basiswerten anpassen.17Würde
dies Argument konsequent ernst genommen, dann würde dies alle
normativen Verbindlichkeiten der hl. Schrift, der Tradition und des
Lehramtes auflösen, da alles ob seiner Zeitbedingtheit in sich
verändernden Zeiten ihre Normativität verlöre.
In
„Ordinatio sacerdotalis“ heißt es dagegen, indirekt gegen eine
solche Argumentationsfigur Stellung nehmend: „Wenn Christus nur
Männer als seine Apostel berief...ohne sich nach den herrschenden
Sítten und nach den durch das Gesetz jener Zeit festgelegten
Traditionen zu richten“ und es ist zu fragen, ob diese Verneinung
der Zeitbedingtheit der Entscheidung des Ausschlusses der Frau vom
Priestertum nicht eine prinzipielle Bedeutung hat, daß das Wesen der
göttlichen Selbstoffenbarung in Jesus Christus verdunkelt wird, wenn
das Was seiner Offenbarung aufgelöst wird durch die These der
Zeitbedingtheit aller Inhalte der Offenbarung Jesu; die
Prollongierung dieser These, daß alles normative Handeln der Kirche
ebenso zeitbedingt ist und so keine Normativität besitzt, ist ja nur
die Konsequenz der Kritik der Offenbarungsinhalte Jesu im Namen der
Zeitbedingtheit.
Das
Resümee
Es
kann wohl gesagt werden, daß das grundlegende Problem das des
Verständnisses der Einheit des Ordo ist und wie der Diakon darin zu
intgrieren ist. Solange die Einheit als Einheit in Hinsicht auf das
Priesterliche verstanden wird, ist die Frau auch auszuschließen vom
Ordo, denn das Diakonat ist nur eine Stufe im Ordo, wenn das Diakonat
auch am Priesterlichen partizipiert. Konstitutiv zur Einheit des
Ordo gehört ein univokes Verständnis derWeihe. Die Weihe vermittelt
einen unverlierbaren Charakter in Hinsicht auf das
liturgisch-priesterliche Tuen, beim Bischof die Vollmacht zur
Weitergabe der Konsekraionvollmacht, beim Priester die
Konsekrationsvollmacht selber. An dieser Tradition hat auch das
2.Vaticanum nichts geändert, bei allen Akzentverschiebungen.
Es
müßte geklärt werden,welchen unverlierbaren Charakter die
Diakonenweihe vermittelt. Vermittelt sie keinen, kann sie nicht im
univoken als Weihe des Ordo betrachtet werden. Und es ist zu fragen,
ob es überhaupt eine geistliche Vollmacht gibt, die nicht wiederum
auf das Priesterliche bezogen ist.
Sollte
als Alternative der Verkündigungsdienst als das Spezifische des Ordo
bestimmt werden, also die Lehr- und Predigtberufung in der hl.Messe,
dann wäre automatisch der Ausschluß der Frau gegeben ob der
Tradition des Lehrverbotes. So gesehen ist um der Einheit des Ordo
willen zu urteilen, daß so lange die Frau nicht zulaßbar ist für
das Priesteramt, sie auch nicht zulaßbar ist zum Diakonat,
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13Vgl
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VII, S.500-505, Inter insigniores DH 4600.
14DH
4600.
15Niemand,
Damit das Wort nicht...in: ThPQ 144, 1996, S.360.
16Niemand,
S.360.
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