Dienstag, 1. Oktober 2024

Wie ein Theologe die Parole der Demokratisierung der Kirche schön redet, aber sie doch zur Destruktion freigibt!

 

Wie ein Theologe die Parole der Demokratisierung der Kirche schön redet, aber sie doch zur Destruktion freigibt!



In dem Artikel: „Seewald:Wer Teilhabe in Kirche möchte,will nicht Glauben diktieren“(Kath de am 30.9.2024) versucht der Theologieprofessor Seewald die Kirche anzuzünden und gleichzeitig: „Keine Feuergefahr“ zu verkündigen. Es wolle doch niemand demokratisch bestimmen, was als wahr und was als unwahr in der Kirche zu gelten habe, wenn er eine Demokratisierung der Kirche einfordere: „Das allerwenigste, was in der Kirche entschieden werde, habe mit Glaubensfragen zu tun, sondern sei pragmatischer Natur. "Denjenigen, die mehr Teilhabe in der Kirche fordern, geht es eher darum, an solchen praktischen Entscheidungen beteiligt zu werden – und nicht darum, die Trinitätslehre oder die Christologie neu zu definieren."

Erstens wäre zu fragen, ob es wirklich in der Kirche praktische Entscheidungen gäbe, die nichts mit den Glaubensfragen zu tuen hätten. Auch wenn das zugestanden würde, wenn etwa entschieden wird, wann das Sommerfest der Kirche stattfinden solle, so enthält doch die Reformagenda des Synodalen Irrweges nur Themen, die das Glaubensgut der Kirche betreffen, von der Frage der Beurteilung der Homosexualität bis zur Frage der Weihemöglichkeit von Frauen und es sei an die Standartforderungen nach einer Liberalisierung der Morallehre der Kirche erinnert.

Zweitens muß konstatiert werden, daß die Trinitätslehre und die Christologie kaum noch jemanden in der Kirche interessieren, sodaß hier auch keine Revisionen gefordert werden. Sie will so auch keiner neu definieren, da sie durch ihre Nichtpräsenz in der Kirche faktisch abgeschafft sind. Man möge nur an die so beliebte Phrase: „Wir glauben an einen persönlichen Gott“ denken, ohne daß da mitreflektiert wird, daß der EINE Gott keine Person ist sondern EIN Gott in 3 Personen, er selbst aber nicht nochmals eine Person ist. Auch die Phrase: „In Jesus begegne uns Gottes unbedingte Liebe zu uns“ besagt nicht, daß Jesus wahrer Gott ist, denn es heißt ja oft dann auch: „In der Liebe der Mutter zu ihrem Kinde erfährt das Kind Gottes Liebe zu ihm!“ Die so liebende Mutter ist aber in keinster Weise göttlich. Nur auf das Verb „lieben“ bezieht sich der Vergleich: Wie die Mutter ihr Knd liebe, so liebe Gott das Kind, ergo gilt: Wie der Mensch Jesus die Menschen liebe, so liebe Gott jeden Menschen. Hier schafft die kirchliche Praxis ab, was nur noch in den Dogmatiken und im Katechismus steht. Schon Erasmus von Rotterdamm empfahl dem Reformator Luther, statt die katholische Dogmatik zu kritisieren, sie einfach nicht mehr zu beachten und so aus dem Verkehr zu ziehen.

Die Demokratie führe nicht zu einer Verweltlichung der Kirche, proklamiert dann dieser Theologe. Aber wie lautet nun die Begründung für diese These? "In manchen Kreisen, die betonen, die Kirche sei keine Demokratie, wird Demokratie als wahrheitsindifferente Herrschaft wechselnder Mehrheiten verstanden. Dabei handelt es sich jedoch um ein Zerrbild, da demokratische Organisationsprinzipien mehr beinhalten als nur die Herrschaft der numerisch stärksten Interessengruppe." Auch die Mehrheit bewege sich in einem normativen Rahmen, der etwa durch das Recht vorgegeben werde und dessen Einhaltung sogar gegen den Willen der Mehrheit von dazu befugten Amtsträgern durchgesetzt werden müsse. "

Hier irrt der Theologe. Ganz Verschiedenes wird hier konfundiert: Die Demokratie ist in sich selbst völlig wertneutral. Das Rechtsstaatprinzip dagegen, insofern es Grundrechte als nicht dem demokratischen Entscheiden unterworfene bestimmt,stellt eine Limitierung der Demokratie dar. Es gibt Dinge, die nicht der demokratischen Entscheidung unterworfen sind. Juristisch gesehen stehen wir hier vor einem beachtlichen Problem: Einmal ist entschieden worden, daß dem Staatsbürger unveräußerliche Grundrechte zukommen und daß diese ihm faktisch nur gelten, weil das so entschieden worden ist. Anderersseits könnte dann aber auch diese Entscheidung wieder revoziert werden, da ihre einzige Legitimität die des Soentschiedenhabens ist. Die Demokratie limitiert sich so selbst und könnte so auch diese Limitierung wieder revidieren. Das Rechtsstaatsprinzip soll das aber verhindern.

Übertrüge man nun diese Unterscheidung des demokratischen Prinzipes von dem rechtsstaatlichen, müßte das Glaubensgut der Kirche als nicht mehr Revidierbares gesetzt werden und das demokratische Prinzip dürfte sich dann nur auf Materien beziehen, die nicht zum Glaubensgut und der Tradition der Kirche sich beziehen. Nur genau das lehnen nun die linksliberalen Reformer ab. Da dem Urteile dieses Reformlagers nach das ganze Glaubensgut der Kirche nur ein Archiv angefüllt mit zeitgeschichtlich bedingter Aussagen sei, müsse alles einer Prüfung, ob es zeirgemäß sei, unterzogen werden und eventuell dann auch revidiert werden müssen. Das demokratische Prinzip frißt so alle Glaubenswahrheiten auf, sofern es nicht durch ein Analogon zum Rechtsstaatsprinzip eingegrenzt wird. Nur ist diese Limitierung nicht selbst in der Kirche demokratisch entschieden worden und wird so in ihrer Gültigkeit in Frage gestellt! Der normative Rahmen der Demokratie ist somit der Demokratie selbst etwas Äußerliches und begrenzt es wie der Rahmen ein Bild begrenzt.

Ein jeden Leser rechtens wohl irritierendes Beispiel möge das Problem veranschaulichen: Der Diktator Stalin verbot ganz undemokratisch die Kindestötung im Mutterleibe, nachdem Lenin sie zuvor erlaubt hatte. Da das Recht auf die Abtreibung dem Rechtsstaatsprinzip widerspricht, es darf die Mehrheit einer Minderheit nicht das Recht auf das Leben absprechen, setzte hier Stalin undemokratisch dies Grundrecht gegen Lenins feministische Anliegen durch. In Deutschland nun wurde ganz demokratisch faktisch das Recht auf das Leben Kindern im Mutterleibe für eine bestimmte Zeit abgesprochen, da das Leben des Kindes in diesem Zeitraum der Willkür der Mutter unterworfen wird. Diese Entscheidung ist eindeutig demokratisch gefaßt, widerspricht aber dem Rechtsstaatsprinzip, daß keiner Menschengruppe das Grundrecht auf das Leben abgesprochen werden darf. Hieran erweist sich die völlige Wertneutralität des demokratischen Prinzipes.

Man kann sich dies auch an dem aktuellen Ukrainekonflikt veranschaulichen: Die ukrainische Regierung verwehrt der russischen Minderheit, sich vom ukrainischen Staat zu separieren, um einen eigenständige rusische Republik zu gründen. Darum führt die ukrainische Regierung seit der Unabhängigkeitserklärung dieser russischen Republiken ihren Krieg gegen sie: Die Mehrheit verweigert ganz demokratisch einer ethnischen Minderheit ihr nationales Selbstbestimmungsrecht. Dies Vorgehen ist nun eindeutig demokratisch aber nicht rechtstaatlich, wenn dazu das Recht von Minderheiten gehört, auch selbstbestimmt zu leben.

Anders gesagt: Das Recht, das den normativen Rahmen der Demokratie bildet, kann als Recht demokratisch außer Kraft gesetzt werden und genauso erlaubt das demokratische Prinzip die gänzliche Abschaffung der Lehre der Kirche, da sie demokratisch delegitimiert werden kann.





















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