„Tötung ohne Einwilligung: Euthanasie-Skandal in den Niederlanden“1 517 so Getötete in einem Jahr allein.
Die „Freie Welt“ berichtet am 25.7.2025: „Eine neue offizielle Untersuchung zur Sterbehilfe in den Niederlanden offenbart erschreckende Zahlen: Im Jahr 2021 wurden 517 Menschen ohne ausdrücklichen Wunsch getötet – darunter sechs neugeborene Kinder mit Behinderung. Diese sogenannte »Euthanasie ohne Verlangen« (LAWER) betrifft Patienten, die keinerlei Zustimmung zur Lebensbeendigung gegeben haben. Wie die Euthanasia Prevention Coalition berichtet, zeigt die Studie damit, dass medizinische Tötungen ohne Einwilligung nach wie vor Teil der niederländischen Praxis sind – und nicht etwa Einzelfälle.“
Die Grundlage dieser Euthanasiepraxis das sog.“Groninger Protokoll“, das es den Ärzten erlaubt, unter bestimmten Bedingungen Patienten ohne deren Einwilligung zu töten. „Wikipedia“faßt dieses Ermächtgungsgesetz zum Töten so zusammen. Ob der Brisanz zitiere ich diesen Artikel hier fast vollständig: „Das Groninger Protokoll wurde September 2004 von der Groninger Universitätsklinik „Universitair Medisch Centrum Groningen“ in den Niederlanden formuliert, um Ärzte, die Euthanasie an neugeborenen und jungen Kinder praktizieren, vor der strafrechtlichen Verfolgung zu schützen.
„Das Protokoll erwähnt Richtlinien und Kriterien, nach denen Ärzte „Lebensbeendigung Neugeborener“ und „Lebensbeendigung von Kindern bis 12 Jahren“ praktizieren dürfen, ohne strafrechtlich belangt werden zu können. Das Euthanasieren Neugeborener ist unter den Bedingungen des Groninger Protokolls erlaubt und strafrechtlich geschützt, sodass ausführende Ärzte nicht wegen Mordes an Unmündigen (die nicht ausdrücklich um Euthanasie ersucht haben) belangt werden können. Die niederländische Staatsanwaltschaft in Groningen hat das Groninger Protokoll akzeptiert und stellt die Verfolgung von Euthanasievorfällen ein, falls diese unter Einhaltung des Protokolls geschehen sind.Der niederländische Verein für Kindermedizin („Nederlandse Vereniging voor Kindergeneeskunde“) hat Anfang Juli 2005 das Groninger Protokoll als verbindlich für die Praxis im Bereich der Kindermedizin in den gesamten Niederlanden übernommen.“
Die „Freie Welt“ ergänzend dazu: „Besonders perfide: Laut »Groninger Protokoll« dürfen niederländische Ärzte Neugeborene mit Behinderung töten, wenn Eltern und Mediziner die Lebensperspektive des Kindes als unzumutbar einstufen. Die Barbarei wird mit Pseudobegriffen wie »unvereinbar mit dem Leben« kaschiert – doch es bleibt: Mord an den Schwächsten.“ Kinder können so bis zu ihrem 12.Lebensjahr getötet werden, wenn die behandelnden Ärzte und die Eltern zu dem Ergebnis kommen,daß das Leben des Patienten „unvereinbar mit dem Leben“ sei. Mit dieser obskuren Formulierung ist einfach gemeint, daß das Leben des Patienten als nicht lebenswert be- und verurteilt wird.
Es ist kein Zufall, daß dieses Land ob seines „liberalen Abtreibungsgesetzen“ lange als vorbildlich bewundert auch jetzt sich ganz „liberal“ gibt! Es darf auch ein Zusammenhang gesehen werden zwischen der Selbstzerstörung der Katholischen Kirche durch ihre ultraliberale Theologie und der Liquidierung auch nur humanitärer Grundsätze der Medizinethik! Lebensunwertes Leben darf so in den „liberalen“ Niederlanden durch Ärzte getötet werden.
Aber zu dem Kontext dieser „liberalen“ Tötungspraxis gehört auch der Diskurs über das sog „sozialverträgliche Frühableben“, zu dem „Wikipedia“ so informiert: „Vilmar sagte sarkastisch: „Dann müssen die Patienten mit weniger Leistung zufrieden sein, und wir müssen insgesamt überlegen, ob diese Zählebigkeit anhalten kann, oder ob wir das sozialverträgliche Frühableben fördern müssen.“ Auf die Nachfrage, ob die Pläne der Regierung zu einem früheren Tod von Patienten führen würden, meinte Vilmar: „Wird diese Reform so fortgesetzt, dann wird das die zwangsläufige Folge sein.“ Der Präsident der Bundesärztekammer Vilmar hatte da zu offenherzig über das Anliegen der Gesundheitspolitik der Regierung geredet und so wurde diese Aussage skandaliert, gar zu einem Unwort des Jahres gekürt. Rentner verursachen eben in ihrem Lebensende zu hohe Unkosten,sodaß über lebensverkürzende Maßnahmen nachzudenken sei. Die Verteufelung der sog Apparatemedizin, daß dadurch das Leben Todkranker künstlich verlängert würde, gehört zu diesem Konzept: Warum irreversibel Erkrankte noch kostspielig behandeln, wenn sie doch keine nützlichen Glieder der Gesellschaft werden können?
Die Idee, daß man Menschen die Grundrechte, auch das auf Leben, absprechen dürfe, hat nun die Wunschkandidaten der SPD für das Bundesverfassungsgericht neu ins Gespräch gebracht und damit auch einen konstruktiven Beitrag für die Idee eines sozialverträglichen Frühablebens:Könnte man nicht schwersterkrankten Pflegefällen das Lebensrecht aberkennen, da sie kein menschenwürdiges Leben mehr führten? Der Abfall vom christlichen Glauben endet eben nicht in einem säkularistischem Humanitarismus sondern in der puren Inhumanität, der in Deutschland jährlich 100.000 Kinder zum Opfer fallen!
1„Freie Welt vom 25.7.2025:„Tötung ohne Einwilligung: Euthanasie-Skandal in den Niederlanden.“
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