Freitag, 11. Juli 2025

„Merz verabschiedet das „C“1 aber auch das Grundgesetz!

 

Merz verabschiedet das „C“1 aber auch das Grundgesetz!



Die AfD Politikerin von Storch, als Lebenschützerin profiliert frug im Bundestag den amtierenden Bundeskanzler und Vorsitzenden der CDU: „ob Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren können, Frau Brosius-Gersdorf zu wählen, für die die Würde eines Menschen nicht gilt, wenn er nicht geboren ist. Frau Brosius-Gersdorf hat gesagt, dass einem Kind, das neun Monate alt ist, zwei Minuten vor der Geburt keine Menschenwürde zukommt. Können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, diese Frau zu wählen, wissend, dass vermutlich diese Dame in Kürze über die Abschaffung des 218 abstimmen wird?“

Das Verb: zukommen muß nun erörtert werden. Kommt dem Menschen ob seines Menschseins als die hinreichende Bedingung dafür die Menschenwürde zu oder wird sie ihm zuerkannt durch den Akt der Zuerkennung?

Im letzteren Falle wäre die Forderung nach der Anerkennung der Würde des Menschen nur eine moralische Forderung, nur ein optativischer Wunsch, der erst durch den Staat dann zu einem Recht wird als positives (ponere= setzen, stellen)Recht. Dann könnte die Menschenwürde entweder gar allen oder bestimmten Menschen auch wieder aberkannt werden.

In dem anderen Falle limitiert sich die Demokratie selbst, indem sie die Menschenwürde und somit auch die Menschenrechte als eine Materie bestimmt, über die nicht mehr demokratisch entschieden werden dürfe, ob sie allen oder bestimmten Menschen aberkannt werden könne. Die Menschenwürde würde so durch einen staatlichen Akt als nicht durch staatliche Entscheidungen mehr Revozierbares anerkannt. Gegen diese Selbstlimitation der Demokratie, die den Rechtsstaat konstituiert, stellt sich die Demokratie mit ihrer ihr innewohnende Tendenz, jede Materie dem demokratischen Entscheiden zu unterwerfen. Dann können zwei Wölfe und ein Lamm ganz demokratisch entscheiden, daß es am Sonntag einen Lammbraten geben wird.

Daß nun nach der Meinung dieser Juristin den Menschen bis einschließlich des 9. Monates im Mutterleibe die Menschenwürde abgesprochen werden dürfe, wird nun einfach damit begründet, daß man dem Menschen in dieser Phase seines Menschseins einfach sein Menscshein abspricht. Das läuft faktisch darauf hinaus, daß Menschen ihre Menschenwürde und ihre Menschenrechte aberkannt werden können, weil sie ihnen ja auch nur zukommen, weil sie ihnen staatlich zugeschrieben worden sind. Damit wird die Selbstbegrenzung der Demokratie negiert, denn nun entscheidet das Parlment, wem wie welche Rechte zukommen, daß also auch die Menschenwürde aberkennbar sei. Damit wird die Demokratie totalitär, indem so der Rechtsstaat genichtet wird, daß es Menschenrechte gibt, die nicht vom Staat Menschen aberkannt werden können.

Der Bundeskanzer und CDU- Parteivorsitzende antwortet erstaunlich eindeutig: „Auf Ihre hier gestellte Frage ist meine ganz einfache Antwort: Ja.“ Der Staat habe also nach der Meinung des Bundeskanzlers das Recht, Menschen die Grundrechte abzuerkennen, es könnte eben Menschen gäben, denen die Menschenwürde nicht zukäme. Das Grundgesetz läßt das aber nicht zu, nur die Bürgerrechte können in der sog. „wehrhaften Demokratie“ Bürgern aberkannt werden, wenn diese ihre Bürgerechte wider die Staatsordnung mißbräuchten, wobei dies faktisch heißt, daß sie die Regierungspolitik zu radical kritisieren.2 Dem Kanzler und dieser Juristin reicht das aber noch nicht: Sie wollen auch die Menschenrechte für bestimmte Menschen aberkennen. (Dazu paßt es auch, daß diese Linksjuristin sich für die Zwangsimpfung in der Coronazeit und jetzt für ein AfD-Verbot einsetzt.)

Die treibende Kraft ist dabei einerseits die feminitische Ideologie mit ihrem Ziel, der Schwangeren das Recht zu geben, ihr Kind, wenn sie es nur will, töten zu lassen und das Interesse, die Geburt von geistig- und körperlich Behinderen zu verhindern, daß selbst wenn erst im 9.Monat eine solche Behinderung diagnostizierbar ist, die Kinder dann abgetrieben werden können! Mit dem christlichen Glauben ist selbstverständlich beides unvereinbar, weder daß Menschen sich das Recht anmaßen, Unschuldige töten zu dürfen, noch daß um der Senkung der Kosten des Gesundheitswesens willen Behinderte im Mutterleibe zu töten zu erlauben sei, ja ihre Tötung sogar wünschenswert wäre.

Der Parteivorsitzende der CDU hat mit diesem seinem „Ja“ eindeutig klargestellt, daß diese Partei das „C“ nur noch in ihrem Namen trägt, um Christen vorzugaukeln, daß diese Partei irgendwie christlich sei. Dabei ist sie aber mit dieser Täuschung bis jetzt sehr erfolgreich und wird wohl weiterhin erfolgreich ihre Christlichkeit simulieren. Faktisch war die CDU nie christlich, sondern ursprünglich liberal-conservativ, jetzt ist sie statt conservativ politisch korrekt ausgerichtet nur noch von Feinschmeckern von der Grünen- und der Roten- Partei unterscheidbar. Nur in den Wahlkampfzeiten werden dann die Differenzen hochgespielt.

Eine Ergänzung:

"9.57 Uhr: CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann verteidigt Brosius-Gersdorf. Sie sei „keine Kandidatin der Union, aber eine respektable Kandidatin der SPD – und ganz sicher keine linksradikale Aktivistin“, meint Hoffmann gegenüber der FAZ." Junge Freiheit, 11.7.2025 "Liveticker" 

Eine zweite Ergänzung:

»Was Brosius-Gersdorf neben ihrer gefährlichen Position zum ungeborenen Leben auch noch vertritt. Das Ehegattensplitting sei verfassungswidrig. Kostenlose Mitversicherung von Ehegatten bei Pflege und Rente sei verfassungswidrig. Kruzifixe in Klassenzimmern seien verfassungswidrig, ABER: Kopftücher im Staatsdienst erlaubt! Wenn die CDU/CSU diese Frau wählt, kann sie ihr Programm gleich zum Altpapier geben. Brosius-Gersdorf legt die Axt an den Schutz von Ehe und Familie und unsere christliche Kultur.« Zitiert nach: "Freie Welt" 11.7.2025"Plagiatsvorwürfe? Was ist mit all den unvertretbaren Positionen von Brosius-Gersdorf?Beatrix von Storch: Begründung gegen Frauke-Brosius verrät viel über Merz."



























1„Tagespost“ am 10,7.2025. Daß jetzt die CDU/CSU (Stand 11.7.2025, 9:30), die Wahl der Richterin zum Bundesverfassungsgericht aussetzen möchte, bis die Plagiatsvorwürfe gegen diese Juristin geklärt sind, ändert nichts an der Sachgemäßheit dieser Tagespostartikelüberschrift.

2Die Rot-Grüne Regierung wollte so das „Compact“-Magazin nebst seinen Internetsaufrittsseiten verbieten, scheiterte damit aber vor Gericht.

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