Dienstag, 25. Juli 2023
Asyldebatte: „Mahnung zur Wahrung der Menschenwürde“
Asyldebatte: „Mahnung zur Wahrung der Menschenwürde“
Im Standpunktkommentar vom 25.7.2023 mahnte die stellvertretende Bundes-vorsitzende des kfd hinsichtlich der Diskussionen zum jetzigen Asylrecht zur „Wahrung der Menschenwürde.“ Diese emeritierte Professorin der Pastoraltheologie wirft hier nun alles drunter und drüber, indem sie den Begriff der Menschenwürde und der Menschenrechte von dem der Bürgerrechte nicht unterscheidet. Hätte ich in Spanien geurlaubt und hätte dann nicht an der jetzt gerade stattgefundenen Wahl teilnehmen dürfen, dann verstößt das nicht gegen meine Menschenwürde. Wer wie an einer Bundestagswahl teilnehmen darf, fällt in den Bereich der Bürgerrechte: Es existiert kein Menschenrecht, in jedem Lande an den dortigen Wahlen teilnehmen zu dürfen. Daß die Staatsbürger Rechte haben, die den in diesem Lande wohnenden Nichtstaatsbürgern nicht zukommen, ist das Selbstverständliche jedes Staatsrechtes.
Es existiert auch kein Menschenrecht, daß jeder, der in einem anderen Lande als seinem Heimatlande wohnen möchte, da auch wohnen darf. Schon gar nicht kann jeder für sich die Bürgerrechte in jedem Lande beanspruchen, in dem er leben möchte.
Der Kommentar versucht nun zu suggerieren, als verstieße es gegen die Menschenwürde, wenn ein Staat nicht jeden „Flüchtling“ bei sich aufnehmen um ihn dann gar die Bürgerrechte gewähren will bloß weil er nicht mehr in seiner Heimat leben möchte. Die Menschenwürde beinhaltet nicht das Recht, in jedem beliebigen Staat die dortigen Bürgerrechte in Anspruch zu nehmen.
Ganz unberücksichtigt läßt dabei die Asyldebatte, ob es nicht auch Rechte des Staates seinen Bürgern gegenüber gibt! Zur Veranschaulichung: Denken wir uns ein armes Land: A. Es bildet Ärzte aus, die für das dortige Gesundheitssystem gebraucht werden. Was nun, wenn die ausgebildeten Ärzte das arme Land A verlassen, um in anderen Ländern deutlich mehr zu verdienen, als es in dem armen Land möglich ist. Das Land A kann eben auch den dortigen Ärzten nicht den Lebensstandard gewähren, denn sie in Deutschland erlangten. Müßte der Staat A es nun zulassen, daß viele der dort ausgebildeten Ärzte aus dem Lande flöhen um der besseren Verdienstmöglichkeiten im Auslande willen? M,E dürfte der Staat A die Ausreise der Ärzte verbieten, weil sonst dem Allgemeinwohl ein nicht zumutbarer Schaden entstünde. Es ist einfach sehr problematisch, sich so auf die Menschenrechte zu fixieren, daß dabei die Zuträglichkeit für das Gemeinwohl nicht berücksichtigt wird. Ein Flüchtling schadet eben auch seiner Heimat, dem Staate, dem er angehört, wenn er sich seinen staatsbürgerlichen Pflichten einfach entzieht.
Wenn der kfd nach Verstößen gegen die Menschenwürde in Deutschland frägt, warum sagt er nichts zu den 100.000 getöteten Kindern im Mutterleibe. Denn diese Massentötungen sind eindeutig ein Verstoß gegen die Menschenwürde und die Menschenrechte.
„HOME AKTUELLES 12. OKTOBER 2018 – AKTUELLE Statement der kfd
kfd-Bundesvorsitzende Mechthild Heil. Porträt: kfd/Tina Umlauf
Zu den aktuellen Äußerungen von Papst Franziskus zum Thema Abtreibung bezieht die kfd als größter katholischer Frauenverband in Deutschland Stellung.
Die kfd distanziert sich klar von der Papst-Meinung, Abtreibung sei Auftragsmord.
Dazu die kfd-Bundesvorsitzende Mechthild Heil:"Die Äußerungen von Papst Franziskus irritieren Frauen weltweit und sind ein Schlag ins Gesicht. Sie helfen in der Debatte zum Schutz ungeborenen Lebens nicht weiter, sondern kriminalisieren die Frauen ungeachtet ihrer möglichen Notlage.“
So hält es die kfd eben mit der Menschenwürde von den im Mutterleib getöteten Kindern! Ein Arzt vollzieht die Abtreibung mit dem Ziel, das Kind zu töten um des Gelderwerbes willen. Das ist eindeutig ein Mord, zumal auch die Heimtücke hinzukommt: das getötet werden sollende Kind hat keine Chance, sich vor der Tötung zu schützen. Es sei an den typischen Fall einer heimtückischen Ermordung erinnert: jemanden im Schlafe zu erschießen und nicht in einem Duell, das nicht heimtückisch ist. Die kfd dagegen sieht es als eine Kriminalisierung an, einen so groben Verstoß gegen die Menschenwürde zu verurteilen, wie es hier Papst Franziskus unternahm. Aber wo durch eine Nichtanerkennung von Asylanträgen der Staat nur sein Recht ausübt, nicht jeden Menschen bei sich aufzunehmen, bloß weil er nicht mehr in seiner Heimat leben will und das als eine „Flucht“ inszeniert, da wird dann von einem Verstoß gegen die Menschenwürde geredet. Es ist ja eine allseits bekannte Tatsache, daß nur sehr wenige der Asylantragsstellenden Verfolgte im Sinne des Asylrechtes sind,die meisten wollen einfach nur bei uns besser leben.
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