Donnerstag, 18. September 2025

Die phantastischen Erkenntnisse eines deutschen Synodalbischofes zum Verhältnis des Schöpfergottes zur Homosexfahne

 

Die phantastischen Erkenntnisse eines deutschen Synodalbischofes zum Verhältnis des Schöpfergottes zur Homosexfahne



Wenn wir das Zentralorgan des politisch korrekten Katholizismus, Kath de nicht lästen, wir würden immer noch verhaftet bleiben in den vormodernen Welten des Katholischen Katechismus und nicht die Permissivität unserer Gesellschaft bejubeln. Kath de titelt am 17.9.2025: Overbeck verteidigt Regenbogenfahne in Gemeinde und verurteilt Gewalt.“ Hier unterlief aber aber ein beachtlicher Fehler, wie das dazugehörige Bild beweist: Es ging hier um das Hissen der allzeitbekannte Homosexfahne und nicht um eine Regenbogenfahne. So liest sich das auf Kath de:

Der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck hat einen handgreiflichen Streit um eine Regenbogenfahne auf einem Gemeindefest verurteilt. "So etwas widerspricht unserem christlichen Menschenbild und darf in unserer Kirche, die für Toleranz, Respekt und Vielfalt stehen soll, keinen Platz haben", erklärte er am Mittwoch.“ Und dann versteigt sich dieser Bischof zu dieser theologischen Spitzenleistung: „Zeichen wie die Regenbogenfahne zeigen laut Overbeck, dass jeder Mensch von Gott gewollt ist: "Unterschiedslos, voraussetzungs- und bedingungslos."

Nähme man all an,daß Gott wirklich jeden Menschen unterschiedslos,voraussetzungs- und bedingungslos bejahte, dann könnte das auf keinen Fall heißen, daß egal, was ein Mensch täte, er auch dies Tuen bejahte. Jesus Christus wie auch Gott selbst beurteilt bestimmtes Verhalten als sündig und dies Verhalten bejaht er nicht: Er bejaht weder den Mord noch den Dieb noch den Ehebrecher. Nun gilt aber nach der Lehre der Kirche die praktizierte Homosexulität als eine Sünde, von Gott kann also nicht ausgesagt werden, daß er sie zu praktizieren gut heiße.

Nun wird behauptet, daß die bekannte Homosexfahne für „Toleranz,Respekt und Vielfalt“ stünde. Das ist nun eine klare Falschaussage: Auf keiner Christopher Street Day Kundgebung könnte eine Gruppe von Parteimitgliedern der AfD teilnehmen, hielten sie ein Transparent: „Wir sind schwul und Mitglieder der AfD und finden das gut“ in ihren Händen. Ja, nicht einmal ein Vertreter der CSU darf an dieser Homosexkundgebung in München teilnehmen und m.W ist der jetzige Bürgermeister Berlins, da er ein CDU- Parteimitglied ist, jetzt auch da von dieser Kundgebung ausgeladen ob seiner Parteizugehörigkeit. Es ist keine Übertreibung, daß circa 50 Prozent der in Deutschland bei der letzten Bundestagswahl gewählt Habenden, die ihre Stimme den C-Parteien oder der AfD gegeben hatten, auf diesen Kundgebungen unerwünschte Personen sind, sofern sie ihre politische Position offenbarten. Ein Soviel an praktizierter Ausgrenzung ist genau das Gegenteil von „Toleranz,Respekt und Vielfalt“!

Aber die CSD-Kundgebungen gelten doch als die Manifestation für Vielfalt und Toleranz? Es muß deshalb nachgefragt werden, für welchen Bereich denn nun die Vielfalt und Toleranz eingefordert wird. Die erste Antwort fällt klar aus: Nicht für den politischen Raum gilt das, denn hier wird klar unterschieden und ausgegrenzt, wer da nicht auftreten darf. Nicht für den Bereich des Politischen sondern für den Bereich der Sexualität wird hier für „Toleranz“ und „Vielfalt“ demonstriert. Die Katholische Morallehre vertritt eine materiale Sexualmorallehre, daß bestimmte Handlungen im Bereich der Sexualität unmoralische sind. Dagegen vertritt die LGBTQ eine rein formale Sexualethik, daß alles im Bereich der Sexualität erlaubt sei, wenn denn nur alle an ihr Beteiligten freiwillig dem vorgesehenden Sexpraktiken zugestimmt haben. Man nimmt dann einen mündlich geschlossenen Vertrag an, in dem alle praktizieren Wollenden, dem, wie der Sex praktiziert werden soll, freiwillig zugestimmt haben, es also keine sittenwidrige Verträge geben könne ob ihres materialen Inhaltes.

Ein praktisches Beispiel veranschaulicht dies leicht: In München hatte ein Vermieter eine Wohnung an eine Frau vermietet unter der Bedingung, daß sie nicht nur die Miete zu zahlen habe, sondern sich auch für einen regelmäßigen Sex mit dem Vermieter bereit erklärt. Eine Frau unterschrieb diesen Mietvertrag und klagte dann gegen die Bestimmung der zu leistenden Sexdienste. Diese Bestimmung des Vertrages beurteilte ein Gericht als sittenwidrig, sodaß die Frau in der Mietwohnung wohnen bleiben durfte, ohne den geforderten Sex mit dem Vermieter.

Hätte das Gericht den rein formalen Standpunkt einer Vertragsethik einenommen, hätte dieser Vertrag gegolten, da die Mieterin ihn ja freiwillig unterschrieben hatte, sodaß ihr der Vermieter die Wohnung kündigen dürfe, wenn sie ihre Sexdienste nicht leiste. (Der einzige Ausweg bestünde darin, daß die Mieterin nachweisen könnte, daß sie den Mietvertrag unfreiwillig unterschrieben hätte, daß sie etwa zu einem bestimmten Datum eine Arbeit in München antreten wollte, aber diese Wohnung da die einzig für sie bezahlbare gewesen sei.)

Alles sei im Bereich des Sexes in Ordnung, wenn nur alle an einer bestimmten Praxis Beteiligten dieser freiwillig zugestimmt hätten. So kann ein Sadist mit einem Masochisten einen Vertrag schließen, daß der Eine den Anderen so viel quälen darf, wie es ihm gefalle, da der Masochist gegenzeichnet, daß er dem Sadisten erlaube, im beim Sex so viel quälen zu wollen, wie es ihm gefalle.In der Triologie: „Shades of Grey“ von E.L.James wird diese Art von Sex ja glorifiziert als einzig wirklich befriedigende.

Den Kontext bildet das Phänomen eines Überdrusses am ausschweifenden Sexualleben, wenn alles schon ausprobiert und nichts mehr richtig erregen kann. Marquise de Sade beschreibt dieses Phänomen in seinen Romanen excellent. Immer müssen neue Weisen, Sex zu gestalten, kreiert werden, um der Ermüdung an allem schon zigfach praktiziertem zu entgehen. Ein paar Grundentscheidungen sind dabei wesentlich: Erstens wird die Sexualität völlig von ihrem Ziele, dem der Fortpflanzung emamzipiert, der Sex so als etwas Selbstzweckliches zum reinen Lustgewinn verstanden. Zweitens wird jede Bestimmung, wie der Sex zu praktizieren sei, verworfen, weil jetzt nur noch die rein formale Bestimmung zählen soll unter der Parole der Selbstbestimmung, daß alles erlaubt sei, wenn alle Beteiligten der Sexpraxis freiwillig zustimmen.

Die Vorstellung, daß man nur Sex haben möchte mit einem Partner, mit dem man verheiratet sei, oder den man liebe, wird dann zu einer jedem frei wählbaren Option, aber man kann genauso gut Sex mit einem Sexroboter haben wollen, die jetzt tatsächlich zum Ankauf angeboten werden.

Für Homosexuelle ist dabei von großer Bedeutung die Aufwertung des Annalverkehres neben dem des Oralverkehres, da nun der Kritik, daß dies minderwertige Optionen seien, da so das Ziel der praktizierten Sexualität, die Fortpflanzung nicht realisiert werden kann, ad acta gelegt ist: Der Sex wird nur noch um seiner selbst willen praktiziert.

Begann die 68 Sexrevolution mit der Parole: „Schlafe mit keiner Frau zweimal, sonst gehörst Du zum Etablisment“ so führte, sagen wir es mal etwas salopp formuliert, die Praktizierung dieser Maxime schnell zu einer Ermüdung und Abschlaffung, sodaß immer neue andere kreative Versionen des: „Wie wollen wir Sex machen?“ in diesem Avantgardemilieu en vogue wurden, bis jetzt alles als in Ordnung gilt, was allen Beteiligten einen Spaß macht. Das soll nun gefeiert werden unter der Parole des Jas zu allem Sex, der eben befriedigt.

Daß diese Weise der Praktizerung der Sexualität nicht dem Willen des Schöpfergottes entspricht, ist offenkundig, gebietet er doch im ersten Gebot, das er uns gab: „Seid fruchtbar, mehret Euch! 

Zusatz:

Hätte da irgendwer eine Deutschlandfahne zu hiessen versucht und wäre das handgreiflich verhindert worden, spräche niemand von einem inakzeptablem Verhalten. 

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