Bin ich denn ein Ersatzteillager- oder
haben Sie schon einen Organspenderausweis?
Eigentlich ist der Fall
doch klar: da liegt ein Christ auf dem Sterbelager, die Ärzte geben
ihm nicht mehr viel Lebenszeit und daneben ein Mitmensch, der um
seines Überlebens willen ein bestimmtes Organ bedarf, das genau
passend beim Sterbenden noch funktionsfähig vorhanden ist. „Ich
opfere ihm mein Organ, ich spende ihm es, damit er weiter leben kann,
denn mir als Sterbenden, was nützt mir da noch dies funktionsfähige
Organ.“ Wird der Gehirntod diagnostiziert, dann erst kann dem
Organspender das für einen anderen so wichtige Organ entnommen
werden.
Aber nun offenbart sich
genau hier ein beachtliches moraltheologisches Problem.Professor
Schumacher hat darauf mehrmals verwiesen mit der Frage: kann den
einem Toten ein noch lebendes Organ entnommen werden? Der Verdacht
ist nicht von der Hand zu weisen, daß der Begriff des Gehirntodes
den Tod so definiert, daß Organtransplantationen ermöglicht werden.
Der Mensch wäre noch gar nicht ganz tot, nur sein Gehirn und noch
nicht alle Organe, sodaß diese noch transplantierbar wären. Mein
Tod träte dann- genau genommen- nicht mit dem festgestellten
Gehirntod ein, sondern erst mit und durch die Entnahme der Organe.
Ein Christ, der sich bereit erklärte zur Organspende erklärte sich
dazu bereit, daß um des Überlebens anderer willen sein Sterben und
sein Tod beschleunigt, wenn nicht sogar durch die Entnahme der Organe
verursacht würde. Aber eine Selbsttötung oder Zustimmung zur
eigenen Tötung wäre ein malum in se, eine durch noch so gute
Absichten nicht legitimierbare Handlung. Auch wenn der Gehirntod
verstanden werden würde als Punkt in einem irreversiblel
verlaufenden Prozeß des Sterbens, bliebe das Problem, daß die
Organentnahme den Eintritt des Todes zumindest beschleunigen, wenn
nicht sogar verursachen würde, wenn geurteilt werden müßte, daß
der Patient zum Zeitpunkt X nicht gestorben wäre, wäre ihm nicht
das Organ entnommen.
Da dies offenkundig ein
sehr gewichtiges Problem ist, soll nun versucht werden, hier Licht in
das Dunkel dieser Materie zu bringen.
Eine Handlung an sich-
eine Problemanzeige?
Gesetz den Fall, ich
wollte mir den entzündeten Blinddarm operativ entfernen lassen, um
eine Gefährdung der Gesamtgesundheit des Körpers zu vermeiden, wäre
diese Operation moralisch legitim? Wenn ich als die Handlung an sich
die Operation des Entfernens dieses Organes setze und den Zweck der
Vermeidung der Gefährdung der Gesamtgesundheit nur als Intention der
Handlung, dann müßte die Substanz/Essenz dieser Handlung an sich
unter Absehung der Tatintention beurteilt werden. Ist es legitim,
seinen Körper durch das Herausoperierren eines Organes zu verletzen?
Dabei würde dann gelten, daß eine noch so moralisch legitime
Handlungsintention nicht eine an sich moralisch verwerfliche Handlung
legitimieren könne. Der Zweck heiligt nicht die Mittel.
Die Handlung einer
Operation als Verletzung des eigenen Körpers an sich kann so nicht
gut geheißen werden, auch wenn die Intention dieser Handlung die
der Aufrechterhaltung der eigenen Gesundheit ist. Ich müßte also
auf diese Operation verzichten, auch wenn das eventuell mein Sterben
in Folge eines geplatzten Blindarmes zur Folge haben könnte.
Das ist absurd und
widerspricht eindeutig der Katholischen Morallehre.
Offensichtlich ist hier
der Begriff der Handlung inadäquat appliziert: Die Handlung setzt
ein Handlungsziel und Mittel zur Realisierung des Handlungszieles.
Die Mittel sind nicht die Handlung an sich sondern nur das dem Ziele
Untergeordnete. Nach Aristoteles beurteilen wir eine Handlung nach
dem Wert ihres Zieles und ihre Sinnhaftigkeit danach,ob die Mittel
zur Realisierung des Zieles in einem angemessenen Verhältnis zum
Wert des Zieles, dem erstrebten Gut stehen. Das Handlungsziel der
Aufrechterhaltung der Gesamtgesundheit des Körpers erlaubt genau
dann das Mittel der Operation, wenn diese zur Realisierung dieses
Gutes nötig ist.
Auch wenn Bonhoefer ein
protestantischer Theologe ist, der mehr um seiner politischen Praxis
willen als um seiner Theologie gefeiert wird, so könnte er doch zum
Thema der ethischen Erlaubtheit des Freitodes etwas Gewichtiges
geschrieben haben in seiner Ethik. Er präsumiert, daß der Freitod
(nur der Freitod ist eine ethisch relevante Handlung, wenn die
Selbsttötung freiwillig gesetzt wird) nicht um des Freitodes willen
getan wird, sondern um eines Zweckes willen und das der Wert dieses
Zweckes diese Handlung, die ihren Zweck außerhalb ihrer Handlung
hat, erst ethisch qualifiziert, wie auch eine willkürliche
Körperverletzung von einer Körperverletzung mit dem Ziel der
Wiederherstellung der Gesundheit zu unterscheiden ist. Ein anderes
Beispiel: darf man sein Blut vergießen -etwa durch eine absichtlich
beigebrachte Wunde? Nein. Aber man darf sein Blut spenden? Das setzt
voraus, daß ich verletzt werde und Teile meines Blutes ausfließen.
Wer den Freitod wählt,
um sein Leiden an einer unheilbaren Krankheit zu verkürzen, handelt
rein egozentrisch und muß sich als Christ fragen: wenn Christus
schon das ganze Kreuzleiden auf sich nahm, wie dürften wir es dann
durch eine Selbsttötung verkürzen?
Gesetz den Fall, daß ein
Soldat in Kriegsgefangenschaft vor der Drohung steht, gefoltert zu
werden, sodaß er wichtige Geheimnisse verrät zum Schaden von
Kameraden und seines Volkes und er davon ausgehen muß, daß er unter
der Folter den Verrat nicht wird vermeiden können, dann wäre es
nach Bonhoefers Ethik erlaubt, sich zu töten, um Schaden für Viele
abzuwenden: einen Unschuldigen zu töten, (sich selbst), um Vielen
das Leben zu retten. Auch wenn der Verrat unter Folter dem
Gefolterten nicht als Sünde zuschreibbar ist, so stellt sich das
ethische Problem in der Frage, ob er nicht das Mittel des Freitodes
zu nutzen hätte,um zu verhindern, daß er in die Lage gerät,
unvermeidlich dann Geheimnisse zu verraten.
Auch hier gilt: nicht ist
der gewählte Freitod eine Handlung an sich sondern eine, die ihren
Zweck außer sich hat: der Vermeidung des Geheimnisverrates. Wie es
nicht die Handlung der Körperverletzung an sich gibt, so auch nicht
den Freitod an sich. König Saul nahm sich das Leben, um nicht
lebendig in die Hände der Feinde zu fallen, um so Schaden von
seinem Volk abzuwenden, der entstehen würde, hätte der Feind ihn
als Geisel nehmen können. War sein Freitod etwa trotzdem eine Sünde?
Wer ein Organ seines
Körpers oder auch mehrere zur Spende freigibt, im Falle seines
Todes, setzt ja die Organspende nicht als Handlung an sich sondern
als eine Handlung, die ihren Zweck, ihren Wert außer sich hat: den
Wert, anderen Menschen zum Weiterleben zu verhelfen durch das
gespendete Organ. Das Problem ist offenkundig dabei, daß einem Toten
nicht mehr ein lebendiges/funktionsfähiges Organ entnommen werden
kann.1
Die Definition des Todes als Gehirntod definiert so den Tod des
Menschen, daß nun, wenn er als tot erklärt wird, Organe noch
„leben“, sodaß sie entnommen und zwecks Lebenserhaltung bei
anderen Menschen implantiert werden können. Dieses operative
Entnehmen nach der Feststellung des Gehirntodes „beschleunigt“
sozusagen das Absterben des ganzen Körpers, insofern zum Zeitpunkt
der Diagnose des Gehirntodes noch Organe „leben“ und insofern der
Erlöschungsprozeß aller Organtätigkeiten bis zum Gesamttod durch
die operative Entfernung verkürzt bzw. beschleunigt wird.
Sterben, um andere zu
retten?
Ist es legitim, den
Prozeß des Absterbens, der mit dem Gehirntod eingeleitet, aber noch
nicht vollendet ist, zu beschleunigen, um durch die Entnahme von
Organen aus dem absterbenden Körper das Leben anderer Menschen zu
retten? Unter Sterben wird hier der Prozeß der Abtrennung der Seele
vom Körper verstanden und unter dem Todsein die Absentierung der
Seele vom Leib, der so erst wieder zum Körper wird. Die Seele formt
den Körper zum Leib und entleibt ihn durch seine Trennung.
Eigentlich müßte stets vom Leib gesprochen werden, dem ein Organ
entnommen wird.
Genau genommen ist dieses
ein Spezialfall der Frage der Erlaubtheit des Freitodes. Wenn ich
eine Handlung an mir vollziehen lasse, die dazu führt, daß ich
früher sterbe als ich sterben würde, unterließe ich diese Handlung
an mir, dann lasse ich an mir eine Handlung zu, deren immanentes Ziel
das des eigenen Todes ist. Nun wird die Zulassung einer operativen
Entfernung von Organen nicht erstrebt um des Zieles des eigenen Todes
willen sondern, es wird um des Zieles, des Gutes der Hilfe für
andere Menschen zum Weiterleben billigend die Verkürzung meines
Sterbeprozesses hingenommen, weil nur so den Mitmenschen geholfen
werden kann durch die Organspende.
Prinzipiell: ist es
ethisch erlaubt, sein Leben zu beenden, um das anderer zu retten,
wenn ohne diese eigene Lebensaufgabe den Anderen nicht geholfen
werden kann, sodaß diese weiterleben können?
Konkreter: Wenn der
Prozeß des Absterbens schon eingeleitet ist, der Gehirntod als
Teiltod diagnostiziert ist, ist es dann erlaubt, den Prozeß zum
Ganztod hin zu beschleunigen, wenn nur so anderen eine
lebensnotwendige Hilfe ermöglicht wird durch die so entnommenen
Organe?
Aus moraltheologischer
Sicht muß dazu gesagt werden: Wenn Jesus Christus bereit war, um die
Vielen zu retten, sein Leben aufzuopfern und er jederzeit befähigt
gewesen war ob seiner Allmacht, dem Kreuzestod zu entgehen- gegen den
Willen seines göttlichen Vaters allerdings- dann bestand sein
Kreuzopfer in der freiwilligen Hinnahme dieses Opfertodes um des
Heiles der Vielen willen. Wenn es ethisch nicht erlaubt wäre, sein
eigenes Leben aufzuopfern, er nahm es hin, sich kreuzigen zu lassen,
um das von Vielen zu retten, dann hätte Jesus gesündigt, als er
freiwillig im Gehorsam Gott gegenüber seinen Kreuzestod auf sich
nahm! Das sei ferne! Wie sehr der Sohn diesen eigenen freiwilligen
Kreuzestod erlitten hat, zeigt sein Schmerzensschrei: Mein Gott,warum
hast du mich verlassen! Aber er nahm im Gehorsam in der Intention,
viele zu retten, den eigenen Tod auf sich. Es kann also legitim sein,
Leiden und den eigenen Tod auf sich zu nehmen um der Realisierung
eines hohen Gutes willen, das höherwertig ist als der Wert der
Leidfreiheit.
Das Selbstopfer im Raume
der praktischen Vernunft
Ist es aber auch
naturrechtlich begründbar, daß es rechtens ist, sein Leben zum
Wohle anderer aufzuopfern? Unter naturrechtlich sei hier verstanden,
eine ethische Position, die allein im Raume der praktischen Vernunft
begründbar ist.Dem rein utilaristischen Denken ist dies eine
Unzumutbarkeit, weil ihm jeder Einzelner ein Zweck an sich ist, der
so sich nicht für einen anderen opfern kann, weil er so sich selbst
nicht mehr als reiner Selbstzweck anerkennt. Meinem Verdacht nach
kommt jede personalistische Ethik zu einem ähnlichen Ergebnis. Ob
der Verabsolutierung des Iches, ich bin mir Selbstzweck kann der
Gedanke des Selbstopfers nicht mehr gedacht werden. Aber das sind nur
bestimmte Spielarten philosophischer Ethik einer liberalistisch-
modernistischen Weltanschauung. Wenn die
liberalistisch-personalistische Philosophie den Einzelnen
verabsolutiert2
und damit herausreißt aus seinem realen Leben als ein Glied von
Lebensgemeinschaften und so den Anderen immer nur als Mittel zur
Steigerung seines Lebens ansieht und vernünftig egoistisch die
wechselseitige Anerkennung dieses Nutzungsverhältnisses fordert: ich
nutze dich, weil du auch mich nutzen kannst und darfst- das Ideal der
Partnerschaft- so muß eine realistische Ethik das Individuum als
Glied von das Individuum übersteigenden Lebensgemeinschaften
(Familie, Volk, Menschheit) explizieren, zu denen er auch ein
Pflichtverhältnis hat: er lebt aus ihnen und für sie.
Eine solche realistisch
konkrete Ethik, realistisch konkret, weil nicht vom Leben als
Teilhabe an Lebensgemeinschaften abstrahierend, ist in unserer
pluralistischen Gesellschaft aber nicht mehr verbindlich. Darum kann
die Bereitschaft zum Lebensopfer in Form der Bereitschaft zur
Organspende nur als eine freiwillige Option von den Staatsbürgern
durch den Staat eingefordert werden, so sehr der Staat als die auf
das Gemeinwohl hin ausgerichtete Institution zu diesem Opfer
rechtens aufruft. Man denke an Aristoteles Bestimmung des höchsten
Zieles/ Gutes das des Allgemeinwohles als die spezifische Aufgabe
des Staates.
Aus christlicher Sicht-
eine These
Aber aus christlicher
Sicht- vorbehaltlich besserer Einsicht-kann um des Opfertodes Christi
willen, seines freiwilligen Todes um des Heiles der Vielen willen
kein Nein zur Organspende ausgesprochen werden.
Meinem persönlichen
Eindruck nach leidet die nachkonziliare Moraltheologie auch an dem
Vergessen des Zentralbegriffes der christlichen Ethik, der des
Opfers. Es ist kein Zufall, daß aus Priestern hauptamtliche
Gemeindeleiter werden- Pfarrer, und daß dann auch die Zulassung von
Frauen zum Pfarrdienst gefordert wird- nicht unrechtens- weil sie ja
gar keine Priester sein sollen sondern nur Vorsteherin einer
gemeinschaftlichen Abendmahlsfeier- so daß hier die Pfarrerin
wahrlich ganz Frau als Hausfrau, nämlich als Vorsitzende beim
Tischmahl agiert!
Dabei ist das Opfer, das
Selbstopfer der höchste Akt der Liebe. Kann diese urchristliche
Wahrheit auch dem vernünftigen Denken als einsehbare Wahrheit
zugemutet werden? Hier bin ich mir sehr unsicher, weil doch die
heutige Ethik den Menschen ausschließlich als vernünftigen Egoisten
expliziert- aber dieser vernünftige Egoismus kann nicht mehr das
Selbstopfer für einen höheren Wert als das individuelle Leben
denken, weil dieser Denkungsart, nicht erst seit Max Stirner das
Individuum der höchste Wert ist.
Ist die christliche
Position verallgemeinbar?
Aber jedes Gemeinwesen
beruht auf dem Prinzip des Opfers. Wer Steuern zahlt, verzichtet auf
einen Teil seines Einkommens/Besitzes, damit der Staat das von ihm
abverlangte Geld für das Allgemeinwohl ausgibt. Jedes Individuum ist
nun auch Teil des Gemeinwesens und so kommt ihm immer auch das, was
er als Individuum aufopfert als Teil der Gemeinschaft wieder zu gute.
Aber es gibt nun das Extrem, daß das individuelle Lebensopfer zu
Gunsten der Allgemeinheit nur noch der Gemeinschaft, nicht aber dem
Individuum zu gute kommt. (Es ist einsichtig, daß angesichts dieser
Problematik des Sterbens für die Gesetze Gottes in der Zeit der
Makkabäer der Gedanke der Auferstehung zum ewigen Leben entstand,
mit der Gott die belohnt, die um seiner Gesetze willen ihr endliches
Leben aufopferten, statt um des Lebens willen zu sündigen.)
Eine mögliche Antwort
auf diese Problematik, (wenn jetzt nicht auf die Vorstellung von
einen ewigen Leben rekurriert werden soll-m.E. setzen deshalb Kant
wie Platon den Gedanken der unsterblichen Seele als Postulat der
praktischen Vernunft- ) könnte sein:
Jeder Mensch muß
sterben. Zur Qualität des menschlichen Lebens gehört so auch die
Qualität, der Wert seines Sterbens. Durch die Möglichkeit zum
Lebensopfer kann der Mensch selbst dem Feinde des Lebens, dem Sterben
und dem Tode (so Paulus) noch einen weltimmanenten Sinn und Wert
geben. Das an sich Sinnlose des Sterbenmüssens kann so zu einem
höchsten Wert werden. Man denke nur an die japanischen
Kamikazeflieger. Wer wollte diesen Soldaten einen Mangel an
Selbstliebe , an Willen zum Weiterleben vorwerfen angesichts des
Heroismus ihrer Tat ?
Resümee
Die Frage der Legitimität
einer Organspende ist keine leicht zu beantwortende Frage. Sie bedarf
der sorgfältigsten Prüfung und Abwägung aller Argumente. Aber für
uns Christen muß dabei eines außer Frage stehen: daß wir keine
legitime Antwort auf die Frage geben können unter Absehung des
Opfertodes Jesu Christi , der sein Leben selber hingab, um die
vielen zu retten.
Uwe C. Lay
P.S. Der Verfasser hat
sich entschlossen, ob dieser Erwägung, einen Organspenderausweis zu
beantragen.
1Es
wird kolportiert, daß in China zu Tode Verurteilten gleich nach
ihrer Exekution Organe entnommen werden zwecks Transplantation. Wenn
das wahr sein sollte- aber wieso kann dann Exekutierten noch ein
lebensfähiges Organ entnommen werden?- könnte man diesem ein
gewisse moralische Legitimität nicht absprechen. Jemand, der so
schwer gesündigt hat, daß der den Tod verdient hat, z.B. ein
Mörder -unter der Prämisse der prinzipiellen Legitimität der
Todesstrafe- würde so rein objektiv gesehen eine Wiedergutmachung
leisten, insofern durch das ihm entnommene Organ einem anderen
Menschen geholfen wird. Hätte er sich bereit erklärt für eine
Organspende, könnte dies ihm auch als Wiedergutmachung zugerechnet
werden. Daß der Staat einen Übeltäter wider das Allgemeinwohl
durch so eine Organentnahmepraxis einen Dienst am Allgemeinwohl
tätigen läßt-auch wenn dies unfreiwillig geschieht-ist m.E. ein
Indiz der Ausrichtung dieses Staates auf das Allgemeinwohl, zumal in
diesem Falle dem Exekutierten durch die Entnahme kein
Nachteil/Schaden entsteht. Zu beachten ist dabei, daß allein die
Seele die Individualität des Menschen konstituiert, indem sie auch
den Körper individuiert zu dem Leib dieser Seele.
2Ich
hege den Verdacht, daß die sog. personalistische Philosophie eine
überspannte Reaktion auf Hegel/Marx und auch Fichte im
Protestantismus war, weil bei diesen Denkern das Individuum., das
Einzelne im Ganzen unterzugehen drohte, so daß nun man ins andere
Extrem verfiel: der Verabsolutierung des Individuumes, des
Besonderen gegenüber dem Allgemeinen . So wohl auch Adorno?
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen