Dienstag, 2. Februar 2016

Zu verschweigende Wahrheiten , wie der praktizieten Homosexualität

 „Homosexualität als Sünde darzustellen, ist verletzend“, sagen Sie tatsächlich im Interview mit der Oldenburger Nordwest-Zeitung, berichtet  Kath net 1.2. 2016 über  Bischof Koch in einem offenen Brief an ihn. Das wirft Fragen auf! Ist es für jeden Menschen, der sündigte, verletzend, wenn er als Sünder beurteilt wird? Soll so die Kirche ganz darauf verzichten, etwas als Sünde zu beurteilen, weil das den, der solches tut, verletze? Oder ist die Homosexualität eine besondere Sünde, die deshalb so nicht bezeichnet werden darf, weil das in nicht zumutbarer Weise den Homosexualität Praktizierenden verletze?
Wenn der Katholische Katechismus eindeutig die praktizierte Homosexualität als Sünde beurteilt, ist dann Bischof Kochs Votum so zu deuten, daß der Katechismus Wahrheiten aussagt, die die Kirche heuer nicht mehr verkünden sollte, weil sie Menschen verletzen könnte? Dann könnte die moralteologische Wahrheit weiter im Katechismus stehen bleiben, nur sollte diese Wahrheit aus Opportunitätserwägungen heraus nicht mehr vekündet und gelehrt werden auf der Kanzel und im Religionsunterricht und schon gar nicht im Gespräch mit homosexuell Lebenden.
Oder meint der Bischof damit, daß die Beurteilung der prakizierten Homosexualität als Sünde ein Fehlurteil des Katechismus sei? Auf der Internetseite von Domradio vom 21.2. 2015 unter der Überschrift: "Gegen verletzenden Umgang" liest sich das so: 

"Ich kenne homosexuelle Paare, die Werte wie Verlässlichkeit und Verbindlichkeit in vorbildlicher Weise leben", so Koch, der die Kommission für Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz leitet. Der Bischof hob hervor, dass nach katholischer Lehre "geistige und sexuelle Liebe unbedingt zusammengehören". "Leider gelingt es uns oft nicht, das rüberzubringen", räumte er zugleich ein.

Das ist fast zu eindeutig für ein Bischofsvotum! Wenn der Katholische Katechismus urteilt, daß nur die prakizierte Homosexualität Sünde sei und so Homsexuellen ein Leben in Enthaltsamkeit empfiehlt, damit sie nicht sündigen, sagt dieser Familienbischof, daß es zur Liebe, und damit auch zur Liebe unter Homosexuellen dazugehöre, daß die geistige Liebe auch als sexuelle gelebt wird. Deshalb kann die Kirche Homosexuellen nicht die Enthaltsamkeit abverlangen. Dann urteilt er, daß in homosexuellen Partnerschaften Secundärtugenden wie Verläßlichkeit und Verbindlichkeit "in vorbildlicher Weise" gelebt werden. Damit haben für diesen Katholischen Bischof homosexuelle Partnerschaften gar einen vorbildlichen Charakter.Was dem Katechismus eine Sünde ist, hat für diesen Bischof gar einen Vorbiildcharakter! Die Werte der Verläßlichkeit und Verbndlickeit gelten als Secundärtugenden, weil sie nicht an sich schon etwas Gutes sind, sondern es nur sind, wenn sie ausgerichtet sind auf ein gutes Ziel. So ist bei einem Handwerker Veläßlichkeit und Verbindlichkeit in seiner Berufspraxis etwas Positives. Wenn man aber von einem "Mitarbeiter" der Mafia urteilt, er zeichne sich in der Ausübung seiner Aufträge durch Verbindlichkeit und Verlässichkeit aus, dann ist das keine Tugend! Oder würde jemand eine Prostituierte loben, weil sie verläßlich in ihrer Berufspraxis ist und sie gar als Vorbild an Verbindlichkeit rühmen? 
Diesem bischöflichen Lob auf die in einer homosexuellen Beziehung gelebten Werte liegt ein spezifisches Verständnis der moraltheologischen Konzeption des Gradualismus zu Grunde.Wenn etwas moralisch Gesolltes nicht vollkommen, wie es eigentlich gelebt werden sollte, realisiert wird, dann ist auch eine teilweise Realisierung noch etwas Positives, auch wenn es nicht der gesollten Realisierung entspricht. Man kann sich dies an einem sehr simplen Beispiel veranschaulichen: Die Nächstenliebe verlangt von uns mehr als die Höflichkeit, aber wenn wir dann wenigstens allen Menschen gegenüber höflich sind, dann ist das auch schon etwas Positives, auch wenn die Praxis der Höflichkeit dem Gebot der Nächstenliebe nicht Genüge tut. Sie ist eben nur eine graduelle Verwirklichung der geforderten Nächstenliebe, aber sie ist auf jeden Fall etwas Gutes gerade auch wegen ihrer Ähnlichkeit zur Nächstenliebe. 
Da aber der Zweck der Ehe die Nachkommenschaft ist, dann kann eine Homosexpartnerschaft niemals als graduelle Realisierung der Ehe bezeichnet werden, weil sie gerade das ausschließt, was den Zweck der Ehe ausmacht! Als eine graduelle Realisierung der Ehe könnte dagegen dieser konstruierte Fall angesehen werden: Wenn eine Frau gegen ihren Willen von ihrem Mann geschieden wird, kinderlos, und sie nun eine Beziehung mit einem anderen Mann eingeht und mit ihm ein Kind bekommt.Da sie nicht mehr heiraten darf, weil ihre Ehe gültig geschlossen unauflöslich ist, sie aber eine Familie gründen will, deshalb hat sie ja geheiratet, ist das für sie die einzige Möglichkeit,noch Mutter zu werden und eine Familie zu gründen. In diesem Falle, weil hier der Ehezweck realisiert wird nur nicht in der Form der Ehe, weil die ihr unmöglich geworden ist, ist so von einer graduellen Realisierung der Werte der Ehe zu sprechen! 
Aber eine Homosexpartnerschaft ist das eben nicht und kann es nicht sein, weil sie dem Hauptzweck der Ehe widerspricht! Ob das dieser Familienbischof nicht weiß? Wahrscheinlicher ist es wohl, daß er weiß, was er da tut, aber angsichts der Macht der Homosexobby nicht nur in Deutschen Landen die weiße Fahne hießt: Nein, praktizierte Homosexualität ist keine Sünde! Seit Johannes der Täufer einem Mächtigen seiner Zeit unbebequeme Wahrheiten über seine illegitime Ehe sagte und dafür mit seinem Kopf bezahlte, bevorzugen Kirchenmänner es, die Wahrheit vor Mächtigen zu verschweigen: Was ihr tut ist rechtens, weil ihr mächtig seid, ist dann die praktische Umsetzung der Weisheit: quod licet jovi, non licet bovi.                      

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