Freitag, 26. Februar 2016

Zerstörung des Rechtsstaates durch einen modernistischen Theologen

Polnische und ungarische Bischofskonferenzen haben ComECE-Magazin aufgefordert, kritische Artikel zurückzuziehen - Am 25.2. 2016 berichtete kath net von dieser "Zensurmaßnahme". Was war passiert? Der Wiener Professor der Theologie Schelkskorn verfaßte für dies Magazin, mit quasi offiziell kirchlicher Autorität ausgestattet ob der Träger dieses Magazines, einen mustergültig politisch korrekten Artikel wider die nationalconsrvativen Regierungen Ungarns und Polens, indem er sie als rechte, ja fast schon rechtsradicale diffamierte. Die Grundlagen des Rechtsstaates zerstörten diese Regierungen insbesondere dadurch, daß sie nicht der vorbildlichen Politik der offenen Grenzen für alle der Kanzlerin Merkel folgten. Nur, die ungarischen und die polnische Bischofskonferenz ließ sich diese Polemik nicht gefallen und verlangten die Streichung dieses so tendenziösen Artikels! Und sie setzen sich durch! Nun protestieren unsere Politisch Korrekten! Kath net berichtet:  "Deutlich schärfer reagiert die Spitze der Katholisch-Theologischen Fakultät in Wien in einer "Stellungnahmen zur Zensur" des Artikels von Schelkshorn. Sein Ungarn-Beitrag weise darauf hin, dass ein demokratischer Rechtstaat nicht auf ethnischen Prinzipien basieren könne, sondern auf der Universalität der Menschenrechte gründe, betont Dekanin Müller." Lassen wir die Frage auf sich beruhen, ob zurecht die polnischen und ungarischen Regierungen gegen diese Diffamierung ihrer demokratisch gewählten Regierungen protestierten, wenn diese Polemik eben nicht in irgendeiner privaten theologischen Fachzeitschrift erscheint, sondern in einer quasi offiziösen des europäischen Katholizsmus, als wäre das der Standpunkt der Kirche in Europa.

Wenden wir uns dem Sachproblem zu und lassen das Polemisieren mal sein, denn alles hat seine Zeit, die Sachdebatte wie auch die Polemik als Kampf gegen Häresien in der Kirche!  Der Wiener Professor behauptet, daß der Rechtsstaat auf den Prinzipien der Menschenrechte und nicht auf ethnischen Prinzipien beruhe. Nun lassen die Menschenrechte aber die Differenz von Staatsbürger und Nichtstaatsbürger nicht zu, denn das Menschsein kommt sowohl dem Staats- wie auch dem Nichtstaatsbürger zu. Der Staat konstituiert sich aber dadurch, daß er Staatsbürger von Nichtstaatsbürgern unterscheidet und Staat für die Staatsbürger ist. Nur wenn es einen einzigen Universalstaat gäbe, gäbe es keine Nichtstaatsbürger, sodaß jeder Mensch qua Menschsein Bürger dieses Staates wäre! Da es aber eine Vielzahl  von Staaten gibt, individuieren sich die Staaten eben auch durch ihre verschiedenen Staatsbürgerzugehörigkeiten: wer Bürger des einen Staates ist, kann nicht auch Bürger eines anderen Staates sein. (Daß es faktisch Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft gibt, ist eben so irregulär, wie ein Mann, der mit zwei Frauen gleichzeitig verheiratet ist- nur daß unsere Zeit Vorlieben für illegitime Lebensformen hat) Die elementarste Unterscheidung von Zughörigkeit und Nichtzugehörigkeit zu einem Staate ist die Ethnizität in der Idee des Nationalstaates. Deutscher Staatsbürger ist, wer ethnisch geurteilt Deutscher ist.Die ethnische Zughörigkeit geht dabei dem Staatsbürgersein voraus, denn der Nationalstaat setzt das Volkssein voraus. Im Staate organisiert sich ein Volk  oder philosophischer formuliert: Ein Volk an sich wird im Staate zum Volke für sich, sich seiner als Volk bewußt, aber es ist es schon vor seinem Sichbewußtwerden als ein Volk. Demokratie bedeutet Volksherrschaft. Schon das demonstriert hinreichend, daß die Ethniziät das Konstitutive des Staates ist, wenn es ein demokratischer Staat ist. Demokratie meint ja nicht Menschenherrschaft, sondern daß das Volk herrscht, und das beinhaltet immer, daß es Menschen gibt, die nicht zu dem Volke gehören, die einen bestimmten Staat konstituieren. Das und nichts anderes betonen die nationalconservativen Regierungen Polens und Ungarns, um den demokratischen Staat als demokratischen zu bewahren. So muß der Nationalstaat Bürgerrechte von Menschenrechten distinguieren, indem er jeden Menschen gemäß den Menschenrechten behandelt, aber die Bürgerrechte dem zum Volke Dazugehörigen nur zuspricht.  Gerade diese Distinktion macht den demokratischen Rechtsstaat aus.

Nun kann der Staat neben seinen natürlichen Staatsbürgern, das sind im Falle Deutschlands alle Deutschen im ethnischen Sinne auch Nichtdeutschen die Staatsbürgerschaft verleihen bei entsprechender gesetzlicher Regelung. Das ist vergleichbar dem Adoptivrecht, daß Eltern Kinder adoptieren können, so daß sie, obzwar nicht leibliche Kinder im juristischen Sinne aber dann ihre Kinder werden. Ein Unterschied bleibt dabei: ein Deutscher ist man und bleibt es immer, wenn man geborener Deutscher ist, eine verliehene deutsche Staatsbürgerschaft ist dagegen rvozierbar und ein Ausländer mit deutschem Paß bleibt im ethnischen Sinne eben ein Nichtdeutscher, wie auch ein adoptiertes Kind nicht zum leiblichen Kinde seiner juristischen Eltern wird. 

Was Schelkshorn stattdessen vorschlägt, den Rechtsstaat auf den Prinzipien der Menschenrechte aufzuerbauen, ist notwendigerweise die Zerstörung des Wesens des demokratischen Rechtsstaates, indem er das Konstitutivum der Demokratie, das Volk nichtet und durch Menschen ersetzen will und indem er die Differenz von Menschenrechten und Staatsbürgerechten auslöschen will. Der Rechtsstaat lebt aber aus der Differenz von Menschen- und Bürgerrechten. So ist es auch bezeichnend, daß dieser Theologe im Namen der Menschenrechte die Rechte der Nation, das Selbstbestimmungsrecht der Völker abschaffen will, ganz im Gegensatz zu Papst Johannes Paul II. "Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die 1948 angenommen wurde, hat ausführlich die Rechte der Persönlichkeit behandelt. Aber es gibt noch keine ähnliche internationale Vereinbarung, die angemessen die Rechte der Nationen aufgegriffen hätte."  (zitiert nach: Romig, Friedrich, Die Rechte der Nation, 2002, S.9.) Selbstredend gehört zu den Rechten jeder Nation, über die Aufnahme von Nichtstaatszugehörigen souverän entscheiden zu dürfen: Jedes Volk darf selbst entscheiden, welche Fremden es in seinem Lande wohnen und leben lassen will und wen nicht und dem widerspricht kein Menschenrecht, denn es gibt keines, daß jeden erlaubt, dort leben zu wollen, wo er es möchte, wie es mir ja auch nicht als Privatperon erlaubt ist, in jedem mir gefälligen Wohnhaus Gast- oder gar Wohnrecht zu fordern, bloß weil ich da in dem fremden Hause wohnen möchte. 

Nun ist dieser Professor, wenn man seine Publikationsliste überliest, wohl an einem Dialog mit der marxistisch fundieren Befreiuungstheologie interessiert; er praktiziert ihn. Deshalb möchte ich hier eine kleine Polemik anfügen! Wer sich mit diesem Konglomerat aus Marxismen und christlichen Vorstellungen beschäftigt, der möge zuvörderst doch- um diesem Phänomen einigermaßen gerecht zu werden- die marxistischen Klassiker sudieren, wie ich ja auch ohne Kenntnis von Jesus Christus schwerlich etwas Sinnvolles über das Christentum schreiben kann! Dazu zählt eben auch Josef Stalin. Er war Marxist und ein guter Kenner der Materie, was man heuer nicht mehr von allen Linken sagen kann, die sich marxistisch geben. Stalin als marxistischer Klassiker: 

"In der gültigen Definition Stalins, die alle diese charakteristischen Merkmale zusammenfasst, ist also eine Nation "eine historisch entstandene stabile Gemeinschaft der Sprache, des Territoriums, des Wirtschaftslebens und der sich in der Kulturgemeinschaft offenbarenden psychischen Eigenart."  zitiert nach:

'Ost und West', Beiträge zu kulturellen und politischen Fragen der Zeit, 1947-1949, herausgegeben von A. Kantorowicz,

2. Halbjahr 1949, Königstein/Taunus 1979, letztes Heft vor dem Verbot der Zeitschrift in der DDR, Nr. 12, Dezember 1949, S. 3ff.

Diese Definition von Nation setzt Stalin voraus, um unter dem Begriff der Selbstbestimmungsechtes der Völker jedem Volk einen Nationalstaat zuzubilligen, in dem es gemäß seiner Besonderheit sein Leben gestaltet! Beachtenswert ist dabei, daß hier auch von der "psychischen Eigenart" des jeweiligen Volkes gesprochen wird. Das ist beachtlich im Vergleich zum linken Vulgärsoziologismus, der alles Seelische auf Differenzen im Sozialen zurückführen möchte, sodaß Nationalcharaktere verschwänden, glichen sich die sozialen Lebensverhältnisse auf der ganzen Welt an. Gerade weil die Völker eben auch "psychische Eigenarten" (Stalin) aufweisen, gehört es zum Selbstbestimmungsrecht des Volkes, mit ihm Inkompatibles nicht in sein  Eigenes aufnehmen zu müssen. Aber die heutigen "Linken" erreichen nicht mal mehr das intellektuelle Niveau eines Josef Stalin!  Denn gerade dem von Stalin hier benutzten Begriff der (Volks-/der ethnischen)Gemeinschaft werden und können sie nicht mehr gerecht werden, da sie nur noch abstrakte atomisierte Individuen kennen, (gemäß der Menschenrechtsideologie),die ihre Bziehungen untereinander nur noch als frei ausgehandelte Verträge kennen (der Liberalismus) und nicht mehr die natürliche  Zusammengehörigkeit, die der Familie und des Volkes. Volkstümich formuliert: Blut ist eben dicker als Wasser und Verträge.

Vergleiche dazu auch die Polemik Schelkshorns: "Neorechte bedroht die Demokratie" in Frankfurter Rundschau vom 22.Sept. 2015- 150 prozentig politisch korrekt!         
 


 

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