Eine Medizin, die nicht jedem bekommt-
die Eucharistie
Wer Kinder Zuhause hat,
der schließt sein Medikamentenschränkchen sorgfältig ab. Was für
ein Unglück, wenn die Kleinen, „schau die bunten Smarties und die
vielen Säfte in so niedlichen Fläschleins!“, einmal den Schrank
ausräubern. Medikamente sind keine Süßigkeiten- aber, wenn das die
Kleinen merken, dann könnte es schon zu spät sein: Vergiftung,
vielleicht sogar eine tödliche. Eine Medizin ist etwas
Gesundmachendes, wenn es richtig angewendet und eingenommen wird. Das
eine Mittel, richtig, gemäß der Vorschrift des Arztes appliziert,
heilt, unsachgemäß eingenommen kann es die schlimmsten Folgen
zeitigen. Je wirksamer ein Mittel ist, desto destruktiver ist es
auch, wird es vorschriftswidrig eingenommen. Die in einer Medizin
schlummernde Kraft kann so zum Positiven wie zum Negativen sich
realisieren, schwache Medizin setzt wenig Kraft frei zum Positiven
wie Negativen, starke starke Kraft.
Es soll nun von der
stärksten auf Erden bekannten Medizin die Rede sein: der Arznei zur
Unsterblichkeit. In der alten Kirche lehrte man es so: Jesus Christus
hat für uns kranke/sündige Menschen die beste aller denkbaren
Medizinen bereitet, sein Blut und sein Fleisch,auf daß wir durch sie
gesunden und von der Krankheit zum ewigen Tode befreit werden! Das
Sakrament des Altares ist die Medizin Gottes für uns Kranke, die
Kirche die Apotheke, in der dies Heilmittel ausgeteilt wird . (Daß
die Eucharistie auch das Opfer Christi ist, wird in dieser
Betrachtung außer acht gelassen.) Diese Medizin, wie jede muß
vorschriftsmäßig sachgemäß eingenommen werden, damit sie wirklich
eine Heilung wirkt, denn unsachgemäß eingenommen, wirkt sie Unheil.
Erschüttert muß der
Apostelfürst Paulus feststellen, (1.Korintherbrief 11, 17-34) daß
in der korinthischen urchristlichen Gemeinde die Eucharistie nicht
gemäß den Willen des Heilandes gefeiert wird. Ja, Christen starben
in Folge eines unsachgemäßen Umganges mit der Eucharistie: sie
starben sozusagen an Eucharistievergiftung, wie Menschen auch an
einer Tablettenvergiftung sterben können. Energisch wird der Ton des
Apostels. Er muß die Gemeinde zur rechten Ordnung der Eucharistie
zurückrufen.
Was ist die rechte
Ordnung der Eucharistie? Diese Frage muß die Kirche verbindlich
beantworten, damit diese Medizin, das Altarsakrament
Gemeindegliedern nicht zum Unheil gereicht. Sie sperrt die Medizin in
das Tabernakel ein und teilt es nur so aus, daß es zum Heil und
nicht zum Unheil wirkt. Ja, man kann sich in der Eucharistie- wird
sie sakrilegisch empfangen- wahrlich in die Hölle kommunizieren. So
wirksam ist die Kraft dieses Sakramentes zum Unheil, denn, recht
genossen, eröffnet sie uns ja das Tor zum Himmel.
Wem darf die Kirche, um
Unheil zu verhindern, dieses Heilssakrament nicht spenden? Eindeutig
lehrt hier die Kirche, daß Geschieden Wiederverheiratete dies
Sakrament nicht empfangen dürfen, weil sie es für sich nur zum
Unheil empfangen könnten. Es wäre verrückt, einer Mutter, die
ihren Kindern nicht ihre Herztabletten zum Naschen austeilen will,
einen Mangel an Liebe zu ihren Kindern vorzuwerfen. Aber der Mutter
Kirche werfen Gläubige landauf-landab einen Mangel an Barmherzigkeit
vor, wenn sie Menschen, um sie vor einer Eucharistievergiftung zu
bewahren, dies Heilssakrament nicht spenden!
Es gibt Menschen, die
können die eucharistische Medizin nicht zu ihrem Heil empfangen.
Empfangen sie sie, dann zu ihrem Unheil. Ohne jetzt hier die
katholische Lehre des Sakramentes der Ehe entfalten zu können- aus
darstellungstechnischen Gründen- eines ist eindeutig: Es gibt keine
legitime Scheidung einer sakramental gültig geschlossenen Ehe. Wer
sich durch ein weltliches Gericht scheiden läßt, gilt vor den Augen
des Staates als geschieden. In den Augen Gottes besteht diese Ehe
aber weiter als gültige. Wer nun, so weltlich geschieden, wieder
heiratet, von dem gilt, daß er als Verheirateter eine zweite
unerlaubte Ehe eingeht. Er lebt so im permanenten Ehebruch wider die
immer noch gültige Ehe und lebt außerehrlich mit jemanden wie in
einer Ehe zusammen.
Wollte man die zweite Ehe
als unerlaubt aber gültig geschlossen verstehen, dann wäre dies ein
Fall von praktizierter Bigamie. Daß faktisch durch die heutige
Scheidungs- und Wiederver-heiratungspraxis die Polygamie in
sukzessiver Form wiedereingeführt worden ist, sei nur er passent
erwähnt. Menschen, die so im permanenten Ehebruch leben und keine
Bereitschaft zur Beendigung dieses sündigen Lebensstiles erkennen
lassen, darf die Kirche die Eucharistie nicht austeilen, weil diese
Menschen sie nur für sich zum Unheile empfangen könnten.
Die Beichte als Ausweg
aus diesem Problem ist diesen im permanenten Ehebruch Lebenden
versperrt, weil zur gültigen Beichte unbedingt die Absicht gehört,
diese Sünde fernerhin zu meiden. Wo aber ein Sünder darauf beharrt,
seine Sünde, die er beichten will, weiterhin zu praktizieren, da
kann er von dieser nicht losgesprochen werden.
Wie sollte die Mutter
Kirche Menschen die Eucharistie austeilen wollen, die in permanenter
Sünde leben und die Absicht haben, dies Sündigen fortzusetzen? Wer
so dyspositioniert das Blut Christi und seinen Leib empfängt, der
kann diese Medizin wahrlich nur sich zum Unheile empfangen.Aus Liebe
zu diesen ihren sündigenden Kindern versperrt die Mutter Kirche so
diesen den Zugang zur Eucharistie wie jede liebende Mutter ihren
Kindern den Medizinschrank verschließt.
Oder wollte man ernsthaft
einwenden, daß ein Leben im permanenten Ehebruch nur eine läßliche
Sünde sei, die nicht einen heilsamen Empfang des Sakramentes
ausschlösse? Es ist aber unvorstellbar, daß ein so rabiater Verstoß
gegen die heilige Ordnung der Ehe nur eine läßliche Sünde sein
sollte! Wer so fordert, aus Barmherzigkeitsgründen
wiederverheirateten Geschiedenen die Kirche das Sakrament des
Altares auszuteilen, der gleicht einer Mutter, die ihren Kindern den
Tablettenschrank auffuttern läßt, nach dem Motto: wenn ihnen die
bunten Tabletten so gut schmecken!
Oder sollten wir sagen,
daß jeder selbst zu entscheiden habe, ob er dies heilige Sakrament
zu empfangen habe? Man stelle sich mal vor, der Staat erklärte, daß
jeder, unabhängig davon, wie viel Alkohol er genossen hat, selbst zu
entscheiden hätte, ob er noch fahrtüchtig sei. Das sei ferne! Es
gibt eben objektive Kriterien, ab wann jemand nicht mehr fahrfähig
ist. So ist es auch mit der Eucharistie: wer in der Sünde des
Ehebruches lebt, der ist objektiv nicht befähigt, dies Sakrament zum
Heile zu empfangen. Das Gewissen kann sich dabei sehr wohl irren wie
auch Alkoholisierte ihr Fahrvermögen völlig irreal einschätzen
können. Aber um des Heiles der Menschen willen muß die Kirche
bestimmten Menschen das Sakrament verweigern. „Wer also unwürdig
von dem Brot ißt und aus dem Kelch des Herrn trinkt, macht sich
schuldig am Leib und Blut des Herrn“, schreibt auch uns der
Apostelfürst Paulus.
Uwe Christian Lay
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