Was ist der Mensch? Der Kampf um die Erbsündenlehre
Kardinal
Ratzinger/Papst Benedikt XVI. schrieb: „Sollte mich eines Tages die
Vorsehung von diesen meinen Verpflichtungen befreien, möchte ich
mich gerade dem Thema der Erbsünde beziehungsweise der Notwendigkeit
einer Wiederentdeckung ihrer eigentlichen Wirklichkeit widmen.In der
Tat, wenn man nicht mehr versteht, daß sich der Mensch in einem
Zustand der (nicht nur ökonomischen und sozialen und folglich in
einer mit seinen eigenen Anstrengungen allein nicht lösbaren)
Entfremdung befindet, versteht man nicht mehr die Notwendigkeit des
Erlösers Christus. Die ganze Struktur des Glaubens ist somit
bedroht. Die Unfähigkeit, die Erbsünde zu verstehen und
verständlich zu machen, ist wirklich eines der schwerwiegendsten
Probleme der gegenwärtigen Theologie und Pastoral.“1
Ganz
anders urteilt der Rahnerschüler H. Vorgrimmler, berühmt geworden
durch sein Engagement für den Dialog mit dem Freimaurertum. Als
Beleg dafür, daß der „Glaubenssinn“ der Gläubigen sich gegen
die Lehre der Kirche durchsetzen könne, benennt er im Sinne Rahners
die Ablehnung der Erbsündenlehre durch das Kirchenvolk. Sie habe
diese Lehre erfolgreich außer Kraft gesetzt, triumphiert dieser
Theologe. „Die
zweite Stufe ist eine Verweigerung, der ein eigener neuer Vorschlag
folgt. Ein Beispiel ist die Säuglingstaufe. In weiten Kreisen
unserer Kirche wird das Behaupten einer Erbsünde abgelehnt, aus
Ehrfurcht vor dem Gottesbild und als Respekt vor dem menschlichen
Gewissen. Darum wird die Redeweise von dem erbsündigen Säugling,
der ohne Taufe für immer und ewig verloren und dem Teufel
ausgeliefert sei, aufgegeben, der Ritus wird als Aufnahme in die
Kirche verstanden.2
Also,
die Erbsündenlehre verstoße gegen das Gewissen und gegen das
Gottesbild. Deshalb wird bestritten, daß der Mensch der Taufe zur
Befreiung von der Erbsünde bedürfe. Das erforderte dann eine
Neufassung des Verständnisses des Taufsakramentes. Die kirchliche
Praxis der Taufe, sie so früh wie möglich nach der Geburt zu
vollziehen, gründet sich ja in der Erbsündenlehre, daß jeder
Mensch von Anfang an der Erbsünde unterworfen ist und um des Heiles
willen von ihr befreit werden muß, damit er ins ewige Leben eingehen
kann. Dies verwirft nun das Kirchenvolk und natürlich die moderne
Theologie. Deshalb ist nun der Taufe auch ein neuer Sinn zu geben:
sie ist nur noch ein Aufnahmeritual in die Kirche. Warum nun
Kleinstkinder schon in die Kirche aufgenommen werden sollen und man
nicht wartet, bis sie selbst dem Verein Kirche angehören wollen,
bleibt dann aber rätzelhaft.
Aber
wenden wir uns dem Kern des Problemes zu. Die Erbsündenlehre
verstieße gegen das Gottesbild und wäre für das menschliche
Gewissen unzumutbar. Und darum müsse diese Lehre zu den Akten gelegt
werden. Wo diese Lehre abgelehnt wird, fällt das Sakrament der Taufe
aus. Kardinal Ratzinger sieht den engen Zusammenhang zwischen der
Bestimmung des Menschen als eines Erlösungsbedürftigen und daß der
Mensch sich nicht selbst erlösen kann, sondern durch die Gnade
Gottes erlöst wird. Das ereignet sich durch das gespendete Sakrament
der Taufe. Wo der Mensch nicht mehr als erlölsungsbedürftig
angesehen wird, oder wenn doch, dann unter der Prämisse, daß er
sich selbst aus seiner Entfremdung emanzipieren kann, da bedarf es
keines Sakramentes der Taufe mehr. Deshalb wird die Taufe
entsakramentalisiert und zu einem bloßen Aufnahmeritual umgedeutet.
Im tiefsten Kern ist das Nein zur Erbsündenlehre ein hybrisches Nein
zum Glauben der Kirche, daß der Mensch sich nicht selbst erlösen
kann sondern dafür auf Gottes Gnade angewiesen ist.
Und
darum war der erste große Lehrstreit um die Bedeutung der Gnade, der
zwischen Augustin und Pelagius auch und gerade ein Kampf um die
rechte Tauflehre. Denn mit dem Sieg des hl. Augustin wider Pelagius
wurde die heutige Taufpraxis, die Neugeborenen so früh wie möglich
zu taufen, zu der regulären Praxis der Kirche, weil ungetauft
Verstorbenen der Ausschluß vom ewigen Heil droht.
Was
ist der Mensch? Die Zentralfrage lautet: ist er ein
erlösungsbedürftiges Wesen, das sich nicht selbst erlösen kann und
das darum nur durch Gottes Gnade erlöst werden kann, das meint
Ratzinger, wenn er von der Notwendigkeit Jesu Christi spricht, oder
ist er zwar ein von sich entfremdetes Wesen, das sich aber selbst aus
seinem Elend emanzipieren kann? Jeder Humanismus wird immer darauf
insistieren, daß der Mensch jetzt zwar nicht so ist, wie er sein
sollte, daß er aber in sich die Potenz besitzt, sich aus seiner
selbstverschuldeten Unmündigkeit zu emanzipieren. Die Menschwerdung
des Menschen ist so das Bildungsziel des humanistischen Strebens.
Einer der ersten und bedeutesten Humanisten Erasmus von Rotterdam war
dann auch im 16 Jahrhundert ein Vorkämpfer gegen die Erbsündenlehre.
Und man kann ihn auch als einen Neopeliganer bezeichnen, denn gerade
diese humanistische Sicht verbindet diese beiden,Soviel sie dann auch
noch von der göttlichen Gnade zu reden wissen, es bleibt immer nur
ein Zusätzliches, das uns Menschen hilft, das zu erreichen, was wir
eigentlich auch ohne die göttliche Gnade, allein durch unsere Potenz
erreichen könnten. Jesus Christus kann dann eigentlich uns nur ein
Vorbild sein, das uns erlöst, wenn wir seinem beispielhaften Leben
nachfolgen. Dem korreliert, daß uns auch Adam nur ein negatives
Vorbild ist. Leben wir wie er, dann verfehlen wir unser Leben und
werden nicht eingehen in das ewige Leben. Der Mensch ist sozusagen
eine tabula rasa, ein Wesen jenseits von Gut und Böse. So kommt er
zur Welt und dann entscheidet es sich, was aus ihm wird, in der
Frage: nimmt er sich Adam oder Jesus zum Vorbilde? Er kann beide sich
zum Vorbild nehmen, weil er selbst in sich reine Unbestimmtheit ist.
Er wird erst durch die Wahl, was er ist. Seiner Existenz geht kein
Wesen, keine Natur voraus, sondern er erwählt sie sich, indem er
sich gemäß dem Vorbild Jesu oder dem des Adam entwirft. So kann man
in dem Humanismus eines Erasmus von Rotterdam und subkutan schon bei
Pelagius den modernen atheistischen Existentialismus heraushören.
Sartre läßt grüßen.
Und
dieses Menschenbild soll nun auch das sein, was unserem Gewissen
allein zumutbar sei, daß der Mensch, jeder allein durch seinen
Lebensentwurf sich zum Guten oder Bösen bestimmt, weil nur so er im
Guten wie im Schlechten für sein Leben voll verantwortlich ist. Nur
wenn ich alles, was ich bin, allein durch mich bin, dann bin ich
wirklich der Herr meines Lebens und für es ganz und gar auch
verantwortlich. Gott kann hier nur noch die Funktion innehaben, für
uns Menschen Lebensideale in die Welt zu setzen, denen wir dann
nachfolgen oder sie auch ablehnen können. Dem korrespondiert ein
Gottesbild, der den Menschen einfach als Freiheit in die Welt setzte
und nun ihn gewähren läßt, wie es ihm gefällt. Das ist die
Tendenz dieses modernistischen Gottesbildes zum Deismus, daß Gott,
nachdem er die Welt geschaffen hat, sie sich selbst überläßt,
sodaß wir in ihr leben müßten, als gäbe es keinen Gott
(Bonhoeffer). (Daß diese Vorstellung mit der „Religiösität“
der Freimaurer kompatibel ist, ist offenkundig.)
Exegetisch
entzündet sich die Kontroverse als die um die rechte Übersetzung
von Röm 5,12! Erasmus von Rotterdamm war es, der so wirkkräftig die
traditionelle Übersetzung der Kirche bekämpfte, erfüllt vom
humanistischen antiaugustinischen Geist bekämpfte, Die Kirche
übersetzte Röm 5,12 so: „Deshalb gleichwie durch einen
Menschen
die
Sünd in die Welt gekommen ist, und durch die Sünde
der Tod, und so auf alle Menschen der Tod übergegangen ist, weil
alle in ihm [Adam]gesündigt haben.“3
Erasmus übersetzte nun wie jetzt auch die „ökomenische
Einheitsübersetzung“; „weil sie alle gesündigt haben.“ Der
Unterschied besteht in der unterschiedlichen Übersetzung des
lateinischen: „in quo“, das die Tradition mit: in welchem
übersetzte und damit in Adam ´meinte und den humanistischen
Modernisten, die das mit: „weil“ übersetzen. Die Differenz ist
klar: die modernistische Übersetzung reduziert das Verhältnis von
Adam zu uns zu einem bloßen Nachahmungsverhältnis: nur weil wir wie
Adam sündigen, sind wir Sünder. Würden wir seine Sünde nicht
nachahmen, wären wir keine. So ist Adam nur der erste von vielen
Sündern, weil die vielen selbstständig auch sündigen.Bevor ein
Mensch sündigt, ist er dann auch noch kein Sünder. Das bedeutet
natürlich, daß Menschen, solange sie noch nicht verantwortlich für
ihr Tun und Lassen sind, keine Sünder sein können.Nur der mündige
Mensch kann Sünder sein. Und nur der, der mündig gesündigt hat,
bedürfte dann der Gnade. Folgeprobleme schließen sich dem an:
könnte es nicht Menschen geben, die nicht sündigen, wenn sie mündig
werden, sodaß auch diese nicht der Gnade Gottes bedürften? Oder man
müßte meinen, daß auch der natürliche Mensch, wenn er nicht
gesündigt hat, der göttlichen Gnade bedürfe. Aber wir sehen: die
ganze Gnadenlehre fängt zu wackeln an: es erscheint vor unserem Auge
der gesund und unschuldig geboren wordende Mensch, der es in seinen
Händen hätte, auch ohne zu sündigen, durchs Leben zu gehen und der
sich so rechtens frägt: Wozu bräuchte ich denn einen Erlöser?
Ratzinger bringt es auf den Punkt: man versteht nicht mehr die
Notwendigkeit des Erlösers! Er kann ruhig kommen, der Erlöser zu
Weihnachten, in der hl. Eucharistie und in seiner Gegenwart im
Tabernakel, aber brauchen tut ihn der Mensch als Erlöser nicht!
Der
Mensch ist so sehr Herr seines eigenen Lebens, im Guten wie im Bösen,
daß er eigentlich sich selbst humanisieren kann. Dem korreliert
heute weitestgehend die kirchliche Praxis: statt zu evangelisieren,
mit allen Menschen guten Willens an der Humanisierung der Welt zu
arbeiten. Und Humanisierung meint immer auch, daß der Mensch sich
aus seiner selbstverschuldeten Entfremdung emanzipiert. Nicht mehr
das Taufsakrament erlöst uns sondern humanistische
Weltbeglückungsprogramme. Und für solche Programme ist natürlich
die Lehre von der Erbsünde völlig indiskutabel, weil man doch an
die Selbsterlösbarkeit des Menschen glauben will.
Auch
was denn das Gute ist, auch dazu braucht der Mensch eigentlich den
Erlöser nicht. Was ökonomisch, sozial nicht in Ordnung ist, und wie
man diese Probleme lösen kann, wozu bedarf es da der besonderen
Lehren Christi: er ist der Lehrer des ewigen Lebens-die Probleme des
modernen Menschen dagegen sind weltimmanente, die er auch
weltimmanent lösen kann und will: die Humaniät als menschliche
Möglichkeit.
Nur,
Vorgrimmler und mit ihm viele andere führen den Kampf gegen die
Erbsündenlehre noch prinzipieller.
„Auc
die
Rede von der Hölle wird revidiert. Unser Gott unterhält keine
jenseitigen Konzentration+lager, hat ein renommierter Theologe
gesagt; kluge Menscen weisen darauf hin, daß die Hölle im Die+seit+
existiert, die Hölle von Auscwitz und von Stalingrad, die Hölle
einer Ehe, in der sic Menscen quälen. Die Beispiele könnten
vermehrt werden. Die Lehrautorität der Glaubenden gibt e+.“
Diese
Aussage tätigt Vorgrimmler gleich nach seiner Polemik gegen die
Erbsündenlehre. Was hat nun die Erbsündenlehre mit Gottes
jenseitigen Konzentrationslagern zu tun? Diese Radaupolemik bezieht
sich auf etwas sehr Gravierendes: daß der Mensch im göttlichen
Endgericht zur ewigen Verdammnis verurteilt werden kann, ja, daß mit
dieser Möglichkeit wirklich zu rechnen ist. Und nun gibt es einen
engen Zusammenhang zwischen dem menschlichen Leben, das durch seine
Erbsündlichkeit bestimmt ist und der ewigen Verdammnis. Weil Gott
die Sünde des Menschen ernst nimmt, ihn als strafwürdig und nicht
als Strafunmündigen ansieht, steht der so sündige Mensch in der
Gefahr des Verurteiltwerdens. Wenn die Taufe als die Erlösung von
der Erbsünde von der Kirche gelehrt wird, dann beinhaltet diese
gerade die Aussage, daß die Taufe den Menschen vor der göttlichen
Verurteilung retten kann, und es fraglich ist, ob und wie ein Mensch
ungetauft, bestimmt durch die Erbsünde in das ewige Leben eingehen
kann. Die Taufe ist sozusagen die göttliche Medizin gegen die
Erbsündenkrankheit, denn diese hat gefährlichste Folgen für den
Menschen. Vorgrimmler geht es so mit seiner polemischen Vergleichung
der Hölle mit einem Konzentrationslager darum, auch die Folgen der
Erbsünde zum Verschwinden zu bringen. Es gibt kein göttliches
Endgericht, in dem Gott Menschen zur ewigen Verdammnis verurteilen
wird, weil sie von der Erbsünde Bestimmte sind. Vorgrimmlers
Gottesbild läßt die theologische Aussage, daß Christus
wiederkommen wird zu richten die Lebenden und die Toten, die einen
zum ewigen Leben, die anderen zum ewigen Tod, nicht zu und darum wird
auch diese kirchliche Lehre eskamotiert! Damit ist die Erbsündenlehre
endgültig genichtet: es gibt keine Erbsünde und es gibt kein
göttliches Strafgericht über den erbsündlichen Menschen. Was es
nur gibt, das sind Menschen, die sich die Hölle auf Erden bereiten
und unsere Aufgabe der Humanisierung der Welt, daß die allein
menschlichen Höllen zum Verschwinden gebracht werden. Auch hier
fällt auf, daß der Gott, von dem wir glauben, daß er die Welt
regiert und darum auch in irgendeinem Zusammenhang mit diesen rein
menschlichen Höllen stehen muß, im Denken dieses Theologen nicht
vorkommt. Der Mensch bedarf so auch keines Gottes, der ihn erlöst,
sondern er steht allein vor von Menschen fabrizierten Höllen, die er
auch durch seine eigene moralische Schaffenskraft aus der Welt
schaffen kann. Für Jesus bleibt dann da nur noch eine
Vorbildfunktion praktizierten Humanismuses: leben wir ihm nach.
Wir
begreifen erst die Bedeutung der Beseitigung der Erbsündenlehre,
wenn wir diesen Verlust in seiner Beziehung zu der Nichtung der
Vorstellung von der ewigen Verdammnis, der Hölle sehen. Pointiert
gesagt: es gibt nichts mehr, von dem uns ein Christus erlösen müßte
und darum wird er für uns überflüssig. Denn ein Christus braucht
uns weder von der tödlichen Erbsündenkrankheit zu erlösen noch uns
vor dem gerechten Zornesgericht Gottes über den Sünder zu retten,
weil all das die humanistische Theologie beseitigt hat. Wir stehen
somit nur noch vor rein menschlichen Aufgaben, wie Ehen die zur Hölle
wurden -vielleicht durch die Erlaubnis zur Ehescheidung zu erlösen,
ein zweites Auschwitz zu verhindern durch den „Kampf gegen Rechts“
und ein zweites Stalingrad zu verhindern durch durch Pazifismus-und
für all solche Aufgaben ist ein Christus als Erlöser unnötig.
Politische Korrektheit statt den Erlöser Jesus Christus! Und damit
erst haben wir die eigentliche Pointe des Kampfes gegen die
Erbsündenlehre erfaßt. Schon Luther warf-rechtens-.dem Humanisten
Erasmus vor, daß er in seiner Theologie ganz auf den Erlöser Jesus
Christus verzichten könne, im Vertrauen auf das Vermögen des
Menschen zum Guten in Folge der Ablehnung der Erbsündenlehre. Und
dies Urteil gilt auch für alle anderen Epigonen des Pelagius, als
Verleugner der Erbsündenlehre. Kardinal Ratzinger bringt es auf den
Punkt, wenn er urteilt, daß ohne die Erbsündenlehre „die
Notwendigkeit des Erlösers Chrustus“ nicht mehr begriffen werden
kann.4
Aber
eines muß auch gesehen werden mit Kardinal Ratzinger: die Kirche
verfügt noch nicht über eine material durchgeführte Lehre von der
Erbsünde.Wir wissen, welche Aufgaben und Bedingungen diese Lehre zu
erfüllen hat, um eine wahre Lehre zu sein, aber wir haben sie noch
nicht! Kardinal Ratzinger wünschte sich eine Auszeit, in der er
dieser großen Aufgabe sich stellen möchte. Er bezeugt damit, daß
es noch sehr viel Denkarbeit bedarf, um diese Lehre zu entwickeln.
Hoffen wir, daß Gott ihm die dafür nötige Zeit jetzt nach seiner
Resignation vom Amt des Papstes gewährt!
1Kardinal
Ratzinger, Joseph, Zur Lage des Glaubens. Ein Gespräch mit Vittorio
Messori, 1.Auflage 1985, S.79f.
2Vortrag
Vorgrimmler, H., Die Lehrautorität der Gläubigen-so im Internet
auffindbar.
3Die
Heilige Schrift des Alten und Neuen Testamentes. Mit dem Urtext der
Vulgata. 10Auflage von Augustin Arndt S.J., 1903.
4Vgl.
Kardinal Ratzinger, a.a.O., S.80.
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