Sonntag, 23. November 2025

„Christlicher Religionsunterricht verstoße gegen die Menschenrechte“

 

Christlicher Religionsunterricht verstoße gegen die Menschenrechte“



Der oberste Gerichtshof Großbritaniens entschied so!1 Anlaß war die Klage von Eltern,deren Tochter an dem schulischen Religionsunterricht teilgenommen hatte. Da passierte dieses Unglück aus der Sicht der atheistischen Eltern: „Das betroffene Mädchen besuchte die Schule im Alter von vier bis sieben Jahren. Mit sechs Jahren sagte sie, sie glaube, dass Gott die Welt erschaffen habe. Und vor den Mahlzeiten betete sie. Die atheistischen Eltern waren anscheinend entsetzt.“

Sie klagten deshalb gegen den Religionsunterricht und bekamen in der letzten Instanz recht:„Kaum zu glauben, aber wahr: Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs entschied, dass der Religionsunterricht an nordirischen Grundschulen gegen die Menschenrechte verstoße, weil er einseitig auf das Christentum ausgerichtet sei.“

Der Richter erklärte, das Berufungsgericht habe einen Fehler begangen, als es "zwischen Indoktrination und der Vermittlung von Wissen auf eine nicht objektive, nicht kritische und nicht pluralistische Weise unterschieden" habe. Er betonte, dass "beide Konzepte zwei Seiten derselben Medaille" seien. Die Vermittlung von Wissen auf eine nicht objektive, nicht kritische und nicht pluralistische Weise verfolge das Ziel der Indoktrination, hieß es weiter in der Begründung.“

Das heißt im Klartext, daß nur ein Religions- und Weltanschauungskundeunterricht an den Schulen Englands mit den Menschenrechten kompatibel sei, einer, in dem nicht der Eindruck erweckt würde, daß eine der vorgestellten Religionen oder Weltanschauungen wahr wäre oder sein könnte.

Zeitigte dieser Religionsunterricht trotzdem noch das Ergebnis, daß einer der Schüler daraufhin sagen würde: „Ich glaube an Gott und bete zu ihm“, dann wäre das als ein Fall von unerlaubter Indoktrination zu verurteilen!

In England ist das Projekt der Auflösung des Volkes durch seine Multiethnisierung und Multikultivierung schon weit fortgeschritten. Dazu gehört konstitutiv auch der Kampf gegen die christliche Religion, die nun aber in der Anglikanischen Kirche mit ihrer Neigung zur Subordination unter den König und jetzt unter die Macht der (ver)öffentlichen Meinung nur einen schwachen Verteidiger auf ihrer Seite hat. Die „Vorherrschaft“ des „Weißen Mannes“ mit seiner „weißen Religion“ , der christlichen soll eben gebrochen werden.Dabei bahnen sich irritierende Bündnisse zwischen Linken, Atheisten und Feinden der christlichen Religion an, die in dem Namen ihrer Religion die christliche bekämpfen wollen.

Meinten die Kirchen nach dem Sieg über den Nationalsozialismus und angesichts ihrer Bedrohung durch den sowjetischen Kommunismus, daß die Menschenrechtsideologie ein Schutz gegen solche totalitären Ideologien seien, so muß nun wahrgenommen werden, daß die Menschenrechte nun gegen sie ins Feld geführt werden. Wäre die Ursrprungsintention der Proklamation dieser Ideologie, die Welt von der christlichen Religion zu befreien, um sie ganz neu auf dem alleinigen Fundament der Vernunft neu zu konstruieren, nicht nach 1945 völlig vergessen worden, würde dieser Angriff auf die christliche Religion im Namen der Menschenrechte nicht irritieren.

Es steht nämlich schwarz auf weiß in dem Lied der Kommunisten, der „Internationale“ :



Völker, hört die Signale! 
Auf, zum letzten Gefecht! 
Die Internationale 
erkämpft das Menschenrecht!

Es rettet uns kein höhres Wesen, 
kein Gott, kein Kaiser, noch Tribun. 
Uns aus dem Elend zu erlösen, 
können wir nur selber tun! 



Daß der Mensch sich selbst zu erlösen habe, man beachte das Verb: „erlösen“ mit seinem religiösen Klang,daß wird hier proklamiert, daß also die Erlösung nicht von Gott zu erhoffen ist,das gehört zur Ideologie der Menschenrechte dazu. Und so wird nun im Namen der Menschenrechte die christliche Religion bekämpft. Den ersten großen Erfolg erzielt nun dieser Kampf schon,in dem nun die Kirche selbst erklärt, daß selbst Gott es gleichgültig sei, wie der Mensch es mit der Religion hielte, da alle gleichgültig ihm seien und selbst ein Atheist ein Gott Wohlgefälliger sein könne,richte er sich nur nach seinem Gewissen aus!Aber spätestens seit der Erfindung des Menschenrechtes auf eine Kindestötung im Mutterleibe sollte auch dem Gutmeinesten klar geworden sein, daß etwas mit den Menschenrechten nicht stimmt!

1Freie Welt“ 21.11.2025: Christenfeindliches Urteil in Großbritannien: Christlicher Religionsunterricht verstoße gegen die Menschenrechte

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