Ein gravierendes Problem der kirchlichen Ehemorallehre
„Was tun?“, wenn einer der Ehepartner zu dem anderen sagen muß: „Ich liebe Dich nicht mehr – einen Anderen liebe ich!“ Die wechselseitige Liebe gilt für unser heutiges Eheverständnis als das Fundament der Ehe. (Eine Vernunftehe dagegen erscheint als problematisch, wenn nicht gar als eine Nichtehe, da das Wesentliche, das Sichwechselseitiglieben fehlt!)
Bekannte nun etwa der Ehemann: „Dich liebe ich nicht mehr, könnte dann die Ehefrau erwidern: „Du hast mich zu lieben, das ist Deine Pflicht als mein Ehemann, also liebe mich wieder“? Von jedem Angestellten kann im Berufsleben sein Vorgesetzter verlangen, daß er seinen Berufspflichten nachkommt, der Staat, daß wir unsere staatsbürgerlichen Pflichten erfüllen, aber kann die eheliche Liebe als eine Pflichterfüllung eingefordert werden?
Oder sollte die Ehefrau in diesem Falle so argumentieren: „Du hast mich geliebt und mich ewig zu lieben geschworen, also kann es nicht sein, daß Du aufgehört hast, mich zu lieben“? Das ist so, als wenn ein Autofahrer in der Folge eines Frontalzusammenstoßes mit einem Geisterfahrer auf einer Autobahn erklärte: Er könne nicht da gestorben sein, da es auf einer Autobahn a) keinen Geisterfahrer geben dürfe, b) es also auch keinen gegeben habe, sodaß c) dieser Unfall nicht geschehen sei und er d) nicht in der Folge des Unfalles verstorben sei! Nur, das was nicht sein durfte, ist doch geschehen.
Der Imperativ: „Liebe“ ist ein erfüllbarer, wenn darunter ein Willensakt verstanden würde, etwa im Sinne Thomas von Aqiuns, daß lieben hieße, den man liebt, Gutes tuen zu wollen. Wenn ein Arzt seinen Patienten Gutes tuen will, indem er sie gesund machen will, erfüllt er wohl seine ärztlichen Pflichten dem Erkrankten gegenüber, aber niemand urteilte: „Er liebt seinen Patienten!“
Die Liebe ist nun mal ein Gefühlt, neben dem Haß das stärkste, wozu ein Mensch befähigt ist, aber seinen Gefühlen kann niemand befehlen.
Was hielte man von dieser Aussage: „Da beschloß ich,diesen Mann zu lieben!“? „Was muß ich tuen, damit ich mich in einen Jungen verliebe?“, mag ein junges Mädchen ihre Freundin fragen, aber was sollte und könnte sie ihr darauf respondieren? Die Römische Kultur wußte, daß das Verlieben die Folge eines Amorpfeiles ist, der im Herzen von Menschen es zum Verlieben und zur Liebe entzündet. Jetzt leben wir in einer wissenschaftsgläubigen Zeit, aber im Punkte des Sichverliebens sind wir nicht über den Amorpfeil hinausgekommen. (Die Erfolgsserie: „Sturm der Liebe“ illustriert dies auf das überzeugendste!)
Die Ehefrau kann um des katholischen Glaubens an die Unauflösbarkeit einer gültig geschlossenen sakramentalen Ehe zum Ehemann sagen: „Du hast mir gegenüber Deine Ehepflichten weiter zu erfüllen!“, aber die Liebe, die verloschene kann sie nicht einfordern, daß der Mann sie zu lieben habe. Nur die Nächstenliebe ist einforderbar, als den Willen, dem Nächsten Gutes tuen zu wollen, also seine Pflichten nachzukommen.
Gilt aber die wechselseitige Liebe als das Band der Ehe, das das Ehepaar Zusammenbindende, dann wird die Ehe, in der der Eine den Anderen nicht mehr liebt, zum gravierenden Problem. Der Gesetzeslehrer Moses hatte ein Einsehen in dies Problem und erlaubte so in bestimmten Fällen eine Ehescheidung, aber unser Gesetzeslehrer Jesus Christus hat zu dieser Ermäßigung sein „Nein!“ gesprochen. Die Reaktion seiner Schüler: Dann sei es nicht gut, zu heiraten!, zeigt, daß schon die ersten Christen das Problem dieser Ehelehre ad hoc vor Augen hatten.
Die Protestanten streichen Jesu Ehelehre und kehren zu Mose zurück, die Katholische Kirche hält an Jesu Ehelehre fest- trotz dieser gravierenden Problematik.
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