Samstag, 23. Februar 2019

Gastkommentar von Herrn Tausch zur Religionsfreiheit

Ist die sog. ‘Religionsfreiheit‘ wirklich
in der Offenbarung begründet?

Das letzte Dokument von Vat. II ist nicht eine Konstitution, nicht ein
Dekret, sondern die "Erklärung" über die Religionsfreiheit "Dignitatis
humanae", d.h. über die Würde der menschlichen Person, genau:
Das Recht der Person und der Gemeinschaften auf gesellschaftliche
und bürgerliche Freiheit in religiösen Dingen. Wir halten fest: Dogmatischen
Charakter besitzt die Erklärung nicht, weil sie keine dogmatische
Konstitution ist.
Zunächst wird erklärt, dass sich die "religiöse Freiheit" auf "die Freiheit
von Zwang in der staatlichen Gesellschaft bezieht", wo bei die moralische
Pflicht von Mensch und Gesellschaft gegenüber der wahren
Religion und der einzigen Kirche Christi "unangetastet" bleibe.
Danach wird erklärt, wo die sog. Religionsfreiheit im Lichte der
Offenbarung zu finden sei, nämlich in "der Würde der Person".
Es werden wenige Bibelstellen angeführt, die aber allesamt in
keinster Weise die sog. Religionsfreiheit verkünden, sondern die
Verpflichtung, der wahren Religion zu folgen. Aus dem Taufbefehl
Christi an seine Apostel - trinitarisch: im Namen des Vaters, des
Sohnes und des Heiligen Geistes ! - mit der Aufforderung,
die Völker alles zu lehren, was Er ihnen geboten habe (Mt 28,19f),
folgt mitnichten die propagierte Religionsfreiheit.
Die Einführung des Begriffes R-F im Konzil steht nüchtern betrachtet
ziemlich isoliert neben den Bibelzitaten, die man offensichtlich
nur zitiert, um zu suggerieren, es handle sich hier um eine biblische
Lehre. Die Beweisführung wird aber nicht aus der Hl. Schrift erbracht,
auch nicht anhand von Kirchenvätern. Wen wundert es, kein Einziger
ist namentlich genannt.
Wahr ist, dass frühere Päpste die Religionsfreiheit scharf verurteilt
haben. Wie kann also das, was früher falsch war, plötzlich richtig sein ?
Zur Erinnerung: wer hatte der Kirche die Religionsfreiheit oktroyiert?
Die vorbereitenden Schemata von Kard. Ottaviani, auch jenes, wo
von Toleranz gegenüber anderen Religionen die Rede war, wurden
allesamt ignoriert und die Meinung von Kard. Bea zur Religionsfreiheit
aufgegriffen. Ist das nicht schon ein negatives Vorzeichen, wenn
die Religionsfreiheit der Toleranz vorgezogen wird ?
Warum genügte denn die Toleranz nicht mehr, ist sie doch der Liebe und der
Achtung der Personwürde ganz entsprechend ?
Wenn Toleranz gegenüber anderen nicht mehr ausreichen soll, so zielt man die
Gleichstellung der Religionen an. Man sagt nicht mehr: Wir haben
die Wahrheit, aber tolerieren deine Einstellung, sondern: Wir haben
die Wahrheit, doch ihr habt auch gewisse Teilwahrheiten (Stichwort
"Elementetheologie"). Desgleichen doch in der „evolutiven Sprachgenese“
bis Gender – mit dem Trick des Begriffs ‘Diskriminierung‘!
Bibel
Stellen wir die entscheidende Frage an die Autorität der Hl. Schrift:
Frage: Wo findet sich in der Würde der Person die Religionsfreiheit
begründet ?
Gemäß der Genesis besteht die Würde der Person in der Abbildlichkeit
Gottes (Gen 1,26f: Imago Dei): "Lasst uns Menschen machen
als Unser Abbild, Uns ähnlich."(Gen 1,26) In Gen 2,15 ist beschrieben,
wie Gott der Herr den Menschen in den Garten Eden setzte, damit
er den Garten "bebaue und behüte". Dann gab er dem Menschen
ein Gebot: von allen Bäumen essen zu dürfen, nur von einem nicht,
dem Baum der Erkenntnis von Gut und Böse, denn wer davon isst,
stirbt. So kam es auch und damit die Verbannung aus dem Paradies.
Frage: Wo steht hier etwas davon, dass der Mensch tun dürfe, was
er wolle ? Oder dass er in der Wahl der Religion frei wäre ? Es steht
geschrieben, dass die Würde des Menschen in der Abbildlichkeit
Gottes besteht und daher Gebot und Verbot, die dem Gott des
Lebens entsprechen, einzuhalten sind, um am Leben zu bleiben.
Der freie Wille, ein Geschenk des Dreieinigen Gottes ("Uns ähnlich"),
wird vom Schöpfer nicht angetastet, denn die Liebe Gottes will keinen
Zwang auf die freiwillige Entscheidung des Menschen ausüben, aber
die gute Entscheidung dringend empfehlen, die allein das Leben erhält.
Die Schöpfungserzählung sagt uns, dass die Würde der Person hinsichtlich
des freien Willens in der Wahl des Gesetzes des Lebens besteht, nicht in
der Wahl des Gesetzes des Todes. Gottwidrige und ungehorsame Entscheidung
führt letztlich zum Tod und der Tod beendet die geschaffene
Würde des lebenden Menschen, indem er das Leben raubt.
Wie kann also die freie Wahl gottwidriger Religionen neben der
freien Wahl der einzig gottgefälligen Religion dieselbe Würde
besitzen ?
Gemäß Lehre der Kirche ist man wahrhaft frei, wenn man sich der
Ordnung des Dreieinigen Gottes unterstellt. Das ist die wahre
"Freiheit der Söhne Gottes" (Röm 8,21).
Wenn Jesus sagt, "Ich bin der Weg und die Wahrheit und das
Leben; niemand kommt zum Vater außer durch mich." (Joh 14,6),
dann gibt es keinen andern Weg, keine andere Wahrheit und
kein anderes Leben, was aber der Begriff der Religionsfreiheit
suggeriert.
Die offenbarte freie Wahl, der offenbarte freie Wille geht immer
konform mit der Pflicht zur Einhaltung des Gebotes Gottes. Wenn
sich der freie Wille vom Gebot Gottes löst, wird er unfrei durch
die Einflüsterung des Bösen, was zwangsläufig zum Tode führen
muss. Der Zwang folgt also der falschen freien Wahl. Die richtige
freie Wahl führt zur wahren Freiheit.
Freiheit im christlichen Sinne bedeutet, man kann auf der Skala
der Liebe unendlich viele Formen der Liebe (Tugenden) auswählen.
Es gibt unendlich viele Möglichkeiten, die dem Gesetz des Lebens
entsprechen. Darum heißt es in Genesis, alle Bäume stünden zur
freien Verfügung, nur einer nicht.
Der Böse möchte immer einreden, es käme auf diesen einen Baum
an, der erst Freiheit ermögliche. Das ist eine Lüge !
Die Willensfreiheit ist dem Menschen zwar belassen und
diese wird vom Schöpfer nicht angetastet, weil es Seiner Liebe
entspricht, nicht zu zwingen, aber Derselbe warnt die Menschen,
dass gottwidriger Gebrauch dieses freien Willens zwangsläufig
zum Tod führt, denn der Böse tötet und hat nichts Gutes mit
den Menschen im Sinn.
Der Schöpfer schenkt Freiheit, der Böse übt Zwang aus.
Wenn ein von Gott gegebenes Naturrecht auf Religionsfreiheit
bestünde, das im Staat konsequent geschützt werden müsste,
dann dürften gottwidrige Religionen nicht angetastet werden,
dann würden die Staaten allen Religionen freien Raum lassen,
wodurch sie ihrerseits immer mehr über den Staat bestimmen
würden. Unmöglich kann es sein, dass der Irrtum neben der
Wahrheit gleiches Recht genießen kann. Wenn ein Staat zur
Erkenntnis kommt, dass einzig der christliche Glaube der Gottesund
Nächstenliebe Frieden garantieren kann, dann hat er auch
das Recht, die christlichen Gesetze im Staat einzuführen und
zu schützen. Dies war im ganzen Hl. Römischen Reich deutscher
Nationen so, von Karl d. Großen angefangen (800-1806: Mit der
Unterzeichnung der Rheinbundakte endete das Heilige Römische Reich
Deutscher Nation. Am 06. August 1806 legte Kaiser Franz II die Krone des
Heiligen Römischen Reiches nieder. Napoleon I. gewann zunächst 16
deutsche Einzelstaaten dafür, den Rheinbund zu gründen. ).
Wahrheit und Irrtum nebeneinander widersprechen sich und
Widersprüche führen letztlich zu Krieg. Einzig Einheit im wahren
Glauben und Einheit im wahren Gesetz führen zu Frieden.
Das Abendland hielt bisher nicht umsonst an seiner christlich
geprägten Kultur fest, die eine Kultur des Schönen, Wahren
und Guten ist.
Die Staaten sollten bei aller Toleranz - ja "Toleranz" ist hier die
richtige Handhabe gegenüber Andersgläubigen und überhaupt
Andersdenkenden, nicht "Respekt gegenüber falschen Ansichten" -
sich klar und deutlich für die 10 Gebote Gottes (Sinai) aussprechen.
Sie sind die Gesetze des Lebens, die man nicht nur einhalten soll,
sondern darf. Das Dürfen ist hier das Schöne, denn die Einhaltung
sorgt für wahre Freiheit. Man sollte die 10 Gebote lieben und
ganz herrlich finden, weil dadurch Leben in jeder Weise geschützt
wird. Man sieht es doch, dass es ohne diese zugegebenermaßen
wenigen Gebote immer weiter abwärts geht. Der Böse kennt keine
Grenzen nach unten, er treibt den Menschen immer tiefer in den
Ruin.
Fazit:
Die sog. "Religionsfreiheit" ist weder in der Offenbarung explizit
erwähnt, noch theologisch daraus begründbar, noch bei den
Vätern für gut geheißen, sondern verurteilt, noch als friedenstiftend
erkennbar, wenn man ihr das Recht einräumt, neben der
einzig wahren Religion gleichwertig zu sein. In einem Staat, wo
gewaltsame Unterdrückung Andersgläubiger herrscht, kann
der Begriff zwar ein Schritt nach vorne sein, aber nur, weil die
einzig wahre Religion dann auch toleriert wird. Staaten, die
bereits die einzig wahre Religion schützen, haben keinen Vorteil
von der Einführung der Religionsfreiheit, da das Christentum
ohnehin den freien Willen schützt, aber durch die Gesetzgebung
rechtswidriges (ungerechtes) Handeln bestraft. Die Tatsache, dass
Religionen, die Götzen dienen (der Begriff Götze scheint ganz und
gar gemieden zu werden, obwohl die Hl. Schrift so oft davon spricht),
den Menschen knechten, geistig oder leiblich vergewaltigen, respektlos
und sehr menschenverachtend sein können, wird von der Darstellung
der Religionsfreiheit nach Vat. II in Dignitatis humanae lediglich in
marginaler Weise berührt.
(Die Abschlachtung und Folterung der Christen in vielen vom Islam dominierten Ländern, wie auch schweigend hingenommen durch andere Religionenin kommunistischen Diktaturen wird oft gleichgesetzt, weil moralisch gleichbewertet mit den Kreuzzügen, vgl. dazu: Ballestrem Tommy, Ja, aber die Kreuzzüge … Eine kurze Verteidigung des Christentums, ISBN/EAN: 9783863571214 ; u.a.: http://www.retrokatholisch.de/2015/04/die-kreuzzuege-ein-christlicher-djihad-im-mittelalter-kik/)
Ergo:
Wirkungsgeschichtlich fehlerhafte Formulierungen und Leitideen des Vat. II müssen korrigiert werden, weil sie der immer gültigen traditionellen Lehre, d.h. der Übereinstimmung der Kirchenlehrer aller Zeiten, widersprechen.
DAS CHRISTENTUM IST WAHRE FREIHEIT, FREIHEIT IM HERZEN
Folge und Tragik:
Artikel 4 der Verfassung des Grundgesetzes sowie Artikel 134
verwenden konsequent inkonsequent den falschen Freiheitsbegriff:
Der Staat verpflichtet sich zur »religiös weltanschaulichen Neutralität« und
formuliert also: Religionsfreiheit Grundgesetz Artikel 4 Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Artikel 136 [Individuelle Religionsfreiheit]
(1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.
(2) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis.
(3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.
Das bedeutet: Der Staat, der seine Vorstellung von den Menschenrechten
ursprünglich dem Christentum verdankte, hatte sich infolge von Reformation
und Aufklärung der Rückbesinnung auf seine Wurzeln verweigert.
Die Nützlichkeit im Sinne (und zur Gewährleistung) von „Humanität“, daher infolge die ‚Selbstbeschränkung auf das Gutmenschentum‘ - wurde implizit mit der Notwendigkeit der Kirche vertauscht, die kirchlich-sakramental in
den Worten des Herrn: „Niemand kommt zum Vater außer durch mich“, Joh 14,6,verbürgt war.
Gibt es nun in diesem Bekenntnis zu Christus wirklich „Neutralität“ - „geht hinaus in die ganze Welt, und verkündet das Evangelium allen Geschöpfen“, Mk 16,15-18 ?
Gelangte hier nicht eines der höchsten freimaurerischen Ziele zum Sieg:
Dass menschliche und diplomatische List für das Heil der Welt wirksamer seien als die vom göttlichen Gründer der Kirche eingesetzten Mittel?
Die Befreiung der Frau aus dem diskriminierenden ‘göttlichen Gesetz der Gleichheit der Würde und doch nicht der Gleichheit der Natur‘ ging als List Satans nebenher. Des Großmeisters Georges Marcou wichtigste Sorge war die Bezahlung der Abtreibungskosten durch die Sozialversicherungen, da die wirtschaftliche Gleichstellungder Frau nur über diese Maßnahme errungen werden sollte! Heute zu behaupten: Es stünde jedem frei, jenen Teil des Hl.Evangeliums als wahr anzunehmen, jenen als nicht bindend abzulehnen, fördert die unbegrenzte Respektlosigkeit vor dem inspirierten Text in seiner Gesamtheit, den Absturz in den so begehrten autoritäts-un-gebundenen Charismatismus. In Sydney hörte man den Papst 1970 zum ersten Mal jubeln: „Die Stunde der großen Solidarität der Menschen untereinander ist gekommen, um eine geeinte und brüderliche Weltgemeinschaft zu gründen.“ F r i e d e also zwischen allen Menschen, nicht mehr nach den Worten des Herrn: „ M E I N E N Frieden gebe ich euch. N i c h t wie die Welt ihn gibt, gebe I C H ihn euch.“ (Joh14,27)

„Friede“ also nicht mehr nach der Religion des Gottes, der Mensch geworden ist, um zu e r l ö s e n , sondern „Friede“ nach der Religion des Menschen, der sich zu Gott gemacht hat, ganz nach dem Bestreben der Revolution Mgr. Gaume‘s: „Ich bin der Hass gegen jede Ordnung, die nicht der Mensch aufgestellt hat und in der er nicht König und Gott zugleich ist.“
Nachdem nun ganz in diesem Christus-feindlichen Bewusstsein Jagd gemacht wurde auf die Wahrheitsfindung durch GLAUBEN, hat man die Animateure der französischen Revolution als beispielgebend und vorbildlich hingestellt:
Die Kirche sei ein lebendiger Ausfluss des Kollektivbewusstseins, somit auch die Autorität ein lebendiges Produkt der Kirche. Die Gewalt möge also endlich in andere Hände übergehen, sie müsse von der BASIS kommen. Das politische Bewusstsein hat die Volksherrschaft geschaffen, ebenso solle es auch in der Kirche sein: „Wenn die kirchliche Autorität nicht im innersten Gewissen einen Konflikt auslösen und schüren will, müsse sie sich den demokratischen Formen anpassen. All dies bedingte den neuen Kirchenbegriff - den katholischen Absolutheitsanspruch preisgebend, losgelöst von dem Anspruch der Wahrheit, wie er bis vor dem Vat.II
allgemein vertreten war, in der Identität der Kirche Jesu Christi mit der Katholischen Kirche; nunmehr ersatzweise relativiert im subsistit-Ersatz.

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