Daß sich die Katholische Kirche für die Menschenrechte und somit auch für die Religionsfreiheit engagiert, ist zu so einer Selbstverständlichkeit geworden, daß es dafür gar keiner Begründung mehr bedarf, ja es nur noch als unbegreiflicher Irrsinn erscheint, daß die Kirche vorkonziliar so kritisch dem gegenüberstand.
Was aber, wenn nun diese Selbstverständlichkeit mal in Frage gestellt würde! Eine Annäherung: Was ist von dieser Meinung zu halten? Jeder Bürger hätte das Recht, Drogen zu erwerben und zu benutzen. Ein nicht legitimierbarer Übergriff staatlicher Gewalt sei es, wenn er den Erwerb und Konsum bestimmter Drogen, etwa des Heroins als zu bestrafendes Delikt qualifiziert. Das widerspricht den Freiheitsrechten des Menschen und seiner Personenwürde.Das Freiheitsrecht des Menschen inkludiere eben auch das Recht, Gesundheitsgefährdendes und Zerstörendes zu konsumieren.
In Deutschland vertritt keine der politischen Parteien diesen Standpunkt: Würde das so praktiziert, nähme nämlich die Volksgesundheit unzumutbaren Schaden. Hier wird also die individuelle Freiheit limitiert zum Schutze des Einzelnen wie derVolksgesundheit. Vergleichen wir das einmal mit der Zulassung der Religionsfreiheit. Spontan lautete die Antwort wohl: Die Zulassung von verschiedenen Religionen schade Niemandem, schon gar nicht der Allgemeinheit, sofern eine Religion nicht Handlungen gutheißt oder gar zu solchen auffordert, die für die Allgemeinheit wie für den Einzelnen moralisch und rechtlich nicht akzeptabel sind.
Ist das aber selbstverständlich, daß Religionen keine Negativwirkungn mit sich bringen, sodaß nur von einem Mißbrauch einer Religion zu sprechen ist, wenn im Namen einer Religion etwa zum Heiligen Kriege ausgerufen wird? Die Katholische Kirche sah das bis zum 2.Vaticanum nicht so:
a) lehrte sie, daß nur die wahre Religion dem Menschen zum Heile führen könne, die falschen aber nicht, daß sie ihm stattdessen schaden und daß
b) auch jedes Sozialwesen Schaden nimmt, wenn es sich an einer falschen Religion orientiert und daß c) Gott es nicht gleichgültig ist, ob die wahre oder ob falsche Religionen praktiziert werden.
Es ist die Grundfrage, ob die Freiheit das Recht zur Unwahrheit beinhaltet. Gibt es also für Verheiratete auch ein Recht zur Untreue und zum Seitensprung, oder ist das ein Mißbrauch der Freiheit. Könnte also eine Katholische Ehevorbereitung auch darin bestehen, den Heiratswilligen darauf aufmerksam zu machen, daß ihnen auch als Verehelichte ein Recht auf Seitensprünge zustünde, weil dies Recht zur Personenwürde des Menschen gehöre? In der Bibel wird gern der Bund Gottes mit seinem Volke mit einer Ehe verglichen, sodaß dann das Fremdgehen Israels, daß es anderen Göttern nachlief, als Ehebruch verurteilt wird. Jetzt soll aber ein solches Fremdgehen ein Akt der Personenwürde des Menschen sein, sein Recht, sich seine Religion, seinen Gott frei zu wählen.
Früher, vorkonziliar tolerierte die Kirche, daß Bürger eines Staates eine andere als die christkatholische Religion lebten, aber sie hat das nie als ein positives Recht beurteilt.Denn es gibt Sünden, die nach Meinung der Katholischen Kirche nicht durch den Staat verfolgt und bestraft werden sollten, wie etwa den Ehebruch. Es bleibt aber eine Sünde. Gott gab den Menschen nämlich nicht die Freiheit, damit er sie zum Sündigen mißbraucht, als wenn das Sündigen ein Recht der Freiheit wäre.
Jetzt aber proklamiert die nachkonziliare Kirche ein Recht des Menschen, falsche Religionen zu praktizieren, ja unterstützt gar falsche Religionen, daß sie in Deutschland von ihren Anhängern praktiziert werden kann. Das wäre so, als wenn der Gesundheitsminister der Regierung, die Eröffnung von Geschäften, in denen Rauschgift zum Verkauf angeboten würde, unterstützte: Jeder Bürger habe das Recht zum Drogenkonsum! Denn für die Seele ist eine falsche Religion so schädlich wie Drogen für sie. Aber von dieser Gefahr weiß die nachkonziliare Kirche nichts mehr, weil nach ihr jeder in jeder Religion sein Seelenheil erlangen kann, weil alle gleichgültig sind.
Gut gelungen dieser Beitrag!
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