Dienstag, 12. März 2019

Gibt es eine politisch korrekte Todesstrafe?

Diese Frage ist leicht respondierbar: natürlich nicht. Denn sie widerspräche der "Menschenwürde". Aber was ist denn damit gemeint? Käme jedem Menschen diese Würde zu, dann müßte doch die Ermordung eines Menschen ein schwerer Verstoß gegen diese Würde sein und wenn die Strafe der Schwere der Untat angemessen sein muß, damit sie als gerecht beurteilt werden kann, wie ließe dann die Würde des Opfers, des Ermordeten eine andere Strafe als die Todesstrafe zu? 
So ist das aber diese Würde nicht gemeint. Einseitig wird nur auf die Würde des Täters sich kapriziert, daß es seiner Würde nicht entspricht, für seine Untat so bestraft zu werden. Schon die Vorstellung der Strafe ist unseren Gutmenschen sehr problematisch: Muß der Täter nicht eher therapiert und resozialisiert werden, als daß er zu bestrafen ist. Denn wer ist schon für sein Tuen voll verantwortlich? Zudem: Da der Mensch von Natur aus gut ist, so lehrt es Rousseau, kann seine Neigung zum Bösen ja nur Folge einer Fehlentwickelung sein. Typisch für dies Verständnis ist da Gerd Theißens Votum:"Es wird nicht mit einem Agressionstrieb gerechnet. Alle Agression ist sozial durch Frustration, organisch durch Angstreaktionen des  Menschen vermittelt." Theißen, Soziologie der Jesusbewegung, 7.Auflage 1997 S.93. Wie könnte da noch ein Mörder mit der Todesstrafe bestraft werden? Nein, er ist zu resozialisieren. So besteht die "Menschenwürde" eigentlich darin, daß jeder Mensch  einen unverlierbar guten Kern in sich trägt, der zwar übertüncht werden kann durch Agressivität, die aber wegtherapiert werden kann. Papst Franziskus hat sich ja nun- sehr medienwirksam dieser Gutmenschvorstellung angeschlossen, indem er die Todesstrafe nun verurteit.
Soweit ist alles klar. Nur, was, wenn sich herausstellen sollte,daß diese Gutmenschtodesstrafeverneiner enthusiastischer Befürworter der Todesstrafe sind? Das sei unvorstellbar? Mitnichten! Sie bezeichnen nun die Todestrafe nicht als Todesstrafe sondern als Abtreibung. Welch ein großes Verbrechen müssen dann wohl die Opfer dieser Todesstrafe begangen haben, daß sie nun legitim getötet werden dürfen? Alle Befürworter dieser Todesstrafe räumen ein: gar keines, ja sie sind völlig unschuldig. Also dürfen Schuldige, etwa Mörder nicht zu Tode verurteilt werden, wohl aber Unschuldige.
Wie wird nun dies Todesurteil begründet? Wenn es nach den Feministin ginge, reicht der einfache Wille der Mutter, ihr Kind im Mutterleibe töten lassen zu wollen, aus, um es legitim zu töten. In Deutschland muß sich die Tötungswillige aber erst noch einer Pflichtberatung unterziehen, damit sie dann straflos ihr Kind töten lassen darf. Wird dem Kinde im Mutterleibe wie bei jeder anderen  Gerichtsprozeß ein Verteidiger zugebilligt, der das zu Tode verurteilt werden sollende Kind verteidigt, daß er etwa für eine mildere Bestrafung plädieren kann? Nein, kein Verteidiger, kein Richter, der über das Leben des Kindes entscheidet: nur die Mutter, die das eigene Kind zum Tode verurteilt. In diesem Prozeß ist sie allein Anklägerin, Verteidigerin und Richterin über das Leben ihres Kindes. Sie allein entscheidet, ob ihr Kind getötet werden soll. Nicht einmal eine Prüfung ihrer Beweggründe, ihr Kind zu töten, durch eine externe Instanz ist vorgesehen. Sie allein prüft die Gründe und kann die dann allein als hinreichend legitimierend für die Vollstreckung der Todesstrafe beurteilen. 
Dies Prozedere kann auch- bei wohlwollendster Betrachtung- nicht mehr in Einklang gebracht werden mit den Normen eines rechtsstaatlichen Prozesses, in dem gar Menschen zu Tode verurteilt werden. Aber diese Todestrafe begeistert unsere Gutmenschen, denn das ist für sie ein Menschenrecht, daß der Mütter, ihre eigenen Kinder töten zu lassen, solange  sie noch im Mutterleibe leben. 
So stehen wir vor dem Faktum, daß einerseits von politisch korrekten Gutmenschen die Todesstrafe an schuldig Gewordenen, ja selbst an Mördern verurteilt wird auf das allerentschiedenste, daß aber die Todesstrafe, vollstreckt an unschuldigen Kindern im Mutterleibe auf den Wunsch ihrer Mütter hin, begeistert gefeiert wird.         

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