Samstag, 4. Februar 2017

Rom hat gesprochen, die Deutsche Bischofskonferenz hat gesprochen

Rom sprach, die Bischöfe sprachen zur Causa: "Dürfen Geschieden-Wi(e)derverheiratete (GW) die hl. Kommunion empfangen?, und die Antwort fällt eindeutig aus: Galt vor AL, daß sie nur dann die Kommuion empfangen dürfen,wenn sie sich zur Enthaltsamkeit verpflichten und so ihre Gemeinschaft wie Schwester und Bruder leben, so dürfen jetzt GW unter bestimmten Bedingungen die Kommunion auch empfangen, wenn sie in ihrer Zivilehe nicht enthaltsam leben. 
Die Conditionen, wann sie auch ohne gelebte Enthaltsamkeit die Kommunion empfangen dürfen, werden dann ´nicht klar bestimmt, sondern nur formal. Ein Gespräch zwischen dem Seelsorger und den GW haben stattzufinden, das dann zur Klärung führen soll. Maßgeblich soll dabei das Gewissensurteil des GW sein, daß sein Gewissen ihm den Empfang der Kommunion erlaube. Streicht man die umschmückenden Wortgirlanden drumherum weg, bleibt, daß vom Seelsorger zu prüfen ist, ob eine Gewissensentscheidung vorliegt, ja, der Empfang der Kommunion ist für mich das Richtige, und dann ist der GW zum Empfang der hl. Kommunion zuzulassen.
Daß so die individuelle Gewissensentscheidung zur letzten Instanz erhoben wird, das ist der Sieg des
innerkatholischen Protestantismus über die Morallehre der Kirche. Nur, der begann nicht mit AL, sondern mit der "Königsteiner Erklärung", die von Rom nie reprobiert worden ist, obgleich hier zum ersten male das individuelle Gewissen über die Morallehre der Kirche gestellt wurde. 
Ist nun diese Zulassung der GW unvereinbar mit der auch jetzt noch geltenden Morallehre der Kirche? Papst Franziskus strikte Weigerung, die Anfrage der 4 Kardinäle (Dubia) zu respondieren, zeigt aufs deutlichste das Dilemma dieser päpstlichen Radio-Eriwan-Theologie. Im Prinzip gelten die Naturgesetzte, aber im Einzelfall dann doch nicht. Die Berechtigung für die Ausnahme, in Einzelfällen nun doch GW zur Kommunion zuzulassen, kann selbst nicht mit der weiterhin gültigen Lehre in Einklang gebracht werden. Klar ist der Wille,GW zuzulassen, nur es fehlt das theologische Vermögen, dies auch theologisch begründen zu können.
Der eigentliche Paradigmenwechsel in der Morallehre der Kirche wird dabei leicht überlesen: Es sind nicht die Gehalte der Lehre, die irgendwie verändert wurden- nein, es ist der Status der Lehren, der sich geändert hat. Wenn Papst Benedikt der Theologenpapst war, so meint das, das für ihn die Wahrheiten der Lehre der Kirche ihre Praxis zu bestimmen haben. Papst Franziskus ist ein Medientheologe: Für ihn sind Lehren Angebote der Kirche, die für den Markt als Ware produziert wird. Was ankommt ist wahr, was nicht ankommt, ist nicht wahr. Vereinfacht gesagt, eingedenk eines gut gemachten Werbespots frägt die Medientheologie nur noch: "Was wollt ihr dann?", hoffend, eine bessere Antwort zu bekommen als "Maoam" (eine Süßigkeitsspeise). Die Synode zum Thema: Jugend ist genau so konzipiert: Die Kirche frägt: "Was wollt ihr Jugendlichen von uns,, was gefällt euch?" Die Wünsche der Konsumenten sollen das Programm der Kirche bestimmen: Die GW wollen die Kommunion empfangen, also läßt sie die Kirche empfangen. Und was macht man da mit der Lehre? Sie stört nur das Anliegen einer marktgerechten Positionierung der Kirche. Man läßt sie, wie sie ist, um dann zu sagen, wenn die Konsumenten das nicht wollen, dann bekommen sie eben das Superangebot: "Wie es Dir gefällt!" Der Verzicht auf eine theologische Begründung dieser Akzeptanz der Kundenwünsche ist das spezifisch Postmoderne dieses Kirchenverständnisses.
Ist diese neue Praxis der Zulassung der GW nun tatsächlich unvereinbar mit der Lehre der Kirche? Wird das bejaht, muß theologisch gefragt werden: Wie kann eine häretische Praxis legitimer Bestandteil der kirchlichen Praxis werden, insofern hier unter "legitim" nur verstanden wird, als mit der Gesetzgeberintention der Kirche übereinstimmende Praxis? 
Urteilte man nun aber wie Kardinal Müller, daß der Text AL von der kirchlichen Lehrtradition her gelesen werden müsse, dann liest man AL gegen die Autorenintention, die der Zulaßbarket von GW ohne daß sie sich zur Enthaltsamkeit verpflichten, aber als Text der Kirche. (Vgl dazu den Essay Roland Barthes zum Tode des Autoren) Dann käme man zu dem Schluß, daß die jetzt erlaubte Praxis der Zulassung von GW der Lehre der Kirche widerspricht. Nur, wer den Weg der Entstehung von AL verfolgte und die päpstlichen Äußerungen dazu liest, kann nicht umhin, einzuräumen, daß eine der Grundintentionen der abgehaltenden Familiensynode gerade die Änderung der bisherigen Praxis der Zulassung zur Kommunion war! Daß dann diese Intention nur noch in Fußnoten das Licht der Welt erblickte, ist offensichtlich die Reaktion auf den unerwartet heftigen Widerstand gegen diese Erneuerung der Zulaßpraxis zur Kommunion! Die Erklärung der Deutschen Bischöfe zeigt aber überdeutlich, daß beide Familiensynoden nur eine Farce waren, weil das Ergebnis schon feststand, bevor der erste Disputant auf der Synode das Wort ergriff: Die liberale deutsche Linie setzte sich durch, auch wenn sie ihren Sieg ewas klausuliert formuliert in AL nur wiederfand.   
Kann man also mit dem Kardinal Müller und anderen AL gegen die päpstliche Autorenintention als in Übereinstimmung mit der bisherigen Lehre der Kirche interpretieren, so stünde man nun vor dem Problem, daß viele Bishöfe wohl in voller Übereinstimmung mit dem Papst aus AL eine Zulaßpraxis legitimieren, die nicht mit der Lehre der Kirche und mit AL kompatibel ist. Oder man urteilt, daß Al im Sinne der Autorenintention zu interpretieren ist, dann sind die Deutschen Bischöfe mit ihrer liberalen Zulaßpraxis zur Kommunion die Musterschüler des Papstes! 
Sachlich steht und fällt die Frage der Legitimität der neuen Zulaßpraxis für GW zum Empfang der hl. Kommunion mit der Frage, ob es moraltheologisch legitimierbar ist, in besonderen Fällen GW von der Verpflichtung zur Enthaltsamkeit in ihrer Zivilehe zu dispensieren. Sehr problemtisch und genau genommen inakzeptabel ist dabei, daß es keine klaren Bestimmungen der Coditionen einer Berechtigung einer Dispensierung gegeben worden sind, sondern daß das unter dem Etikett der Einzefallentscheidung der Willkür des Seelsorgers und des GW überlassen wird. 

1.Zusatz:
Zu diskutieren wäre, ob die Erlaubtheit einer Inzestehe für die Kinder Adams und Evas als eine Dispensierung von der Lehre von der Ehe zu verstehen ist in dem Punkt, daß, weil keine andere als eine Inzestehe führbar war, von der Bestimmung der Ehelehre, daß leibliche Geschwister keine Ehe eingehen dürfen, dispensiert worden ist. Wenn eine Ehe unfruchtbar blieb, durfte im Alten Bund der Ehemann mit einer anderen Frau ein Kind zeugen, das dann als legitimes Kind der Ehe galt, also erbberechtigt war. Ist das ein Fall der Dispensierung von der Bestimmung der Lehre von der ehelichen Treue, weil nun außerehelich in einem Akt des Ehebruches der Nachkomme erzeugt werden darf, weil innerehelich kein Nachwuchs erzeugbar ist? Was ist dispensierbar, ohne daß die Morallehre der Kirche faktisch außer Kraft gesetzt wird, lautet die damit zu stellende Frage.  

2. Zusatz
Eingedenk der genialen Erzählung des "Großinquisitors" von Dostojewski ist zu fragen: Ist AL nicht ein Musterbeispiel dafür, daß hier im Geiste dieses Großinquisitors die Katholische Kirche den im Glauben "Schwachen" erlaubt, ein wenig zu sündigen, weil die Kirche um die Schwäche der Menschen weiß, daß sie eben die Gebote Gottes nicht halten können? Ist das der Kern der Barmherzigkeitstheologie des jetzigen Papstes?       

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