"Die Deutschen Bischöfe haben am 23. Januar in einem Wort zu
“Amoris Laetitia“ die individuelle Gewissensentscheidung als
Zulassungskriterium für den Kommunionempfang geschiedener
Wiederverheirateter dargestellt.
Das erinnert an die „Königsteiner Erklärung“ zur
Empfängnisregelung nach dem päpstlichen Schreiben „Humanae vitae“. Der
klare Hinweis, dass sich das Gewissen an der Lehre der Kirche ausrichten
muss, würde viele Unsicherheiten beseitigen." Aus der Erklärung des Forums Deutscher Katholiken zum Schreiben der Deutschen Bischofskonferenz zu AL, zitiert nach: Christlichem Forum vom 5.2.2017.
Prägnant erfaßt diese Stellungnahme die Pointe, daß nun das Gewissen, wie schon in der "Königsteiner Erklärung" zur Letztentscheidungsinstanz avanciert. Nun meint man offensichtlich in diesem Deutschen Katholikenforum, daß man das einmal fregesetzte Prinzip des Gewissens als letzte Entscheidungsinstanz wieder bändigen zu können, indem es nur dann als Entscheidungsinstanz fungieren soll, wenn es sich an der Lehre der Kirche ausrichte. Damit würde aber gerade das Anliegen der Gewissensfreiheit wieder negiert, weil nun die Morallehre der Kirche dem Gewissen übergeordnet würde, sodaß dem individuellen Gewissen nur dann Folge zu leisten wäre, wenn es mit der Morallehre der Kirche übereinstimmte. Das aber gerade will die Idee der Gewissensfreiheit aber negieren!
Das Pathos der Gewissensfreiheit beruht ja auf der Vorstellung eines Weltanschauungsstaates, der seinen Bürgern vorschreibt, was gut und böse ist und daß Einzelne dann als Akt ihrer Gewissensfreiheit ihr individuelles Urteil über gut und böse als Gewissensentscheidung in Anschlag bringen. Gerade die Individualität des Gewissens soll dabei ja gegen den Allgemeinwahrheitsanspruch eines totalitären Staates behauptet werden. Ein Gewissen, das gebunden ist an eine allgemeine Morallehre wäre so in dieser antitotalitären Sicht gar kein individuelles. "Ich sehe das aber so!"- dem haftet immer auch etwas Trotziges an in diesem radicalen Subjektivismus des Gewissens. Seit dem nun die Katholische Kirche um der Verteidigung gegen totalitäre Staaten willen den Gewissensbegriff positiv aufnahm, (im Gegensatz zur vorherigen Verurteilung durch ihre Päpste), hat sie in sich selbst ein Prinzip einziehen lassen, das selbst ihre eigne Moral diffundiert,indem es aus der verbindlichen Morallehre Angebote macht, die dem freien Gewissen als Wahloptionen angeboten werden. Diesen Wandel kann man nun nicht mehr rückgängig machen, indem man fordert, daß nur dem Gewissensurteil Folge zu leisten sei, das der Morallehre der Kirche korrespondiert.
Prägnant erfaßt diese Stellungnahme die Pointe, daß nun das Gewissen, wie schon in der "Königsteiner Erklärung" zur Letztentscheidungsinstanz avanciert. Nun meint man offensichtlich in diesem Deutschen Katholikenforum, daß man das einmal fregesetzte Prinzip des Gewissens als letzte Entscheidungsinstanz wieder bändigen zu können, indem es nur dann als Entscheidungsinstanz fungieren soll, wenn es sich an der Lehre der Kirche ausrichte. Damit würde aber gerade das Anliegen der Gewissensfreiheit wieder negiert, weil nun die Morallehre der Kirche dem Gewissen übergeordnet würde, sodaß dem individuellen Gewissen nur dann Folge zu leisten wäre, wenn es mit der Morallehre der Kirche übereinstimmte. Das aber gerade will die Idee der Gewissensfreiheit aber negieren!
Das Pathos der Gewissensfreiheit beruht ja auf der Vorstellung eines Weltanschauungsstaates, der seinen Bürgern vorschreibt, was gut und böse ist und daß Einzelne dann als Akt ihrer Gewissensfreiheit ihr individuelles Urteil über gut und böse als Gewissensentscheidung in Anschlag bringen. Gerade die Individualität des Gewissens soll dabei ja gegen den Allgemeinwahrheitsanspruch eines totalitären Staates behauptet werden. Ein Gewissen, das gebunden ist an eine allgemeine Morallehre wäre so in dieser antitotalitären Sicht gar kein individuelles. "Ich sehe das aber so!"- dem haftet immer auch etwas Trotziges an in diesem radicalen Subjektivismus des Gewissens. Seit dem nun die Katholische Kirche um der Verteidigung gegen totalitäre Staaten willen den Gewissensbegriff positiv aufnahm, (im Gegensatz zur vorherigen Verurteilung durch ihre Päpste), hat sie in sich selbst ein Prinzip einziehen lassen, das selbst ihre eigne Moral diffundiert,indem es aus der verbindlichen Morallehre Angebote macht, die dem freien Gewissen als Wahloptionen angeboten werden. Diesen Wandel kann man nun nicht mehr rückgängig machen, indem man fordert, daß nur dem Gewissensurteil Folge zu leisten sei, das der Morallehre der Kirche korrespondiert.
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