Sonntag, 12. Februar 2017

Luther-ein Deutsches Verhängnis (Teil 1)

Der Inhaber eines Geschäftes erklärt seinen Mitarbeitern:"Diesen habe ich als meinen Geschäftsführer eingesetzt. Hört auf ihn, denn er vertritt mich ab heute in diesem meinem Unternehmen!"Da tritt ein Angestellter auf und erklärt:"Ich nehme nur Anweisungen vom Inhaber selbst an. Was dieser Geschäftsführer auch anordnen mag, das werde ich ignorieren.Zudem hat mit der Inhaber bei meiner
Einstellung hinreichend erklärt, was ich hier zu tuen und zu lassen habe! Ein Geschäftsführer ist so überflüssig, denn wir haben ja dein einen wahren Chef, den Inhaber (nämlich Gott und Jesus Christus) und seine Arbeitsanweisungen ( die Bibel).
Wie wird wohl der Inhaber über diesen Mitarbeiter urteilen? Wird er ihm nicht der Insubordination bezichtigen, daß er gerade ihm gegenüber ungehorsam ist, indem er nicht auf seinen Stellvertreter hört? 
Das  aber ist der Kern der lutherischen Reformation: mit dem Verweis auf Gott und Bibel den Nichtgehorsam gegen Gottes Geschäftsführer auf Erden, den Papst zu fordern. Die lutherische Freiheit ist so die des Nichtgehorchens Christi Stellvertreter auf Erden gegenüber!  

Merke: Gott ist ein Gott der Ordnungen, Sünde ist so immer die Insubordination!    

2 Kommentare:

  1. Wenn der "Geschäftsführer" aber Anweisungen gibt, die denen des "Inhabers" zuwiderlaufen ... wem gehorchen Sie dann? Ach so, das kam natürlich NIE vor...
    "Sünde ist die Insubordination" - wichtig aber: gegenüber wem? Oder können Sie guten Gewissens behaupten, dass Päpste immer nach dem Willen Gottes gelebt haben?
    Und: wie viele Katholiken gibt es heute, die plötzlich auf "Nichtgehorsam" gegenüber dem JETZIGEN Papst (!) beharren? Ist das jetzt nicht der "rechtmäßige Geschäftsführer"?
    sollte eigenes Nachdenken und persönliches Suchen nach Gottes Willen, so unbequem es auch sein mag, doch gefragt sein, bei aller Treue zum katholischen Glauben?

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  2. Dank Ihrer Informationen ist klar zu erkennen, dass dieser "rechtmäßige Geschäftsführer" der eines anderen Inhabers ist!

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