Dienstag, 11. November 2014

Ein Beitrag zum Thema Staat aus Katholischer Sicht

Rechts-und Unrechtsstaat und der Kindermord
auch ein Beitrag zur DDR-Vergangenheitsbewältigung


Alle Jahre wieder zur Feier des Mauerfalles und des Endes des DDR-Sozialismus werden wir mit der Diskussion, war der DDR-Staat ein Unrechtsstaat? beglückt und je nach Parteizugehörigkeit beantworten die Disputanten die Frage sehr unterschiedlich. In einem Punkte herrscht unter den Demokraten aber ein Konsens: Westdeutschland und das heutig wiedervereinte Deutschland ist selbstverständlich ein Rechtsstaat-aber ob dies Gütesiegel auch der DDR zuschreibbar sei, das ist sehr umstritten. Als Katholische Christen könnten wir diese Debatte den Politikern überlassen, wenn eines uns daran nicht irritieren müßte. Die Sowjetunion unter Führung von Genossen Lenin war der erste Staat, der „Abtreibungen“ legalisierte. Heute ist das in allen westlichen Staaten die übliche Praxis. In der BRD wie in der DDR wurden also ungeborene Kinder von ihren Müttern, bzw. Eltern legal getötet und werden es auch im wiedervereinten Deutschland.
Wir stehen somit vor folgendem Rätsel: ist es denkbar, daß von einem Staat ausgesagt wird, daß er ein Rechtsstaat ist, obgleich er faktisch die Tötung ungeborenen Lebens erlaubt (bzw. als unerlaubte aber unter bestimmten Umständen nicht zu bestrafende Handlung wertet) und von einem anderen, daß er ein Unrechtsstaat war, unabhängig davon, daß er die Tötung von ungeborenen Leben erlaubt? Das heißt doch, daß der Begriff des Rechtsstaates sich gleichgültig zur Praxis der Tötung Ungeborener gegenüber verhält! Wie kann ein Staat ein Rechtsstaat sein, wenn in ihm staatlich erlaubt in so ekletanter weise das Recht auf Leben vielen unschuldigen Menschen versagt wird, indem sie als noch nicht geborenes Leben getötet werden dürfen?
Fragen wir mal so: was machte denn den DDR-Staat zum Unrechtsstaat, wenn nicht die Tötungspraxis an ungeborenen Kindern, euphemistisch: „Abtreibung“ genannt? Peter Helmes beurteilt in seinem Beitrag in „Christliches Forum“ vom 10.11.2014 die DDR als Unrechtsstaat, weil es ein System sei, das sich durch diese Negativpunkte auszeichne:
„Ein System, das nur scheinbar alle in Ruhe ließ, die klaglos mitgemacht haben.
- Ein System, das rücksichtslos gegen den leisesten Widerspruch vorgegangen ist.
- Ein System, das gnadenlos gegen alle war, die offen sagten, was ihnen am sogenannten Arbeiter- und Bauernstaat nicht gefiel.
- Ein System, das klare Züge von Verfolgungswahn gezeigt hat.
- Ein System, das seinen eigenen Bürgerinnen und Bürgern nicht über den Weg getraut hat.
- Ein System, das das Wort „demokratisch“ wie zum Hohn in seinem Staatsnamen geführt hat.“
Hier kann der Leser nur noch staunen! Wird das, bis auf den letzten Punkt nicht in Westdeutschland und im wiedervereinten Deutschland genauso praktiziert? Selbstverständlich sind die allermeisten Bürger Deutschlands nicht Opfer solcher staatlichen Repressionen,wie in diesen Punkten markiert, aber nur weil sie staatsloyal sind. Früge man staatskritische und oppositionelle Bewegungen in Deutschland, die würden etwas ganz anderes erzählen können.
Der Leser möge sich folgendes bitte vorstellen: eine junge DDR-Staatsbürgerin möchte gerne Lehrerin werden, so bei den Erstklässlern am liebsten. Sie beginnt ihre Ausbildung, absolviert ein Schulpraktikum. Da steht, als sie des Abends nach Hause kommt, ein Stasimitarbeiter vor ihre Haustüre, spricht sie mit Namen an und erklärt ihr: „Wir wissen, daß sie Mitglied im Katholischen Bund sind. Sie werden deshalb in unserem Staate niemals Lehrerin werden!“ Pause... „Es sei denn, sie verraten Interna aus diesem Katholischen Bund!“ So angesprochen, verweigert sie eine Cooperation mit der Stasi und wird nicht Lehrerin!


Das wäre doch ein Musterfall für den Beweis des Unrechtsstaates DDR! Oder? Bloß wegen ihrer religiösen Einstellung darf sie nicht Lehrerin werden-und, welche Perversität, den Verrat an Freunden und Glaubensbrüdern würde dieser Unrechtsstaat mit ihrer Einstellung belohnen! Verfolgungswahn? Eine Lehrerin, die Kindern Schreiben, Lesen und Rechnen beibringt, soll eine Gefährdung der sozialistischen Staatsordnung darstellen, bloß weil sie als Nichtatheisten in einem atheistischen Staat diese Elementarfähgikeiten Erstklässlern beibringt? Diese kleine Begebenheit reichte doch aus, um Helmes recht zu geben: die DDR war im Sinne der obigen Punkte ein Unrechtsstaat! So, weit, so gut-wenn ich beim Erzählen dieser Begebenheit nicht ein wenig geflunkert hätte! Diese Geschichte ereignete sich so- aber in Westdeutschland und die angehende Lehrerin, die dann keine werden durfte, gehörte nicht dem „Katholischen Bund“ sondern einem „Kommunistischen Bund“ an. Alles andere ereignete sich, wie erzählt. Als Politisch Korrekte müssen wir jetzt natürlich urteilen: wenn der DDR-Staat Menschen wegen ihrer Weltanschauung und Religion diskriminiert, ist das ein Unrechtsakt, wenn die BRD und das heutige wiedervereinte Deutschland Menschen wegen ihrer Weltanschauung diskriminiert, ist das ein Akt „wehrhafter Demokratie“ und hundertprozentig rechtsstaatlich! (Die DDR sah das genau umgekehrt.) Also ist nicht jede Diskriminierung von Staatsbürgern aufgrund ihrer Weltanschauung und Gesinnung ein Unrechtsakt, sondern ?-Ganz einfach: jeder Staat erlaubt sich, seine Opposition und seine Dissidenten zu diskriminieren und die Diskriminierung der Dissidenten in anderen Staaten als Unrecht zu verurteilen! Wie sehr nun Staaten ihre Fundanentalopposition diskriminieren, hängt dann wohl in erster Linie davon ab, wie sehr der Staat darauf vertraut, daß die schweigende Mehrheit staatsloyal ist oder ob die Opposition, gefährlich energisch zu bekämpfen und evtl zu verbieten ist, und nicht davon, ob der Staat ein Rechtsstaat ist.
(In Westdeutschland sind so zwei Oppositionsparteien verboten worden, die Kommunistische Partei Deutschlands, die Sozialistische Reichspartei und jetzt soll die Nationaldemokratische Partei Deutschlands verboten werden-zur bloßen Erinnerung). Es gehört dann zur Staatsloyalität, die Repression im jeweils anderen Deutschland zu verurteilen, (solange es die zwei Deutschen Staaten gab)und die im eigenen Land gutzuheißen. In Deutschland haben wir uns inzwischen so sehr an die staatlich und „zivilgesellschaftliche“ organisierte Repression gegen alle Nicht-Politisch-Korrekt-Denkenden gewöhnt, daß es uns gar nicht mehr auffällt. So kann man in Eingangstüren von Restaurationen lesen: „Rassisten werden hier nicht bedient!“Aber, was geht mich das an-ich bin keiner. Aber sollten sie dann ein „Zigeuner- schnitzel gar mit Zigeunersoße“ ordern und ihr Kind einen „Negerkuß“ zum Nachtisch, dann sind das rassistische Äußerungen und sie können des Speislokales verwiesen werden! (In Hannover dürfen staatliche Mensen diese Gerichte nur noch mit dem Namen: das Gericht mit dem verbotenen Namen anbieten! ) Wer das für übertrieben hält, möge im Internet unter:Zigeunerschnitzel und Rassismus nachschlagen-er wird fündig.Aber es gibt relevanteres: stellen Sie sich vor: eine beliebige Universität in Deutschland und eine christliche Gruppe lüde ein zum Vortrag: Homosexualität heilbar? Glaubt irgendwer, daß diese Veranstaltung durchführbar wäre? Selbstverständlich nicht. Entweder wird sie von der Universitätsleitung verboten mit dem Argument, daß militante Antifaschisten sonst eine „Saalschlacht“ herbeiführten und um des inneruniversitären Friedens willen müsse eine so provokante Veranstaltung untersagt werden-oder, wenn sie doch erlaubt würde, würden militante Schlägertrupps, die Gewalt auf der Straße die Veranstaltung verunmöglichen. Faktisch können fast nur noch politisch korrekte Veranstaltungen durchgeführt werden-alle anderen versucht entweder der Staat zu verbieten-und wenn das rechtlich nicht geht, die „organisierte Zivilgesellschaft“ mit mehr oder weniger Gewaltanwendung! Zum Glück: Kundgebungen zum Lebensschutz sind noch möglich- aber nur unter Polizeischutz-aber man beachte die Selbstverständlichkeit, mit der in diesem Rechtsstaat Linke versuchen, jedem Nichtlinken dies Recht zu nehmen und inwieweit das schon von vielen loyalen Staatsbürgern gebilligt wird-als Kampf gegen „ rechte religiöse Fanatiker“! In der DDR ging die Repression vom Staate allein aus, in Deutschland mehr durch die „antirechts“ ausgerichtete Zivilgesellschsaft mit staatlicher Tolerierung.


Was bleibt dann noch von der Differenz vom Rechtsstaat BRD und dem Unrechtsstaat DDR übrig?Ein Spaßvogel, ein „Ossi“ formulierte das mal so: „Im Unrechtsstaat DDR durften wir am 1.Mai nicht öffentlich gegen Arbeitslosigkeit demonstrieren. (Wir hatten auch keine). Jetzt, im Rechtsstaat dürfen wir das-wir haben nun auch Millionen Arbeitslose.“ Aber wir wollen nicht zu politisch werden. Bleiben wir einfach bei der ernüchternden Erkenntnis, daß jeder Staat seine Repression gegen Andersdenkende als legitim und rechtsstaatlich ansieht, aber die anderer Staaten energisch verurteilt. Wer das für übertrieben hält,möge sich fragen, ob er einen DDR-Dissidenten kenne, der zu über 10 Jahren Gefängnis verurteilt worden ist, allein, weil er dem Staate mißfällige Bücher geschrieben hat. Ein Westdeutschland sitzt der bekannteste BRD-Dissident für über 10 Jahre in Haft, allein wegen Bücherschreibens!
Aber was sind das alles für Kleinlichkeiten im Vergleich zur in beiden deutschen Staaten praktizierten Tötung von ungeborenem Leben!
In Edelwestern gibt es Schurken und Helden.Der Schurke erschießt am liebsten seine Feinde, wenn er ihm den Rücken zugewandt hat-damit der Held keine Chance hat, der tödlichen Kugel zu entgehen. Der Held fordert den Schurken zum fairen Duell und-weil er der gute ist-gewinnt er immer. Wunderbar anschaulich inszeniert in dem großen Western: „Spiel mir das Lied vom Tod“.Auch das Duell ist von der Kirche moralisch als unerlaubt verworfen worden-aber es ist doch ein Unterschied für unser moralisches Empfinden, ob zwei Offiziere wegen einer Ehrenangelegenheit sich duellieren, oder ob der Beleidigte und wie auch immer Geschmähte den Kontrahenten heimtückisch aus dem Hinterhalt erschießt. Damit ein Tötungsdelikt ein Mord ist, gehört eben nicht nur die Tötungsabsicht dazu, nicht nur die niedren Beweggründe (z,B. Raubmord) sondern eigentlich auch die Heimtücke, daß das Opfer chancenlos ist, sich zu verteidigen. In Western töten so nur die Bösewichte.Sie erschießen Schlafende. Was sollen wir, uns dies vor Augen halten, von der Tötungspraxis unschuldiger ungeborener Kinder halten? Sie haben keinerlei Chance, vor der Absicht der Mutter, es zu töten zu fliehen, eine Hilfe herbeizurufen, eine SMS abzuschicken: da will mich meine Mutter umbringen-rettet mich! Das Kind kann nicht mal schreien.
Sollten wir Katholiken uns wirklich ernsthaft an der Debatte, war die BRD ein Rechts-und die DDR ein Unrechtsstaat beteiligen, wenn in beiden Staaten unschuldige Kinder per „Abtreibung“ getötet wurden und jetzt im wiedervereinten Deutschland es so weitergetrieben wird? Macht es den für ein abgetriebenes Kind einen Unterschied, ob es in einem Rechtsstaat umgebracht wird oder in einem Unrechtsstaat?



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