Rechts-und
Unrechtsstaat und der Kindermord
auch ein Beitrag zur DDR-Vergangenheitsbewältigung
Alle Jahre wieder zur
Feier des Mauerfalles und des Endes des DDR-Sozialismus werden wir
mit der Diskussion, war der DDR-Staat ein Unrechtsstaat? beglückt
und je nach Parteizugehörigkeit beantworten die Disputanten die
Frage sehr unterschiedlich. In einem Punkte herrscht unter den
Demokraten aber ein Konsens: Westdeutschland und das heutig
wiedervereinte Deutschland ist selbstverständlich ein
Rechtsstaat-aber ob dies Gütesiegel auch der DDR zuschreibbar sei,
das ist sehr umstritten. Als Katholische Christen könnten wir diese
Debatte den Politikern überlassen, wenn eines uns daran nicht
irritieren müßte. Die Sowjetunion unter Führung von Genossen
Lenin war der erste Staat, der „Abtreibungen“ legalisierte.
Heute ist das in allen westlichen Staaten die übliche Praxis. In
der BRD wie in der DDR wurden also ungeborene Kinder von ihren
Müttern, bzw. Eltern legal getötet und werden es auch im
wiedervereinten Deutschland.
Wir stehen somit vor
folgendem Rätsel: ist es denkbar, daß von einem Staat ausgesagt
wird, daß er ein Rechtsstaat ist, obgleich er faktisch die Tötung
ungeborenen Lebens erlaubt (bzw. als unerlaubte aber unter
bestimmten Umständen nicht zu bestrafende Handlung wertet) und von
einem anderen, daß er ein Unrechtsstaat war, unabhängig davon, daß
er die Tötung von ungeborenen Leben erlaubt? Das heißt doch, daß
der Begriff des Rechtsstaates sich gleichgültig zur Praxis der
Tötung Ungeborener gegenüber verhält! Wie kann ein Staat ein
Rechtsstaat sein, wenn in ihm staatlich erlaubt in so ekletanter
weise das Recht auf Leben vielen unschuldigen Menschen versagt wird,
indem sie als noch nicht geborenes Leben getötet werden dürfen?
Fragen wir mal so: was
machte denn den DDR-Staat zum Unrechtsstaat, wenn nicht die
Tötungspraxis an ungeborenen Kindern, euphemistisch: „Abtreibung“
genannt? Peter Helmes beurteilt in seinem Beitrag in „Christliches
Forum“ vom 10.11.2014 die DDR als Unrechtsstaat, weil es ein
System sei, das sich durch diese Negativpunkte auszeichne:
Hier kann
der Leser nur noch staunen! Wird das, bis auf den letzten Punkt nicht
in Westdeutschland und im wiedervereinten Deutschland genauso
praktiziert? Selbstverständlich sind die allermeisten Bürger
Deutschlands nicht Opfer solcher staatlichen Repressionen,wie in
diesen Punkten markiert, aber nur weil sie staatsloyal sind. Früge
man staatskritische und oppositionelle Bewegungen in Deutschland, die
würden etwas ganz anderes erzählen können.
Der Leser
möge sich folgendes bitte vorstellen: eine junge DDR-Staatsbürgerin
möchte gerne Lehrerin werden, so bei den Erstklässlern am liebsten.
Sie beginnt ihre Ausbildung, absolviert ein Schulpraktikum. Da steht,
als sie des Abends nach Hause kommt, ein Stasimitarbeiter vor ihre
Haustüre, spricht sie mit Namen an und erklärt ihr: „Wir wissen,
daß sie Mitglied im Katholischen Bund sind. Sie werden deshalb in
unserem Staate niemals Lehrerin werden!“ Pause... „Es sei denn,
sie verraten Interna aus diesem Katholischen Bund!“ So
angesprochen, verweigert sie eine Cooperation mit der Stasi und wird
nicht Lehrerin!
Das wäre
doch ein Musterfall für den Beweis des Unrechtsstaates DDR! Oder?
Bloß wegen ihrer religiösen Einstellung darf sie nicht Lehrerin
werden-und, welche Perversität, den Verrat an Freunden und
Glaubensbrüdern würde dieser Unrechtsstaat mit ihrer Einstellung
belohnen! Verfolgungswahn? Eine Lehrerin, die Kindern Schreiben,
Lesen und Rechnen beibringt, soll eine Gefährdung der
sozialistischen Staatsordnung darstellen, bloß weil sie als
Nichtatheisten in einem atheistischen Staat diese
Elementarfähgikeiten Erstklässlern beibringt? Diese kleine
Begebenheit reichte doch aus, um Helmes recht zu geben: die DDR war
im Sinne der obigen Punkte ein Unrechtsstaat! So, weit, so gut-wenn
ich beim Erzählen dieser Begebenheit nicht ein wenig geflunkert
hätte! Diese Geschichte ereignete sich so- aber in Westdeutschland
und die angehende Lehrerin, die dann keine werden durfte, gehörte
nicht dem „Katholischen Bund“ sondern einem „Kommunistischen
Bund“ an. Alles andere ereignete sich, wie erzählt. Als Politisch
Korrekte müssen wir jetzt natürlich urteilen: wenn der DDR-Staat
Menschen wegen ihrer Weltanschauung und Religion diskriminiert, ist
das ein Unrechtsakt, wenn die BRD und das heutige wiedervereinte
Deutschland Menschen wegen ihrer Weltanschauung diskriminiert, ist
das ein Akt „wehrhafter Demokratie“ und hundertprozentig
rechtsstaatlich! (Die DDR sah das genau umgekehrt.) Also ist nicht
jede Diskriminierung von Staatsbürgern aufgrund ihrer Weltanschauung
und Gesinnung ein Unrechtsakt, sondern ?-Ganz einfach: jeder Staat
erlaubt sich, seine Opposition und seine Dissidenten zu
diskriminieren und die Diskriminierung der Dissidenten in anderen
Staaten als Unrecht zu verurteilen! Wie sehr nun Staaten ihre
Fundanentalopposition diskriminieren, hängt dann wohl in erster
Linie davon ab, wie sehr der Staat darauf vertraut, daß die
schweigende Mehrheit staatsloyal ist oder ob die Opposition,
gefährlich energisch zu bekämpfen und evtl zu verbieten ist, und
nicht davon, ob der Staat ein Rechtsstaat ist.
(In
Westdeutschland sind so zwei Oppositionsparteien verboten worden, die
Kommunistische Partei Deutschlands, die Sozialistische Reichspartei
und jetzt soll die Nationaldemokratische Partei Deutschlands verboten werden-zur bloßen Erinnerung). Es
gehört dann zur Staatsloyalität, die Repression im jeweils anderen
Deutschland zu verurteilen, (solange es die zwei Deutschen Staaten
gab)und die im eigenen Land gutzuheißen. In Deutschland haben wir
uns inzwischen so sehr an die staatlich und „zivilgesellschaftliche“
organisierte Repression gegen alle Nicht-Politisch-Korrekt-Denkenden
gewöhnt, daß es uns gar nicht mehr auffällt. So kann man in
Eingangstüren von Restaurationen lesen: „Rassisten werden hier
nicht bedient!“Aber, was geht mich das an-ich bin keiner. Aber
sollten sie dann ein „Zigeuner- schnitzel gar mit Zigeunersoße“
ordern und ihr Kind einen „Negerkuß“ zum Nachtisch, dann sind
das rassistische Äußerungen und sie können des Speislokales
verwiesen werden! (In Hannover dürfen staatliche Mensen diese
Gerichte nur noch mit dem Namen: das Gericht mit dem verbotenen Namen
anbieten! ) Wer das für übertrieben hält, möge im Internet
unter:Zigeunerschnitzel und Rassismus nachschlagen-er wird
fündig.Aber es gibt relevanteres: stellen Sie sich vor: eine
beliebige Universität in Deutschland und eine christliche Gruppe
lüde ein zum Vortrag: Homosexualität heilbar? Glaubt irgendwer, daß
diese Veranstaltung durchführbar wäre? Selbstverständlich nicht.
Entweder wird sie von der Universitätsleitung verboten mit dem
Argument, daß militante Antifaschisten sonst eine „Saalschlacht“
herbeiführten und um des inneruniversitären Friedens willen müsse
eine so provokante Veranstaltung untersagt werden-oder, wenn sie doch
erlaubt würde, würden militante Schlägertrupps, die Gewalt auf der
Straße die Veranstaltung verunmöglichen. Faktisch können fast nur
noch politisch korrekte Veranstaltungen durchgeführt werden-alle
anderen versucht entweder der Staat zu verbieten-und wenn das
rechtlich nicht geht, die „organisierte Zivilgesellschaft“ mit
mehr oder weniger Gewaltanwendung! Zum Glück: Kundgebungen zum
Lebensschutz sind noch möglich- aber nur unter Polizeischutz-aber
man beachte die Selbstverständlichkeit, mit der in diesem
Rechtsstaat Linke versuchen, jedem Nichtlinken dies Recht zu nehmen
und inwieweit das schon von vielen loyalen Staatsbürgern gebilligt
wird-als Kampf gegen „ rechte religiöse Fanatiker“! In der DDR
ging die Repression vom Staate allein aus, in Deutschland mehr durch
die „antirechts“ ausgerichtete Zivilgesellschsaft mit
staatlicher Tolerierung.
Was bleibt
dann noch von der Differenz vom Rechtsstaat BRD und dem Unrechtsstaat
DDR übrig?Ein Spaßvogel, ein „Ossi“ formulierte das mal so: „Im
Unrechtsstaat DDR durften wir am 1.Mai nicht öffentlich gegen
Arbeitslosigkeit demonstrieren. (Wir hatten auch keine). Jetzt, im
Rechtsstaat dürfen wir das-wir haben nun auch Millionen
Arbeitslose.“ Aber wir wollen nicht zu politisch werden. Bleiben
wir einfach bei der ernüchternden Erkenntnis, daß jeder Staat seine
Repression gegen Andersdenkende als legitim und rechtsstaatlich
ansieht, aber die anderer Staaten energisch verurteilt. Wer das für
übertrieben hält,möge sich fragen, ob er einen DDR-Dissidenten
kenne, der zu über 10 Jahren Gefängnis verurteilt worden ist,
allein, weil er dem Staate mißfällige Bücher geschrieben hat. Ein
Westdeutschland sitzt der bekannteste BRD-Dissident für über 10
Jahre in Haft, allein wegen Bücherschreibens!
Aber was
sind das alles für Kleinlichkeiten im Vergleich zur in beiden
deutschen Staaten praktizierten Tötung von ungeborenem Leben!
In
Edelwestern gibt es Schurken und Helden.Der Schurke erschießt am
liebsten seine Feinde, wenn er ihm den Rücken zugewandt hat-damit
der Held keine Chance hat, der tödlichen Kugel zu entgehen. Der Held
fordert den Schurken zum fairen Duell und-weil er der gute
ist-gewinnt er immer. Wunderbar anschaulich inszeniert in dem großen
Western: „Spiel mir das Lied vom Tod“.Auch das Duell ist von der
Kirche moralisch als unerlaubt verworfen worden-aber es ist doch ein
Unterschied für unser moralisches Empfinden, ob zwei Offiziere wegen
einer Ehrenangelegenheit sich duellieren, oder ob der Beleidigte und
wie auch immer Geschmähte den Kontrahenten heimtückisch aus dem
Hinterhalt erschießt. Damit ein Tötungsdelikt ein Mord ist, gehört
eben nicht nur die Tötungsabsicht dazu, nicht nur die niedren
Beweggründe (z,B. Raubmord) sondern eigentlich auch die Heimtücke,
daß das Opfer chancenlos ist, sich zu verteidigen. In Western töten
so nur die Bösewichte.Sie erschießen Schlafende. Was sollen wir,
uns dies vor Augen halten, von der Tötungspraxis unschuldiger
ungeborener Kinder halten? Sie haben keinerlei Chance, vor der
Absicht der Mutter, es zu töten zu fliehen, eine Hilfe
herbeizurufen, eine SMS abzuschicken: da will mich meine Mutter
umbringen-rettet mich! Das Kind kann nicht mal schreien.
Sollten
wir Katholiken uns wirklich ernsthaft an der Debatte, war die BRD ein
Rechts-und die DDR ein Unrechtsstaat beteiligen, wenn in beiden
Staaten unschuldige Kinder per „Abtreibung“ getötet wurden und
jetzt im wiedervereinten Deutschland es so weitergetrieben wird?
Macht es den für ein abgetriebenes Kind einen Unterschied, ob es in
einem Rechtsstaat umgebracht wird oder in einem Unrechtsstaat?
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