Papst Franziskus respondierte: „Wenn man von Frauen als Diakoninnen in den ersten Jahrhunderten der
Kirche spricht, dann ist nicht wirklich bekannt, welche Rolle sie damals
innehatten. Ob man eine offizielle Kommission einsetzen soll, die diese
Frage vertieft? Einverstanden. Ich werde das ansprechen, damit so etwas
umgesetzt werden kann – eine Studienkommission einrichten –, diesen
Vorschlag nehme ich an.“
Die Rezeption: In allen Medien lesen und hören wir, daß der Papst die Einführung eines Frauendiakonates erwägt! Im Münchner Kirchenradio am 12.5.. liest sich das so:
"Papst Franziskus hat nach Angaben verschiedener Medien die
Einsetzung einer eigenen Kommission für das Diakonat der Frau
angekündigt."
Und wieder stehen wir vor einem päpstlichen Orakelspruch. Sollte es dem Papst wirklich nur um eine kirchengeschichtlich orientierte Erforschung der Frage, gab es Diakonin im Urchristentum und was taten sie und waren sie gar geweiht gewesen? gehen oder startete hier der Papst seinen Angriff auf das Weiheamt der Kirche? Leicht ist es nun, die Medien ob ihrer verzeichnenden Darstellung zu kritisieren, aber es bleibt da eine Unsicherheit: Könnten die Medien nicht vielleicht genau die Intention des Papstes erfaßt haben, wenn sie so scheinbar entstellend rapportieren?
Kath info kommentiert am 13. 5. so: "Was bleibt? Letztlich „nur“, daß Papst Franziskus eine Studienkommission
befürwortet, die Aufgabe und Rolle der frühkirchlichen Diakonissen
studieren könnte. Vorerst nicht mehr und nicht weniger. Dennoch bleibt
das ungute Gefühl, die Kirche könnte sich am Beginn einer neuen
Kontroverse befinden, die vom amtierenden Papst angestoßen wird, so wie
er im Sommer 2013 jene der Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene
anstieß." Und es muß hinzugefügt werden, daß mit dem Radio Eriwan Prinzip: Im Prinzip nein, aber im Einzelfall doch sich die "Reformer" durchsetzen! Ist zu befürchten, daß am Ende der jetzt vom Papst losgetretenden Debatte um das "Frauendiakonat" auch mit Radio Eriwan der Papst sagen wird: Im Prinzip sind Frauen nicht zulaßbar für das Weiheamt, aber in Einzelfällen unter besonderen Bedingungen doch?
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