"Dabei gehe es nicht darum, «das Leben und damit das Sterben um jeden
Preis zu verlängern», sagte Woelki. Medizinische Apparate, die den Tod
letztlich nicht verhindern könnten, seien «zu Recht eine
Horrorvorstellung»."Kardinal Wolki nach Kath net vom27.Mai 2015. In der Zukunftsromanserie Perry Rhodan werden gelegentlich an Auserwählte "Zellaktivatoren" ausgeteilt, sodaß sie relativ unsterblich sind: Nur noch eines gewaltsamen Todes können sie sterben, sonst leben sie ewig. Das ist wohl der einzige bekannte "medizinischer Apparat", der den Tod, außer einen gewaltsamen verhindern kann. Jeder anderer "medizinische Apparat" verlängert das menschliche Leben nur ein bißchen- angesichts der Ewigkeit! Sind deshalb alle Medizinnapparate mit lebensverlängernder Funktion wertlos, ja gar eine Horrorvorstellung?
Zudem: Stets betont die Moraltheologie, daß der Mensch über sein Leben nicht verfügen darf, sodaß der Freitod eine schwere Sünde ist. Denken wir uns einen Schwersterkrankten. Wenn er an eine künstliche Lunge angeschlossen würde, könnte er noch einige Zeit länger leben; verzichtet er auf die Lungenapparatsmaschine stürbe er sehr bald. Entschließt sich nun der Patient, auf den Einsatz der künstlichen Lunge zu verzichten, beschließt er damit, daß er lieber jetzt sterben möchte als länger weiterzuleben, angeschlossen an den technischen Apparat der künstlichen Lunge. Damit tut er genau das, was die Moraltheologie verurteilt: er entscheidet sich dafür, lieber jetzt zu sterben als weiter zu leben angeschlossen an eine Medizintechnik.
Um jeden Preis ist man nicht verpflichtet, sein Leben durch den Einsatz von Medizintechnik zu verlängern! Preis ist hier wohl Ernst gemeint: Kostet die Anwendung der Medizintechnologie zu viel Geld, dann kann auf ihren Einsatz verzichtet werden. Konstruieren wir den Fall, daß eine Lebensverlängerung von etwa einem Monat durch den Einsatz von medizintechnischen Apparaten 100000 Euro kostet, sind das dann zu hohe, oder noch tragbare Kosten? Soll hier ein Preis-Leistungsverhältnis diskutiert werden: lohnt sich die Investition von 100 000 Euro für einen Monat mehr Leben? Sieht hier der Kardinal Grenzen der Finanzierbarkeit: zu hohe Kosten und zu wenig Nutzen, sodaß er den Nichteinsatz der zu teuren Medizintechnik für legitim hält?
Ab welchem Nutzen, ab welchem mehr an Lebenszeit hört denn die den Tod nicht verhindern könnte Medizintechnik auf, eine Horrorvorstellung zu sein? Wenn sie mindestens ein Jahr mehr Lebenszeit wahrscheinlich macht, oder schon nur einen Monat? Und wer bestimmt darüber, wann wie viel Kosten noch zumutbar sind, um ein menschliches Leben für eine befristete Zeit zu verlängern? Der Patient: Sie wollen also, daß 100000 Euro ausgegeben werden, bloß weil sie noch einen Monat länger leben wollen?
Im Prinzip macht es keinen Unterschied, ob ein Sterbenskranker angesichts einer noch geringen Lebenserwartung: (wenn die ärztliche Prognose etwa lautete, daß der Patient in den nächsten Wochen sterben wird), sich a) aktiv selbst tötet- etwa er erschießt sich, b) er durch ein Unterlassen sich tötet, etwa indem er ein für ihn überlebensnotwendiges Medikament nicht mehr einnimmt oder indem er die Anwendung von Medizinapparten ablehnt, sodaß er dann stirbt. Wie beim aktiven Tuen so ist auch bei der Unterlassungshandlung das Ziel, den Tod schneller eintreten zu lassen als er sonst eintreten würde.
Wie kann man nun aber die Selbsttötung als schwere Sünde bezeichnen, aber ein Sichtöten durch eine Unterlassungshandlung legitimieren? Fastete ich mich zu Tode, wäre das ein "Selbstmord" und so eine schwere Sünde. Töte ich mich, indem ich den Einsatz für mein Weiterleben unbedingt notwendigen Medizinapparatur verweigere, dann soll das plötzlich erlaubt sein! Das ist absurd.
Des Rätzels Lösung für diese Absurdität liegt in der Technikphobie innerhalb der Katholischen Kirche begründet. Man hat ein so gestörtes Verhältnis zur Technik, daß man alles Neue erstmal ablehnt. Zudem setzt man die Diastase von natürlich= gottgewollt und technisch=künstlich als widergöttlich weil widernatürlich und perhorrziert so alles Technisch-Künstliche.
Nähme man das wirklich Ernst, kaum eine Operation dürfte noch vorgenommen werden, denn die kostet viel und verhindert ja auch nicht, daß der Operierte dann am Ende doch sterben muß! Lohnt sich da eine solche Investion noch? Der Marktwirtschaftler respondiert das dann so: wenn die OP zur Wiederherstellung der Arbeitskraft notwendig ist, dann lohnt sich die Investition, wenn die Arbeitskraft dann, wieder hergestellt mehr erwirtschaften wird als seine Restaurierung kostet. Wenn das aber nicht zu erwarten ist, wenn also die OP mehr kosten wird als die dann wiederhergestellte Arbeitskraft noch erwirtschaften wird, dann lohnt sich das nicht! Meint das der Kardinal, marktwirtschaftlich denkend? Muß der Einsatz von teurer Medizintechnologie sich ökonomisch rechnen? Das hieße dann, daß ein 68 Jähriger, wenn er noch bis zum 70. Lebensjahr arbeiten müßte, kaum noch operiert werden dürfte!
Oder wollte er damit nur sagen, wenn ein Patient jetzt lieber gleich sterben möchte, wenn er nur noch etwas länger leben könnte, wenn er an Medizinapparate angeschlossen werden würde, dann darf er freiwillig das Jetztsterben wählen! Nur, das heißt, daß nun der Kardinal den Freitod für erlaubt erklärt!
Zudem: Stets betont die Moraltheologie, daß der Mensch über sein Leben nicht verfügen darf, sodaß der Freitod eine schwere Sünde ist. Denken wir uns einen Schwersterkrankten. Wenn er an eine künstliche Lunge angeschlossen würde, könnte er noch einige Zeit länger leben; verzichtet er auf die Lungenapparatsmaschine stürbe er sehr bald. Entschließt sich nun der Patient, auf den Einsatz der künstlichen Lunge zu verzichten, beschließt er damit, daß er lieber jetzt sterben möchte als länger weiterzuleben, angeschlossen an den technischen Apparat der künstlichen Lunge. Damit tut er genau das, was die Moraltheologie verurteilt: er entscheidet sich dafür, lieber jetzt zu sterben als weiter zu leben angeschlossen an eine Medizintechnik.
Um jeden Preis ist man nicht verpflichtet, sein Leben durch den Einsatz von Medizintechnik zu verlängern! Preis ist hier wohl Ernst gemeint: Kostet die Anwendung der Medizintechnologie zu viel Geld, dann kann auf ihren Einsatz verzichtet werden. Konstruieren wir den Fall, daß eine Lebensverlängerung von etwa einem Monat durch den Einsatz von medizintechnischen Apparaten 100000 Euro kostet, sind das dann zu hohe, oder noch tragbare Kosten? Soll hier ein Preis-Leistungsverhältnis diskutiert werden: lohnt sich die Investition von 100 000 Euro für einen Monat mehr Leben? Sieht hier der Kardinal Grenzen der Finanzierbarkeit: zu hohe Kosten und zu wenig Nutzen, sodaß er den Nichteinsatz der zu teuren Medizintechnik für legitim hält?
Ab welchem Nutzen, ab welchem mehr an Lebenszeit hört denn die den Tod nicht verhindern könnte Medizintechnik auf, eine Horrorvorstellung zu sein? Wenn sie mindestens ein Jahr mehr Lebenszeit wahrscheinlich macht, oder schon nur einen Monat? Und wer bestimmt darüber, wann wie viel Kosten noch zumutbar sind, um ein menschliches Leben für eine befristete Zeit zu verlängern? Der Patient: Sie wollen also, daß 100000 Euro ausgegeben werden, bloß weil sie noch einen Monat länger leben wollen?
Im Prinzip macht es keinen Unterschied, ob ein Sterbenskranker angesichts einer noch geringen Lebenserwartung: (wenn die ärztliche Prognose etwa lautete, daß der Patient in den nächsten Wochen sterben wird), sich a) aktiv selbst tötet- etwa er erschießt sich, b) er durch ein Unterlassen sich tötet, etwa indem er ein für ihn überlebensnotwendiges Medikament nicht mehr einnimmt oder indem er die Anwendung von Medizinapparten ablehnt, sodaß er dann stirbt. Wie beim aktiven Tuen so ist auch bei der Unterlassungshandlung das Ziel, den Tod schneller eintreten zu lassen als er sonst eintreten würde.
Wie kann man nun aber die Selbsttötung als schwere Sünde bezeichnen, aber ein Sichtöten durch eine Unterlassungshandlung legitimieren? Fastete ich mich zu Tode, wäre das ein "Selbstmord" und so eine schwere Sünde. Töte ich mich, indem ich den Einsatz für mein Weiterleben unbedingt notwendigen Medizinapparatur verweigere, dann soll das plötzlich erlaubt sein! Das ist absurd.
Des Rätzels Lösung für diese Absurdität liegt in der Technikphobie innerhalb der Katholischen Kirche begründet. Man hat ein so gestörtes Verhältnis zur Technik, daß man alles Neue erstmal ablehnt. Zudem setzt man die Diastase von natürlich= gottgewollt und technisch=künstlich als widergöttlich weil widernatürlich und perhorrziert so alles Technisch-Künstliche.
Nähme man das wirklich Ernst, kaum eine Operation dürfte noch vorgenommen werden, denn die kostet viel und verhindert ja auch nicht, daß der Operierte dann am Ende doch sterben muß! Lohnt sich da eine solche Investion noch? Der Marktwirtschaftler respondiert das dann so: wenn die OP zur Wiederherstellung der Arbeitskraft notwendig ist, dann lohnt sich die Investition, wenn die Arbeitskraft dann, wieder hergestellt mehr erwirtschaften wird als seine Restaurierung kostet. Wenn das aber nicht zu erwarten ist, wenn also die OP mehr kosten wird als die dann wiederhergestellte Arbeitskraft noch erwirtschaften wird, dann lohnt sich das nicht! Meint das der Kardinal, marktwirtschaftlich denkend? Muß der Einsatz von teurer Medizintechnologie sich ökonomisch rechnen? Das hieße dann, daß ein 68 Jähriger, wenn er noch bis zum 70. Lebensjahr arbeiten müßte, kaum noch operiert werden dürfte!
Oder wollte er damit nur sagen, wenn ein Patient jetzt lieber gleich sterben möchte, wenn er nur noch etwas länger leben könnte, wenn er an Medizinapparate angeschlossen werden würde, dann darf er freiwillig das Jetztsterben wählen! Nur, das heißt, daß nun der Kardinal den Freitod für erlaubt erklärt!
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