"Zwar sollte nicht allein die Praxis die Norm setzen - aber unwichtig
kann das, was in vielen katholischen Gottesdiensten seit Jahren im Land
der Reformation geschieht, auch nicht sein. Beides hat Gewicht: Die
Wirklichkeit ebenso wie theologische Überlegungen." Standpunkt - Christof Haverkamp zur Entwicklung im Kommunionstreit, katholisch de am 7.6.2018
Man lese und staune: Die Praxis ist die Norm für die kirchliche Lehre, aber nicht die einzige! Damit ist gemeint, daß wenn viele Menschen etwas tuen, was der Lehre der Kirche widerspricht, daß dann die Kirche ihre Lehre der Realität anzupassen hat. Das Normative sind diesem Kommentator nur "theologische Überlegungen", die in Einklang mit der Realität zu bringen sind.
Nehmen wir mal an, 75 Prozent aller Autofahrenden führen im angetrunkenen Zustand, dann müßte die Norm, mit wie viel Promille im Blute noch Auto gefahren werden dürfe, so bestimmt werden, daß diese 75 Prozent eben Autofahren dürfen, denn was viele tuen, ist rechtens, weil es viele tuen. Meinten viele, daß Steuerhinterziehungen ein Kavaliersdelikt sei, dann kann das keine strafbare Handlung mehr sein. Und so gilt eben auch: Weil viele evangelische Ehepartner unerlaubt die hl. Kommunion empfangen,ist es erlaubt und muß auch erlaubt werden von der Kirche.
Denn die höchste Weisheit zeitgenössischer Moraltheologie ist die Wahrnehmung des durchschnittlichen Verhaltens, um das dann als das richtige zu qualifizieren und nur das davon Abweichende als Sünde. Denn die Wahrheit ist, was (fast) alle tuen.
Wem das ver-rückt vorkommt, hat recht. Das ist theologischer Widersinn. Aber für eine Kirche der Marktorientierung ist das völlig richtig, denn die frägt nur noch nach den Wünschen potentieller Kunden, um denen nachfrageorientiert nachzukommen. Für eine solche Kirche ist die Theologie widersinnig, solange sie nach theologischen Wahrheiten sucht, statt sich von Kundenbefragungen, wie hätten sie es denn gerne?, inspirieren zu lassen, denn es gilt: Der Kunde ist König. Wenn also ein evangelischer Ehepartner, weil er auch eine Kirchensteuer zahlt, das Recht einfordert, eine Oblate zu bekommen, dann bekommt er eben, was er will- er zahlt ja dafür! Der Theologie bleibt dann nur noch die beachtliche Aufgabe als theologische Überlegung, zu legitimieren, daß jedes Kundenbegehr von der Kirche zu erfüllen ist, sofern genügend Nachfrage besteht!
Es wundert niemanden, daß der Starökumeniker Kardinal Kasper das genau so sieht: Was ganz viele tuen, kann keine Sünde sein. Wenn also viele unerlaubt die Kommunion empfangen, dann ist diese Praxis nachträglich von der Kirche zu legitimieren, weil es viele so praktizieren.
"Es war gut, dass die Deutsche Bischofskonferenz versucht hat, diese de-facto-Praxis aus dem Grauschleier des Unerlaubten, Halberlaubten oder nur Geduldeten herauszunehmen. Da es um Einzelfallentscheidungen geht, kann es sich dabei nicht um eine generelle Erlaubnis oder um eine allgemeine Norm handeln, sondern um Kriterien für die individuelle Gewissensentscheidung und für die pastorale Beratung." Katholisch de am 7.6.2018.
Wunderbar, wie dieser Kardinal das Radio-Eriwan-Prinzip hier gegen die Katholische Kirche zum Einsatz bringt. Denn im Prinzip ist jeder Schimmel weiß, aber im Einzelfalle, denn der unterliegt nicht der generellen Norm der Definition eines Schimmels, kann der Schimmel auch ein schwarzes Pferd sein und so darf im Einzelfall auch der evangelische Partner als schwarzer Schimmel zur hl.Kommunion.
Störend ist nun aber noch die Bedingung des Kirchenrechtes, daß der Evangelische den katholischen Glauben an die Eucharistie teilen muß, wenn er in einer besonderen Notsituation nach ihr verlangt. Das Kirchenrecht hat dabei Fälle vor Augen, wie etwa, daß jemand im Sterben liegend, ohne Aussicht, ein evangelisches Abendmahl empfangen zu können, um den Empfang der Kommunion bittet. Statt der Notsituation soll nun der energisch vorgetragene Wille: Das will ich- (ich zahl ja schließlich auch Kirchensteuer- so auf dem "katholischen" Kirchentag 2018) ausreichen. Aber da findet eben dieser Kardinal einen leichten Ausweg: Die Kirche dürfe von den Evangelischen nicht mehr Zustimmung zur Lehre der Eucharistie verlangen als von den katholischen Kommunikanten. Und da unter dem Kirchenvolk die katholische Lehre wohl weitestgehend unbekannt ist, reicht es aus, wenn der Evanglische an eine reale Gegenwart Jesu Christi in der Feier glaubt.
Das ist selbstredend eine Persiflage der Bestimmungen des katholischen Kircherechtes zum Empfang der hl. Kommunion, denn das Kirchenrecht setzt - analog zur Unschuldsvermutung eines Angeklagten in jedem Gerichtsprozeß bis zum Beweis seiner Schuld- voraus, daß davon auszugehen ist, daß ein Katholik der Lehre der Kirche zustimmt, wenn nichts Gegenteiliges bekannt ist, und daß er darum zuzulassen ist zur Kommunion. Da von einem Evangelischen genauso zu vermuten ist, daß er evangelisch glaubt, muß hier geprüft werden, ob er wirklich den katholischen Glauben bezüglich der Eucharistie teilt und das beinhaltet unbedingt auch die Bejahung des Opferchrakters und daß nur ein geweihter Priester die Wandlung vollziehen kann, sodaß in einer evangelischen Abendsmahlfeier nichts außer Brot und Wein empfangen wird!
Aber hier sagen dann die Ökumeniker, das glaube doch kaum noch ein katholischer Kirchgänger, also bräuchte das auch kein Evangelischer zu glauben. Denn was die Lehre der Kirche ist, das sei eben identisch mit der Mehrheitsmeinung der Kirchensteuerzahlenden; dem müsse die Lehre der Kirche stets angepaßt werden, bzw die Lehre wird für den "Einzellfall" als irrelevant beurteilt, denn sie gälte nur prinzipiell!
Der Gesamttrend ist eindeutig: Da so wenige nur noch nach der hl.Kommunion verlangen, wird dies "Angebot" der Kirche wie ein sich schlecht verkaufender Artikel eines Warenhauses auf dem Wühltisch verramscht zu Billigstpreisen! Die Eucharistie= Rammschware!
Man lese und staune: Die Praxis ist die Norm für die kirchliche Lehre, aber nicht die einzige! Damit ist gemeint, daß wenn viele Menschen etwas tuen, was der Lehre der Kirche widerspricht, daß dann die Kirche ihre Lehre der Realität anzupassen hat. Das Normative sind diesem Kommentator nur "theologische Überlegungen", die in Einklang mit der Realität zu bringen sind.
Nehmen wir mal an, 75 Prozent aller Autofahrenden führen im angetrunkenen Zustand, dann müßte die Norm, mit wie viel Promille im Blute noch Auto gefahren werden dürfe, so bestimmt werden, daß diese 75 Prozent eben Autofahren dürfen, denn was viele tuen, ist rechtens, weil es viele tuen. Meinten viele, daß Steuerhinterziehungen ein Kavaliersdelikt sei, dann kann das keine strafbare Handlung mehr sein. Und so gilt eben auch: Weil viele evangelische Ehepartner unerlaubt die hl. Kommunion empfangen,ist es erlaubt und muß auch erlaubt werden von der Kirche.
Denn die höchste Weisheit zeitgenössischer Moraltheologie ist die Wahrnehmung des durchschnittlichen Verhaltens, um das dann als das richtige zu qualifizieren und nur das davon Abweichende als Sünde. Denn die Wahrheit ist, was (fast) alle tuen.
Wem das ver-rückt vorkommt, hat recht. Das ist theologischer Widersinn. Aber für eine Kirche der Marktorientierung ist das völlig richtig, denn die frägt nur noch nach den Wünschen potentieller Kunden, um denen nachfrageorientiert nachzukommen. Für eine solche Kirche ist die Theologie widersinnig, solange sie nach theologischen Wahrheiten sucht, statt sich von Kundenbefragungen, wie hätten sie es denn gerne?, inspirieren zu lassen, denn es gilt: Der Kunde ist König. Wenn also ein evangelischer Ehepartner, weil er auch eine Kirchensteuer zahlt, das Recht einfordert, eine Oblate zu bekommen, dann bekommt er eben, was er will- er zahlt ja dafür! Der Theologie bleibt dann nur noch die beachtliche Aufgabe als theologische Überlegung, zu legitimieren, daß jedes Kundenbegehr von der Kirche zu erfüllen ist, sofern genügend Nachfrage besteht!
Es wundert niemanden, daß der Starökumeniker Kardinal Kasper das genau so sieht: Was ganz viele tuen, kann keine Sünde sein. Wenn also viele unerlaubt die Kommunion empfangen, dann ist diese Praxis nachträglich von der Kirche zu legitimieren, weil es viele so praktizieren.
"Es war gut, dass die Deutsche Bischofskonferenz versucht hat, diese de-facto-Praxis aus dem Grauschleier des Unerlaubten, Halberlaubten oder nur Geduldeten herauszunehmen. Da es um Einzelfallentscheidungen geht, kann es sich dabei nicht um eine generelle Erlaubnis oder um eine allgemeine Norm handeln, sondern um Kriterien für die individuelle Gewissensentscheidung und für die pastorale Beratung." Katholisch de am 7.6.2018.
Wunderbar, wie dieser Kardinal das Radio-Eriwan-Prinzip hier gegen die Katholische Kirche zum Einsatz bringt. Denn im Prinzip ist jeder Schimmel weiß, aber im Einzelfalle, denn der unterliegt nicht der generellen Norm der Definition eines Schimmels, kann der Schimmel auch ein schwarzes Pferd sein und so darf im Einzelfall auch der evangelische Partner als schwarzer Schimmel zur hl.Kommunion.
Störend ist nun aber noch die Bedingung des Kirchenrechtes, daß der Evangelische den katholischen Glauben an die Eucharistie teilen muß, wenn er in einer besonderen Notsituation nach ihr verlangt. Das Kirchenrecht hat dabei Fälle vor Augen, wie etwa, daß jemand im Sterben liegend, ohne Aussicht, ein evangelisches Abendmahl empfangen zu können, um den Empfang der Kommunion bittet. Statt der Notsituation soll nun der energisch vorgetragene Wille: Das will ich- (ich zahl ja schließlich auch Kirchensteuer- so auf dem "katholischen" Kirchentag 2018) ausreichen. Aber da findet eben dieser Kardinal einen leichten Ausweg: Die Kirche dürfe von den Evangelischen nicht mehr Zustimmung zur Lehre der Eucharistie verlangen als von den katholischen Kommunikanten. Und da unter dem Kirchenvolk die katholische Lehre wohl weitestgehend unbekannt ist, reicht es aus, wenn der Evanglische an eine reale Gegenwart Jesu Christi in der Feier glaubt.
Das ist selbstredend eine Persiflage der Bestimmungen des katholischen Kircherechtes zum Empfang der hl. Kommunion, denn das Kirchenrecht setzt - analog zur Unschuldsvermutung eines Angeklagten in jedem Gerichtsprozeß bis zum Beweis seiner Schuld- voraus, daß davon auszugehen ist, daß ein Katholik der Lehre der Kirche zustimmt, wenn nichts Gegenteiliges bekannt ist, und daß er darum zuzulassen ist zur Kommunion. Da von einem Evangelischen genauso zu vermuten ist, daß er evangelisch glaubt, muß hier geprüft werden, ob er wirklich den katholischen Glauben bezüglich der Eucharistie teilt und das beinhaltet unbedingt auch die Bejahung des Opferchrakters und daß nur ein geweihter Priester die Wandlung vollziehen kann, sodaß in einer evangelischen Abendsmahlfeier nichts außer Brot und Wein empfangen wird!
Aber hier sagen dann die Ökumeniker, das glaube doch kaum noch ein katholischer Kirchgänger, also bräuchte das auch kein Evangelischer zu glauben. Denn was die Lehre der Kirche ist, das sei eben identisch mit der Mehrheitsmeinung der Kirchensteuerzahlenden; dem müsse die Lehre der Kirche stets angepaßt werden, bzw die Lehre wird für den "Einzellfall" als irrelevant beurteilt, denn sie gälte nur prinzipiell!
Der Gesamttrend ist eindeutig: Da so wenige nur noch nach der hl.Kommunion verlangen, wird dies "Angebot" der Kirche wie ein sich schlecht verkaufender Artikel eines Warenhauses auf dem Wühltisch verramscht zu Billigstpreisen! Die Eucharistie= Rammschware!
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