Dienstag, 10. Februar 2026

Lesefrüchte: Ein Klassiker zu den Menschenrechten, dem neuen Fundament der Kirche

 

Lesefrüchte: Ein Klassiker zu den Menschenrechten, dem neuen Fundament der Kirche



Vor allem konstatieren wir die Tatsache,daß die sogenannten Menschenrechte,(Auslassung eines französischen Zitates), im Unterschied von den droits du citoyen nichts anderes sind, als die Rechte der Mitglieder der bürgerlichen Gesellschaft, das heißt des egoistischen Menschen, der vom Menschen und vom Gemeinwesen getrennten Menschen.“

(Erklärung der Menschen- und Staatsbürgerrechte Art 2. Diese Rechte usw (die natürlichen und unveränderlichen Rechte) sind: Gleichheit,Freiheit,Sicherheit, Eigentum.)

(Die Freiheit ist die Macht,über die der Mensch verfügt,alles zu tun,was die Rechte der anderen nicht beeinträchtigt,oder: Die Freiheit besteht darin,alles tun zu können,was dem anderen nicht schadet.) Die Freiheit ist also das Recht, alles zu tun und zu treiben,was keinem anderen schadet.Die Grenze,in welcher sich jeder dem anderen unschälich bewegen kann, ist durch das Gesetz bestimmt, wie die Grenze zweier Felder durch den Zaunpfahl bestimmt ist.Es handelt sich um die Freiheit des Menschen als isolierter, auf sich zurückgezogener Nomade.“

Aber das Menschenrecht der Freiheit basiert nicht auf der Verbindung des Menschen mit dem Menschen, sondern vielmehr auf der Absonderung des Menschen vor dem Menschen. Es ist das Recht dieser Absonderung, das Recht des beschränkten, auf sich beschränkten Individuums.“

(Das Recht des Privateigentums ist das jedem Staatsbürger eigene Recht,willkürlich sein Vermögen,seine Einnahmen,die Früchte seiner Arbeit und seines Gewerbes zu genießen und über sie zu verfügen.)“

Jene individuelle Freiheit, wie diese Nutzanwendung derselben, bilden die Grundlage der bürgerlichen Gesellschaft.Sie läßt jeden Menschen im anderen Menschen nicht die Verwirklichung, sondern vielmehr die Schranke seiner Freiheit finden.“

(Die Gleichheit besteht darin,daß dasselbe Gesetz für alle gilt,sei es, daß es beschützt,sei es, daß es bestraft.“

Weit entfernt, daß der Mensch in ihnen als Gattungswesen aufgefaßt wurde, erscheint vielmehr das Gattungsleben selbst, die Gesellschaft,als ein den Individuen äußerlicher Rahmen,als Beschränkung ihrer ursprünglichen Selbständigkeit.“


Alle Zitate sind entnommen: Karl Marx,Zur Judenfrage, Ernst Rowohlt Verlag Berlin 1919, S.30 bis 33. Nun möge der geneigte Leser sich selbst einmal fragen, ob dieses Menschenverständnis ein aus christlicher Sicht bejahbares ist und wie es kommen konnte, daß dieses Verständnis nun zum Fundament der heutigen Kirche werden konnte!


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