Samstag, 9. April 2016

Deutsche Bischöfe schlagen zu- Kommunion für Alle? Oder nur für Politisch Korrekte?

"Es reicht eben nicht für ein Urteil einfach festzustellen, dass eine zweite zivile Verbindung im Widerspruch zur ersten, sakramentalen Ehe und damit im Widerspruch zur objektiven Norm steht. Es ist vielmehr notwendig, in jedem einzelnen Fall die besondere Lebenssituation der Betroffenen zu betrachten. Angesichts dieser Überlegungen ist es nur konsequent, dass der Papst keine generelle Regelung zur Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur sakramentalen Kommunion gibt. Nur im Blick auf die jeweilige Lebensgeschichte und Realität lässt sich gemeinsam mit den betroffenen Personen klären, ob und wie in ihrer Situation Schuld vorliegt, die einem Empfang der Eucharistie entgegensteht. Dabei ist die Frage einer Zulassung zu den Sakramenten der Versöhnung und der Kommunion immer im Kontext der Biographie eines Menschen und seiner Bemühungen um ein christliches Leben zu beantworten. Auf beide zuletzt genannten Aspekte weist der Papst explizit hin (vgl. Fußnoten 336 und 351)." Aus der  Erklärung der drei Deutschen Bischöfe Marx, Koch und Bode zu Amoris laetitia Papst Franziskus, zitiert nach Katholisch de vom 9.4.2016.
Das ist für Deutsche Bischöfe ein erstaunlich eindeutiges Votum, getreu dem Radio-Eriwan Stil: Im Prinzip ist es schon Sünde, aber im Einzelfall dann doch nicht, sondern nur im Prinzip! Es soll keine generelle Regelung des Ausschlusses vom Kommuinionempfang von "Geschieden-Wiederverheirateten" geben, sondern der Einzelfall soll geprüft werden- wie und womit die Prüfung praktiziert wird, wird sinnigerweise nicht expliziert, denn das wären dann ja wieder generelle Normen der Unterscheidung von schwerer und nicht schwerer Schuld in dieser Causa. Das Wahrnehmen des Einzelfalles soll also hinreichen, um zu beurteilen, ob die Betreffenden zur Kommuinion zulaßbar sind. Es braucht keiner hellseherischen Fähigkeiten, um die darauf aufbauende Praxis der Zulassung zum Empfang der Kommuinion vorauszusehen: Jeder der will, bekommt sie auch ob seiner besonderen individuellen Situation! Indem der Papst auf eine generelle Regelung in diesem Schreiben verzichtet, legitimiert er so den Deutschen Sonderweg zur Zulassung zur Kommunion, den die Bischöfe Deutschlands schon vorher skizziert haben: Die moralttheologische Lehre lassen wir so, wie sie ist, (wir sind keine Revoluzzer), aber wir erklären, daß in der Praxis in Einzelfällen  gegen die Morallehre die Kirche Deutschlands agieren darf und zulassen darf, wen sie zum Empfang der Kommuinion zulassen will!  

Im Übrigen weist auch Papst Franziskus auf einen möglicherweise unwürdigen Empfang der Eucharistie hin, den es unbeschadet von der Irregularität einer besonderen Situation jedenfalls zu vermeiden gilt: „Wenn diejenigen, die zur Kommunion gehen, sich dagegen sträuben, sich zu einem Einsatz für die Armen und Leidenden anregen zu lassen, oder verschiedene Formen der Trennung, der Verachtung und der Ungerechtigkeit gutheißen, werden sie die Eucharistie unwürdig empfangen.“ (Nr. 186) So kommentiert Kath net am 9.4. dieses Schreiben! Klingt das nicht wie eine moderate Aufwärmung befreiungstheologischer Konzeptionen? Politisch korrekten Theologen wird es ein Leichtes sein, dies so auszulegen, daß es die Intention des Papstes sei, daß nur noch Linkskatholiken würdig die Kommuion empfangen können, weil nur sie als Linke für Arme engagiert sind!  

Ein satirischerNachtrag: (nur wie lange noch, bis die kirchliche Realität diese Satire einholen wird?)
Millionen von gläubigen Katholiken leiden, ja leiden darunter, daß sie ihr liebstes Haustierchen nicht mit zum Kommunionempfang mitbringen dürfen. Liebt Gott etwa die Tiere nicht, die er doch selbst geschaffen hat! Und wie sehr fühlen sich diese Gläubigen doch diskriminiert, wenn sie getrennt von ihren Liebsten die Kommuinion allein empfangen müssen, während ihr Haustier Daheim traurig auf die Wiederkunft warten muß! Grenzt den die Liebe Gottes Tiere aus? Ach, wie schön wäre doch die Feier der Eucharistie, wenn das Frauchen erleben dürfte, daß Gottes unbedingte Liebe auch ihrem Schoßhündchen gilt, daß auch dies liebe Tier nicht ausgegrenzt wird und die Liebe Gottees empfangen darf in der Kommuinion als Leckerli! Wann werden unsere Deutschen Bischöfe auch hier sagen: Im Prinzip nein, aber in Einzelfällen schon?        

1 Kommentar:

  1. Die Sünde, die zu bereuen wäre, ist gerade die, von der sie nicht lassen wollen. Die "Lebenswirklichkeit" des Einzelnen ist dabei völlig egal, auch völlig egal, ob schuldlos verlassen, die Todsünde ist das Geschlechtsleben außerhalb einer gültigen katholischen Ehe. Wer hier etwas anderes will, ist kein Seelsorger, sondern ein Seelentöter.

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