Samstag, 7. Mai 2016

Kardinal Lehmann zu AL/ Schadensbegrenzung?

Zur Causa der Zulaßbarkeit von Geschieden-Wi(e)derverhirateten äußert Kardinal Lehmann (zitiert nach Katholisch de vom 7.5. 2016:
"Vieles sei davor nur mündlich erörtert worden, so Lehmann. "Selbst in Rom sagten mir maßgebliche Leute schon in den 1970er Jahren: 'Wir wissen doch, dass sich in unserer Praxis etwas ändern muss. Und es soll doch keiner sagen, dass wir nichts ändern könnten. Wir müssen es nur wollen.'" Der Kardinal weiter: "Der Papst hat uns jetzt mit 'Amoris laetitia' eine große Aufgabe gestellt: seriös umsetzen!"Also, Kardinal Müller sähe das ganz und gar falsch, wenn er Papst Franziskus mehr als pastoralen Seelsorger denn als Theologen sähe. Nein, auch wenn er seine theologischen Fudamente nicht stets ex pressis verbis artikuliere, sei seine Seelsorgevorstellung theologisch fundiert. Die Causa der Zulaßbarkeit von Gechieden-Wiederverherateten (GW) sei eben schon so intensiv diskutiert worden, daß es jetzt nur noch um eine seriöse Umsetzung der neuen Praxis gehen könne. "Wir müsssen und wir können die bisherige Praxis ändern- damit meint Kardinal Lehmann selbstverständlich, daß nun die Geschieden-Wiederverheirateten zur Kommunion zuzulassen sind. Das ist die Intention des Papstes und von AL.   
Es gibt viele Versuche, (vgl dazu isb Kath net), AL im Einklang mit der Lehre von der Kirche, die bisher den Empfang der Kommunion für GW ausschloß, in Einklang zu bringen. Wunschdenken bestimmt dabei die Wahrnehmung von AL: Da könne nichts drinstehen, was dem entgegengesetzt ist, was die Kirche bis dahin gelehrt hat. Aber dieser Text lebt nun mal von dem in ihm applizierten Radio-Eriwan-Prinzip: Im Prinzip ist es so, aber im Einzelfall...Es bedarf keinerlei prophetischer Begabung, um vorauszusagen, daß Kardinal Lehmanns Interpretation von AL die sein wird, die sich im deutschsprachigen Raume durchsetzen wird und das gerade auch deshalb, weil es sehr wahrscheinlich ist, daß Kardinal Lehmann die Autorenintention von AL trifft. Das heißt, daß ab jetzt die vorher schon heimliche Praxis der Zulassung von GW nun die offizielle wird, von Deutschen Bischöfen erlaubt im Einklang mit dem Papst. Die Polemik wider Bischöfe und Priester, die weiterhin GW nicht die Kommunion austeilen wollen: Sie handeln unbarmherzig, wider den Willen des Papstes!, wird sehr erfolgreich sein, weil gerade Conservative sich nicht gern des Ungehorsames wider den Papst bezichtigen lassen.
Ist nun eine Schadensbegrenzung möglich? Konkreter gefragt: Kann die Unauflöslichkeit einer sakramentalen Ehe weiter in der Kirche gelehrt werden, wenn in der Praxis GW zur Kommunion zugelassen werden als Regeleinzelfall? Al sagt dazu, daß die Ehelehre der Kirche unbeanstandet bestehen bleibt, daß aber im Einzlfall es Gründe gäbe, daß die objektive Situation der schweren Sünde, die den Ausschluß von der Kommunion verlange, ob mildernder Gründe so abgeschwächt würde, daß GW zulaßbar seien. Daß könnte meinen, daß es subjektiv moralische Gründe gäbe zur Fortführung der irregulären Zweitehe, und daß ob dieser moralischen Gründe die Sündhaftigkeit so weit abgemildert würde, daß GW zur Kommunion zulaßbar sind. Bisher galt für diesen Fall, daß GW zur Kommunion zulaßbar sind, wenn sie dann auf den ehelichen Verkehr verzichteten. Genau genommen wird jetzt durch AL nur diese Bedingung gestrichen, sodaß jetzt auch nicht enthaltsam lebende GW die Kommunion empfangen dürfen. 
Es drängt sich da der Verdacht auf, daß schon GW den Empfang der Kommunion zu erlauben, verzichten sie auf die eheliche Intimität, leben aber sonst ehelich zusammen, ein Zugeständnis an GW war. Denn sie können ja die irreguläre Ehe weiterführen und trotzdem die Kommunion empfangen, als wäre das einzig Sündhafte der Zweitehe die in ihr gelebte Intimität und nicht schon das Daß der zivilen Zweitehe. Diesen Trend setzt nun- bei wohlwollender Interpretation- AL fort, indem es nun die Zweitehe zwar generell als weiterhin sündhaft ansieht, aber es einer Einzelfallüberprüfung überläßt, ob diese Sünde so schwerwiegend ist, daß sie den Ausschluß von der Kommunion fordert. Die Moralität der Gründe der Fortsetzung der irregulären Ehe wären dann zu prüfen, ob sie eine Zulassung erlauben. 
Die entscheidende Frage lautet also: Gelingt es, die Lehre von der Unauflöslickeit der sakramentalen Ehe zu bewahren, wenn in der Praxis die Zulassung der GW zur Kommunion der Regelfall wird? Kardinal Lehmanns Aussage, daß der Papst eben nicht nur ein Mann der praktischen Seelsorge sondern auch ein Theologe sei, der seine Reformvorhaben der Praxis somit auch theologisch fundiere, könnte meinen, daß der Papst eben um der geänderten Praxis willen auch die Ehelehre der Kirche verändern werde!            

Papst Franziskus gleicht einem Steinewerfer in einem Glashaus. Er stellt somit der Theologie die Aufgabe der Schadensbegrenzung. Die Kirche wird diesen Papst überleben, aber sehr zerbeult!

2 Kommentare:

  1. „Es drängt sich da der Verdacht auf, daß schon GW den Empfang der Kommunion zu erlauben, verzichten sie auf die eheliche Intimität, leben aber sonst ehelich zusammen, ein Zugeständnis an GW war. Denn sie können ja die irreguläre Ehe weiterführen und trotzdem die Kommunion empfangen, als wäre das einzig Sündhafte der Zweitehe die in ihr gelebte Intimität und nicht schon das Daß der zivilen Zweitehe.“
    Sehr interessante Feststellung. Ich kenne ein Paar, „GW“, die nach ihrer Aussage enthaltsam zusammenleben. Ich erkenne allerdings bei diesem Paar keinen „schwerwiegenden Grund, wie etwa gemeinsame minderjährige Kinder“, die sie von der Verpflichtung der Trennung entbinden, wie in FAMILIARIS CONSORTIO gefordert. Dennoch beteuern sie, von 2 Priestern von 2 verschiedenen Ecclesia-Dei-Gemeinschaften bestätigt bekommen zu haben, dass alles in Ordnung sei, wenn sie denn nur enthaltsam leben. Es scheint demnach selbst in Kreisen der „Tradition“ das Bewusstsein dafür zu fehlen, dass das Schwerwiegendere die auf Dauer angelegte und öffentliche Institution der zivilen Zweitehe und damit Distanzierung vom rechtmäßigen Ehepartner und nicht der einzelne oder auch wiederholte verborgene intime Akt ist.

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  2. Papst Franziskus nennen den Empfang der Heiligen Kommunion für Sünder ein Medikament. Damit kann doch wohl nicht gemeint sein, den Leib des Herrn jenen zu reichen, die gar nicht geheilt werden wollen.

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