Ein befremdliches Gespräch zwischen einem Lutheraner und einem Katholiken
„Maria“, die Mutter Jesu Christi anrufen, sie um eine Fürbitte zu bitten, das ist nicht erlaubt! Nur zu Jesus, bzw Gott dürfen wir unsere Gebete richten!“
„Wenn das wahr wäre, dürfte ich dann, nehmen wir mal an, daß ich mich in der nächsten Woche einer schweren Operation unterziehen müßte, nicht einen Freund bitten: „Bete für mich“? Der lutherische Einwand: „Bete doch zu Jesus!“ Dem erwidert der Katholik: In der Kirche beten wir regemäßig für andere Menschen. Soll das nun unerlaubt sein, da jeder nur für sich selbst beten könne und dürfe?“ „Das machen wir Lutheraner ebe nso.“ „Wenn nun alsp die Fürbitte für andere erlaubt ist, wie kann dann meine Bitte zu einem anderen: „Bete für mich!“ unerlaubt sein. Die Bitte um etwas Erlaubtes kann doch nicht selbst etwas Unerlaubtes sein!“
Jetzt kommt der lutherische Einwand: „Aber Maria ist schon längst gestorben. Tote können keine Fürbitte leisten und somit ist auch die Bitte: „Maria, bete für mich!“ eine sinnlose.“ Das evoziert den Einwand: „Also ist die Bitte an Maria, bete für mich zwar eine erlaubte, aber dann eine sinnlose, da Tote nicht mehr beten können.“ Woher weiß nun der Lutheraner, daß ein Verstorbener postmortal nicht mehr beten kann? Man kann sich das Todsein so vorstellen, aber das ist nur eine möglliche Vorstellung. Wenn Jesus am Kreuze zu dem reumütigen Sünder sagt: „Heute noch wirst Du im Paradiese sein“, dann meinte er doch nicht, daß er jetzt immer noch tot in der Erde begraben liege in der Erwartung seiner zukünftigen Auferstehung. Für diesen Reumütigen gilt, daß er einerseits nch seiner Kreuzigung begraben wurde und daß er anderesseits im Paradiese ist, wie es ihm der Sohn Gottes verheißen hat. Eine dualistische Anthroplogie muß vorausgesetzt werden, um diese zwei wahren Aussagen verstehen zu können: Leiblich ist er begraben, seelisch lebt er im Himmel. Wenn er aber als Seele im Himmel bei Gott ist, dann kann er da wohl auch für andere beten.
Nun kommt der lutherische Einwand: „Wir bedürften der Fürbitte der Mutter Gottes nicht, da Gott selbst entweder unser Gebet erhören wird oder nicht erhören wird. Undenkbar ist es aber, daß Gott ein Gebet von uns nicht erhören wolle, es dann aber um der Fürsprache von Maria doch erhört. Es ist also nicht verboten,nicht sinnwidrig, sondern nutzlos, sie um eine Fürbitte zu bitten.
Es ist auch in unseren Zeiten noch eine gängige Praxis, daß ein Kind sich an seine Mutter wendet: „Bitte doch den Papa, daß er mir dies oder das erlaubt!“Das Kind erwartet von seiner Mutter ein gößeres Entgegenkommen ihm gegenüber als von seinem Vater und es hofft und vertraut darauf, wenn seine Mutter für es ein gutes Wort einlegt, daß dann der Vater mehr geneigt ist, den Wunsch des Kindes zu erfüllen, als wenn es selbst den Wunsch dem Vater gegenüber äußern würde.
Als ersten Einwand könnte der Katholik also sagen: Gott passe sich uns Menschen an, um uns unsere Kommunikation mit ihm zu erleichtern. So wie wir es im Raume der Familie praktizieren, so können wir es nun auch in Hinsicht auf den väterlichen Gott praktizieren: Unsere irdische wie auch unsere himmlische Mutter agiert eben als unsere Fürsprecherin vor dem irdischen wie dem himmlischen Vater.
Der zweite Einwand ist nun anpruchsvoller: Wird Gott nicht eher bereit sein, der Bitte der Mutter Gottes nachzukommen als der von uns sündigen Menschen? Jeder Mensch erhört doch die Bitte eines Freundes eher als die eines ihm Unbekannten oder gar eines ihm feindselig Gegenüberstehenden.Akkomodiert sich Gott auch hierbei an unsere menshliche Praxis, daß auch wir Freunden eher Wünsche erfüllen als Nichtfreunden, sodaß wir nun die Freunde Gottes, die Heiligen und isb Maria bitten, so für uns zu bitten, da wir so oft gar nicht als Freunde Gottes uns erweisen? Das impliziert aber wirklich die Möglichkeit, daß Gott ein Gebet von uns erhört, weil die Mutter Gottes für uns ein gutes Wort eingelegt hat, daß Gott ein Gebet ohne diese Fürsprache nicht erhört hätte.
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