"CDU und CSU hatten sich am Sonntag nach einem mehrmonatigen Streit über
eine Flüchtlings-Obergrenze auf das Ziel geeinigt, in kommende
Sondierungsgespräche mit FDP und Grünen mit der Forderung zu gehen,
maximal 200.000 Personen pro Jahr aufzunehmen. In Sondersituationen sei
eine Ausnahme möglich. Auch künftig soll niemand abgewiesen werden, der
an der deutschen Grenze um Asyl bittet." Junge Freiheit vom 9.10.2017
Ein Leserbrief, auf der Internetseite der JF veröffentlicht merkte zu der Aussage, daß niemand, der da Asyl ausrufe, an der Grenze abgewiesen werden soll, daß dies dem Grundgesetz widerspräche:
(1) "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Abs. 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist."
Aber das Grundgesetz dürfte die C-Parteien nicht als Problem empfinden, denn es wird sich schon ein Jurist auftreiben lassen, der das als mit dem Grundgesetz kompatibel deuten wird.Nur, was ist das für eine "Obergrenze", wenn einerseits nur noch 200.000 aufgenommen werden sollen, andererseits aber gelten soll, daß jeder, der vor der Grenze stehend: "Asyl" ruft, aufgenommen werden wird?
Nun wenden wir mal unseren gesunden Menschenverstand auf diesen Fall an. Also, da erklärt ein Hausbesitzer, daß er jedem, der an seiner Eingangstüre anklopft und Speis und Trank und kostenlose Unterkunft einfordert mit der Begründung, er würde Daheim bei sich politisch verfolgt, seine Wünsche gewährt und ihn aufnimmt. Nun ist jede Wohnung, auch die größte räumlich begrenzt und kann so nicht unlimitiert viele Menschen in sich aufnehmen. Aber ein Gutmensch erklärt dann dagegen, daß der Hausbesitzer moralisch verpflichtet sei, unbegrenzt viele aufzunehmen, wenn sie nur das Zauberwort: "Asyl" ausrufen. Denn der Gutmensch urteilt, daß das, was einem moralische Pflicht ist, er auch vermag, denn die Welt ist nun mal so, daß jeder das könne, wozu er moralisch verpflichtet ist. Also kann in einem begrenzten Raum unbegrenzt viele Menschen aufgenommen werden. Wer das für unmöglich hält, daß in etwas Begrenztem unbegrenzt viel aufnehmbar sei, ist eben ein Rassist und da das Niemand sein will, erklären nun die Sympathisanten der Bundesregierung, daß das eben nicht wahr ist: Wir müssen unbegrenzt viele aufnehmen,und das können wir auch.
Nun entstehen Kosten für den Unterhalt der so in dem Haus Eingezogenen. Hier urteilt der Gutmensch, daß der Hausbesitzer über unbegrenzte Finanzmittel verfüge, um alles aus seiner Haushaltskasse bezahlen zu können. Bestreitet der Hausbesitzer das, wird ihm Menschenfeindlichkeit vorgeworfen. So muß jetzt der Hausbesitzer jeden: "Asylrufer" in sein Haus aufnehmen und ihn vollständig versorgen.
Wenn sich nun herausstellen sollte, daß der Asylant keinen Rechtsannspruch auf ein Asyl hat, gilt dann automatisch, daß es ein Akt der Unmenschlichkeit wäre, ihn des Hauses zu verweisen. Weil er da in dem Hause schon so lange gelebt hat, wie das ganze Asylanerkennugsverfahren gewährt hat bis zur letztinstandlichen gerichtlichen Entscheidung, daß sein Asylantrag unberechtigt sei, sei es unzumutbar, ihn zu repatriieren. Er hat sich halt durch sein Einwohnen in das Haus ein Wohnrecht auf Lebenszeit ersessen. Zudem ist es unmenschlich, ihn da ohne seine noch in der Heimat weilenden Familie leben zu lassen. Er hat jetzt ein Recht, seine Familie nachzuholen, damit auch sie in dem Hause da wohnen darf. Auch für diese Kosten hat der Hauseigentümer aufzukommen.
Sollte der Hauseigentümer sich vor das Problem gestellt sehen, daß er nun in seinem eigenen Hause gar nicht mehr wohnen kann, weil es überfüllt ist mit Fremden, bekommt er von einem Gutmenschen den Rat, doch im Garten des Hauses ein Wohnzelt aufzuschlagen, damit die Fremden in seinem Hause auf seine Kosten leben können. Akzeptiert er das nicht, ist er in den Augen jedes Gutmenschen ein Nazi. Da lebt er dann doch lieber ohne Obergrenze, jeden aufnehmend und verköstigend in einem Zeltlein vor seinem Hause, das er den Asylanten zur freien Verfügung übergab.
Das ist also die faktische Position der C-Parteien. Und was ist daran christlich? Ist etwa der Wille, sein eigenes Leben erhalten zu wollen, unchristlich? Ist die Liebe und der Wille zur Bewahrung des Eigenen unmoralisch? Gutmenschen sehen das aber ganz anders. Ob das etwas damit zu tuen hat, daß ihnen ihre Augen leuchten, wenn "Deutschland verrecke" skandiert wird?
Vgl dazu das Video:
Re-UP Die Deutschenhasser von Jasinna- YouTube
Ein Leserbrief, auf der Internetseite der JF veröffentlicht merkte zu der Aussage, daß niemand, der da Asyl ausrufe, an der Grenze abgewiesen werden soll, daß dies dem Grundgesetz widerspräche:
(1) "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Abs. 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist."
Aber das Grundgesetz dürfte die C-Parteien nicht als Problem empfinden, denn es wird sich schon ein Jurist auftreiben lassen, der das als mit dem Grundgesetz kompatibel deuten wird.Nur, was ist das für eine "Obergrenze", wenn einerseits nur noch 200.000 aufgenommen werden sollen, andererseits aber gelten soll, daß jeder, der vor der Grenze stehend: "Asyl" ruft, aufgenommen werden wird?
Nun wenden wir mal unseren gesunden Menschenverstand auf diesen Fall an. Also, da erklärt ein Hausbesitzer, daß er jedem, der an seiner Eingangstüre anklopft und Speis und Trank und kostenlose Unterkunft einfordert mit der Begründung, er würde Daheim bei sich politisch verfolgt, seine Wünsche gewährt und ihn aufnimmt. Nun ist jede Wohnung, auch die größte räumlich begrenzt und kann so nicht unlimitiert viele Menschen in sich aufnehmen. Aber ein Gutmensch erklärt dann dagegen, daß der Hausbesitzer moralisch verpflichtet sei, unbegrenzt viele aufzunehmen, wenn sie nur das Zauberwort: "Asyl" ausrufen. Denn der Gutmensch urteilt, daß das, was einem moralische Pflicht ist, er auch vermag, denn die Welt ist nun mal so, daß jeder das könne, wozu er moralisch verpflichtet ist. Also kann in einem begrenzten Raum unbegrenzt viele Menschen aufgenommen werden. Wer das für unmöglich hält, daß in etwas Begrenztem unbegrenzt viel aufnehmbar sei, ist eben ein Rassist und da das Niemand sein will, erklären nun die Sympathisanten der Bundesregierung, daß das eben nicht wahr ist: Wir müssen unbegrenzt viele aufnehmen,und das können wir auch.
Nun entstehen Kosten für den Unterhalt der so in dem Haus Eingezogenen. Hier urteilt der Gutmensch, daß der Hausbesitzer über unbegrenzte Finanzmittel verfüge, um alles aus seiner Haushaltskasse bezahlen zu können. Bestreitet der Hausbesitzer das, wird ihm Menschenfeindlichkeit vorgeworfen. So muß jetzt der Hausbesitzer jeden: "Asylrufer" in sein Haus aufnehmen und ihn vollständig versorgen.
Wenn sich nun herausstellen sollte, daß der Asylant keinen Rechtsannspruch auf ein Asyl hat, gilt dann automatisch, daß es ein Akt der Unmenschlichkeit wäre, ihn des Hauses zu verweisen. Weil er da in dem Hause schon so lange gelebt hat, wie das ganze Asylanerkennugsverfahren gewährt hat bis zur letztinstandlichen gerichtlichen Entscheidung, daß sein Asylantrag unberechtigt sei, sei es unzumutbar, ihn zu repatriieren. Er hat sich halt durch sein Einwohnen in das Haus ein Wohnrecht auf Lebenszeit ersessen. Zudem ist es unmenschlich, ihn da ohne seine noch in der Heimat weilenden Familie leben zu lassen. Er hat jetzt ein Recht, seine Familie nachzuholen, damit auch sie in dem Hause da wohnen darf. Auch für diese Kosten hat der Hauseigentümer aufzukommen.
Sollte der Hauseigentümer sich vor das Problem gestellt sehen, daß er nun in seinem eigenen Hause gar nicht mehr wohnen kann, weil es überfüllt ist mit Fremden, bekommt er von einem Gutmenschen den Rat, doch im Garten des Hauses ein Wohnzelt aufzuschlagen, damit die Fremden in seinem Hause auf seine Kosten leben können. Akzeptiert er das nicht, ist er in den Augen jedes Gutmenschen ein Nazi. Da lebt er dann doch lieber ohne Obergrenze, jeden aufnehmend und verköstigend in einem Zeltlein vor seinem Hause, das er den Asylanten zur freien Verfügung übergab.
Das ist also die faktische Position der C-Parteien. Und was ist daran christlich? Ist etwa der Wille, sein eigenes Leben erhalten zu wollen, unchristlich? Ist die Liebe und der Wille zur Bewahrung des Eigenen unmoralisch? Gutmenschen sehen das aber ganz anders. Ob das etwas damit zu tuen hat, daß ihnen ihre Augen leuchten, wenn "Deutschland verrecke" skandiert wird?
Vgl dazu das Video:
Re-UP Die Deutschenhasser von Jasinna- YouTube
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