Montag, 13. Mai 2019

Das höchste Gut- das Privateigentum. Und das Allgemeinwohl?

Nun ist der Bundevorsitzende der Jungsozialisten, das ist die Nachwuchsorganiration der SPD in aller Munde, seitdem er mit seinen sozialistischen Verstaatlichungsvorschlag eine neue Sozialismusdebatte ins Leben gerufen hat: "Juso-Chef Kevin Kühnert prescht mit radikalen Ideen vor: Er möchte Großunternehmen in Gemeinschaftseigentum umwandeln. Und jeder sollte „maximal den Wohnraum besitzen, in dem er selbst wohnt“.  Faz 1.5.2019.
Der Jungsozialist ist offenkundig ein Dogmatiker- aber wenn das Dogmatiker der Marktwirtschaft ihm vorwerfen, dann sehen sie den Splitter im Auge dieses Sozialisten,aber nicht den Balken im eigenen Auge. Wie unaufgeregt klar formuliert dagegen der Katholische Katechismus: 

"2408 Das siebte Gebot untersagt den Diebstahl, der darin besteht, daß man sich fremdes Gut gegen den vernünftigen Willen des Besitzers widerrechtlich aneignet. Kein Diebstahl ist es, wenn man das Einverständnis des Besitzers voraussetzen kann, oder wenn seine Weigerung der Vernunft oder der Bestimmung der Güter für alle widerspricht. So wenn in äußerster und offensichtlicher Notlage die Aneignung und der Gebrauch fremden Gutes das einzige Mittel ist, um unmittelbare Grundbedürfnisse (wie Nahrung, Unterkunft und Kleidung) zu befriedigen [Vgl. GS 69,1]." 
 So lehrt der Katholische Katechismus zu dieser Causa. Tatsächlich bestreitet so der Katechismus so dem Staat nicht das Recht, in bestimmten Situationen das Eigentumsrecht aufheben zu dürfen, wie es auch das Grundgesetzvorsieht.Auch wenn für den Liberalismus das Recht auf Eigentum das höchste Menschenrecht ist, so kann dies doch im Einklang mit unserem  Grundgesetz relativiert werden. Das passiert auch selten aber doch, wenn etwa  Landbesitzer enteignet werden, wenn sie Länder,die für einen Straßenbau von Nöten sind, nicht bereit  zu verkaufen sind.
So wie es ad hoc einsichtig ist, daß einem Hungernden es erlaubt sein muß, Nahrungsmittel zu"stehlen", wenn es keine legale Möglichkeit für ihn gibt für ihn ,zu den lebensnotwendigen  zu kommen, so wenig wird allgemein dem Staate das Recht zuerkannt, für das Allgemeinwohl Verstaatlichungen durchzuführen,wenn anders dem Allgemeinwohl nicht Genüge getan werden kann.Aber diese Option eröffnet der Katechismus dem Staate.
Als Conservativer wird man diese Kompetenzzubillligung dem Staate gegenüber begrüßen müssen. Denn in einer privartwirtschaftlich organisierten Wirtschaft dominieren nun mal Partikularinteressen das Wirtschaftsgeschehen. Das kann, muß aber  nicht zu einer Beeinträchtigung des Allgemeinwohles führen. Nur ein starker Staat kann aber dann das Allgemeinwohl gegen kräftige Partikularinteressen durchsetzen. Dogmatismus wäre es nun, wenn immer der Verstaatlichung derWirtschaft das Wort geredet wird- die Erfahrungen der DDR sprechen nicht für solch eine dogmatische Verstaatlichungspolitik- aber es wäre auch realitätsfern, grundsätzlich Verstaatlichungen abzulehnen. So kommt ja auch niemand auf die Idee, die Bundeswehr oder die Polizei zu  verprivatisieren, weil anerkannt wird,daß das die Aufgaben allein des Staates sind. Die Sorge- um es an einem aktuell brisanten Thema zu diskutieren- um genügenden Wohnraum, dafür ist bei uns die Privatwirtschaft zuständig. Wenn aber die aktuelle Situation auf dem Wohnungsmarkt betrachtet wird, kann nicht bestritten werden, daß in diesem Falle die Privatwirtschaft versagt. Hier ist nun doch der Staat gefordert und er könnte dann, wenn anders der jetzigen Misere auf dem Wohnungsmarkt nicht Abhilfe geleistet werden, auch als ultima ratio zum Mittel der Verstaatlichung greifen, etwa in dem Falle, daß Wohnraum in Bureauraum umgebaut werden soll und diese Umwandlung nur durch eine Verstaatlichung verhinderbar wäre.
Eines darf dabei nämlich nicht übersehen werden, daß die Volkswirtschaft dem Volke zu dienen hat, daß dies den Primat der Politik über die Ökonomie verlangt, und daß so, wenn privatwirschaftliche Interessen das Allgemeinwohl beeinträchtigen, dann auch der Staat Abhilfe schaffen können muß, auch durch Verstaatlichungen, wenn es anders nicht geht. Aber das dürfte eine Ausnahme bilden, da sich die Privatwirtschaft in Deutschland als sehr effektiv erweist.

Corollarium 1
Das lateinische privo bedeutet:  einerseits berauben und andererseits befreien. Von diesem Verb leiten sich dann das Adverb privatim (privat) und das Substantiv: privatio  ab. Wie könnte nun diese Doppelbedeutung in Hinsicht auf die Causa der Verstaatlichung erklärt werden? Meine These:
Der Privatbesitz ist einerseits eine Beraubung, da es etwas Allgemeines der nur individuellen Nutzung zuführt und ist andererseits eine Befreiung, da das so der Allgemeinheit Entzogene für die Privatnutzung freigegeben wird. Das Recht zur Verstaatlichung gründet sich nun darin, daß etwas zum Privateigentum Gewordenes dem Allgemeinwohl gegenüber schädigend benutzt werden kann, und so der Allgemeinheit zurückgeführt werden kann. Denn ein Recht auf Eigentum kann es nur durch den Staat geben, denn ohne Staat gibt es überhaupt keine Rechte sondern nur moralische Ansprüche.      
  

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