Dienstag, 14. April 2026

Ein Irrweg der Kirche: Vom Thron- und Altarbündnis zum Subsidaritätsprinzip

 Thesenartig soll nun dieser Irrweg skizziert werden, eine detaillierte Explikation wird später fsolgen.

Das Subsidaritätsprinzip erblickte das Licht der Welt im Jahre 1571 zu Emden in Ostfreisland gelegen auf der da tagenden reformierten Synode: Alles sollte in den jeweiligen Ortsgemeinden entschieden werden, nur was vor Ort nicht entscheidbar sei, soll von der Gesamtkirchenleitung entsxhieden werden: ein antihierarisch dezentralistisches Orgnisations-prinzip mit einer unverkennbar antikatholischen Intention.

Nach der katholischen Lehre, auf der sich das Thron-und Altarbündnis stützte und theologisch fundiert war galt; Wie die Offenbarung der Vernunft, die Gnade der Natur und die ewigen Ziele den endlichen überzuordnen sind, so ist die Kirche demf Staate überzuordnen. Als auf die Kirche hörender regiert der Staat gemäß den Wahrheiten der Kirche.

Als Konsequenz der neuen reformatorischen Rechtfertigungslehre mußten alle Klöster und Ordensgemeinschaften abgelüst werden. Die Armenfürsorge übertrugen die Reformatoren dem Staate, Ab dieser Aufgabenverlagerung begann der Kampf zwischen dem sich heraus-bildenden Nationalstaat und der Katholischen Kirche: In wessen Hände gehört  das Bildungswesen, die Armenfürsorge und die Eheschließung.Der Nationalstaat verlangte seine Zuständigkeit für diese Bereiche, die Kirche kämpfte für den Erhalt dieser ihr ursprünglich zugehörenden Aufgabenfelder, das ist die Substanz des Kulturkampfes unter Bismaeck.

Das Subsidaritätsprinzip wurde so als ein Abwehrprinzip gegen die Tendenz des Staates, die Aufgaben der Kirche zu übernehmen, instrumentalisiert. Ein antikatholisches Prinzp diente so der Verteidigung  der Aufgabenbereiche der Kirche: Der Staat solle nur die Aufgaben übernehmen, die die Vereine und Organisationen der Zivilgesellschaft nicht selbst erfüllen können, Das heißt konkreter, daß es katholische, evangelische und sonstige weltanschaulich basierte Kindergärten geben solle, die Eltern so für ihre Kinder den ihnen passenden Kindergarten auswählen und der Staat nur dann selbst Kindergärten einrichten sollen,, wenn das Angebot der freien nichtstaatlichen Kindergärten nicht ausreicht.

Damit vertritt die Katholische Kirche die These, daß der Staat jede Religion und Weltanschauung als gleichberechtigt anzuerkennen habe,sodaß er auch die Kirche als einen freien Träger im Geiste des Subsidaritätsprinzipes anzuerkennen habe. Der Staat solle nur selbst aktiv werden, wenn die freien Träger nicht hinreichend diese Leistungen erbrächten.

Das ist das Prinzip des Liberalismus, der in der Institution des Staates stets eine Gefährdung der Freiheit des Bürgers sieht und so so wenig Staat wie irgendwie möglich fordert. 

Das Thron- und Altatknzept sieht dagegen den Staat als alles regierend an im Hören auf die Kirche.Das Subsidaritätsprinzip schwächt so die staatlche Ordnung im Geise der Ideologie des Liberalismus, um der Kirche als einen von vielen freien Trägern einen Spielraum zu eröffnen,wo der Staat sich zurückzieht, um Aufgaben der Zivilgesellschaft zu überlassen. 

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