Dienstag, 18. April 2017

Doppelpaß- ich weiß nicht, wohin ich gehöre?

Was hielten wir von einem Mann, der sich nicht entscheiden kann, welche von zwei Frauen er heiraten möchte, sodaß er den Antrag stellte, beide ehelichen zu dürfen? Und mit wem ist er dann real verheiratet? Mit beiden oder mal mit der einen, dann mit der anderen.
Was das deutsche Eherecht ausschließt, das wäre nämlich Polygamie, das erlaubt unser Paßgesetz. Da gibt es nun Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft. Viele davon sind von ihrer Nationalität her Türken, die aber auch Deutsche sein wollen. So haben sie zwei Staatsbürgerschaften: die türkische und die deutsche. Und wem gilt nun die Loyalität dieser Doppelstaatsbürger? Sind sie mal Türken und mal Deutsche, wie es gerade für sie besser ist? Sind es Staatsbürger unter Vorbehalt? Oder gehört doch ob ihrer ethnischen Herkunft ihre Loyalität ihrer natürlichen Heimat, sodaß sie die deutsche Staatsbürgerschaft nur wollen, um hier für ihre Heimat sich politisch engagieren zu können?
Eine sehr große Mehrheit der hier lebenden Türken hat für Erdogans Verfassungsänderung gestimmt, mehr als in der Türkei! Wie viele der Jasager haben wohl auch den deutschen Paß? Ist dies Ja zu Erdogans Verfassungsänderung ein Indiz dafür, wie wenig sich diese Türken in die politische Kultur Deutschlands integriert haben, daß sie die grundlegenden Prinzipien unseres Rechtsstaates ablehnen?
Die Ordnung der Ehe wie die des Volkes kennt weder Polygamie noch eine doppelte Staatsbürgerschaft, wußte doch schon die Bibel, daß man nicht zwei Herren gleichzeitig dienen kann. 
Nun könnte wer meinen, daß es eben Menschen gibt, die sich nicht entscheiden könnten, zu welchem Volke sie gehörten. Diese Aussage ist so sinnvoll wie die, daß jemand sich nicht entscheiden könne, ob er eine Frau oder ein Mann sei: Seine Nationalität erhält ein Mensch wie sein Geschlecht von seiner Geburt an- man wird als Türke oder als Chinese oder Deutscher geboren und als was man geboren wird, das ist und bleibt man. Menschliches Leben läßt sich eben nicht auf Selbstbestimmungsakte reduzieren: der Freiheit steht stets das eigene Schicksal gegenüber, als das, wozu man geboren wird in seiner Geschlechtlichkeit wie in seiner ethnischen Bestimmtheit. Ein Gläubiger wird in dieser Bestimmung dann auch immer Gottes Gabe an ihn sehen, wozu er mich bestimmt hat als Gabe und Aufgabe.     
  

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen