Samstag, 15. September 2018

Rechte und Pflichten- ein paar Bemerkungen zur Organspendebatte

Es sei an die Zeiten erinnert, als wir in Deutschland noch eine Wehrpflicht hatten (die nicht ein linker Grünenpolitiker sondern eine C-Parteien Kanzlerin faktisch abschaffte),da galt es als eine Selbstverständlichkeit, daß junge Männer ihren Wehrdienst ableisteten, sofern sie nicht von der Ausnahmeregel Gebrauch machten, den Militärdienst aus Gewissensgründen zu verweigern. Eingedenk Reflexionen Ernst von Salomons darüber, was es heißt, ein Bürger eines Staates zu sein (Der Fragebogen), ist zu sagen, daß der Staat von den Wehrpflichtigen verlangte, im Ernstfalle, in einem Kriege also zu töten und sich töten zu lassen. "Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist!" (Jesus Christus, Math, 20,21) limitiert sich so nicht einfach auf die Pflicht, seine Steuern zu bezahlen, sondern inkludiert zuvörderst die Anerkennung des Staates als Schwertgewalt, daß der Staat als Schwert Gott in den Dienst stellt nach Innen hin um der Gerechtigkeit willen (das Schwert als Strafinstrument) und nach Außen um des Friedens willen.
Jetzt stehen wir in Deutschland vor einer besonderen Problematik hinsichtlich der Organspenden: zu wenig Organspendewillige und ein großer Bedarf bei Schwersterkrankten. Dazu gibt es nun einen guten Vorschlag, daß die Organspende, wenn der Gehirntod diagnostiziert wurde und im Körper des Sterbenden noch spendbare Organe vorhanden sind, dann erlaubt ist, sofern der Sterbende nicht erklärt hat, dies nicht zu wollen. Die Organspende wäre damit gleichförmig zur einstigen Wehrpflicht geregelt: Jeder (jeder Mann im Falle der Bundeswehr) ist dazu verpflichtet, aber es gibt das Recht, diesen Dienst aus Gewissensgründen zu verweigern. So könnte auch jeder die Organspende aus Gewissensgründen verweigern.  
Wer nun erwartet hat, daß gerade Christen eingedenk der Lehre Jesu Christi, daß es keine größere Tat der Liebe gäbe als die, sein Leben für andere zu opfern,  hier zustimmten, wird aber enttäuscht. Plötzlich bemerkt man, daß dieses Liebeswerk doch nur für Freunde zu erbringen sei, nicht aber für Nächste, die für ihr Leben auf eine Organspende angewiesen sind! Früge man aber nach, ob dann die so Argumentierenden für Freunde bereit wären, Organe spenden zu lassen, wenn bei ihnen der Gehirntod diagnostiziert ist,würden sie aber auch Nein! sagen. 
Das Argument ist dann äußerst dürftig: Organe können nur entnommen und dann implantiert werden, wenn sie noch leben. Da so die Organe, die transplantiert werden können, leben, ist der Mensch trotz der Analyse des Gehirntodes noch nicht ganz tot und da nicht ausgeschlossen werden kann, daß dann der Tod nicht durch den Gehirntod eintritt sondern durch die Transplantation, müsse diese Organentnahme so abgelehnt werden. Aber es wäre ja das Recht eines jeden, mit diesem Argument für sich die Entnahme zu verweigern! 
Moraltheologisch geurteilt kann dies Argument aber nicht überzeugen, denn feststeht, daß der Körper des Patienten entweder an den Folgen des Gehirntodes ganz abstirbt oder daß durch die Organentnahme lebenswichtiger Organe der Tod infolge der Entnahme dem Ganzkörpertod durch den Gehirntod  zuvorkommt. 
Veranschaulichen wir uns das mal unter dem Aspekt der Lebenszeit: Das Gehirn ist tot und der behandelnde Arzt schätzt den Zeitraum, bis daß dann der ganze Körper tot ist, auf 1 bis 2 Stunden ein. Neben diesem noch nicht ganz Toten liegt ein anderer Mensch, der dringend auf eine Organtransplantation angewiesen ist und im Sterbenden sind genau diese Organe noch lebendig vorhanden, dann meinen so argumentierenden Christen, daß es moralisch richtig ist, um noch diese 1-2 Stunden bis zum Ganztod weiter "leben" zu wollen  den Tod des Anderen in Kauf zu nehmen. Die völlige Gleichgültigkeit dem Schicksal anderer gegenüber, nur um das Eintreten des Ganztodes hinauszögern zu wollen, ist so egozentrisch, daß es nicht mehr als moralisch vertretbar beurteilt werden kann. 
Dies Argument paßt aber aufs trefflichste in eine Welt des Egoismus, in der jeder nur sich selbst der Nächste sein will! Zudem:  Jesus Christus hätte dann nie sein Leben so jung für alle Menschen opfern dürfen, da er ja so auf sein Leben auf Erden verzichtete! 
Grundlegender ist aber für den moraltheologischen Diskurs der Verlust des Verständnisses von dem, was der Staat ist. Papst Franziskus ist dafür leider ein abschreckendes Beispiel, sowohl in seinem Nein! zur Legitimität der Todesstrafe wider die Lehre der Kirche als auch durch seinen Willen, die Staaten in Europa und den amerikanischen Staat durch von ihm gewünschte Masseneinwanderungen von Flüchtlingen zu destruieren. Das kann nur wollen, der nicht zu schätzen weiß, wie lebensnotwendig die Ordnung des Staates ist, dem der Christ so auch zu geben hat, was ihm geziehmt und das heißt in Extremfällen auch das Leben.      

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