Freitag, 29. Dezember 2017

Gewissensentscheidung von Homosexuellen respektieren Kardinal Marx- oder der Sieg des Liberalismus

"Für [Kardinal] Marx sei es falsch, „von außen zu sagen, jemand sei in einem Zustand der Todsünde“, das gelte auch bei der Bewertung von Homosexualität." Kath net vom 28.12.2017.
Eine prägnante Erfassung der Kernaussagen der Ideologie des Liberalismus, der seit 1989 vorherrschenden Ideologie präsentiert A. Dugin (Die vierte politische Theorie, 2013, S.152)
1. "das Bild des Individuums als Maß aller Dinge"
2. "der Glaube an den sakralen Charakter des Privateigentums"
3.  "der Glaube an die >vertragliche < Begründung aller sozialpolitischen Institutionen,
       einschließlich der staatlichen"
4. "die Abschaffung aller staatlichen,religiösen oder sozialen Autoritäten, die einen
     Anspruch auf >die allgemeine Wahrheit<erheben
5. " die Gewaltenteilung und die Errichtung von sozialen Kontrollmechanismen über
     jegliche staatliche Institution"
6. "die Erschaffung einer rassen-,volks- und religionslosen Zivilgesellschaft zum Ersatz
     traditioneller Staaten"
7. "die Herrschaft von Marktverhältnisse über andere Formen der Politik (die These,
     >Wirtschaft ist Schiksal<)"
8. "die Gewissheit, daß der geschichtliche Weg der westlichen Völker und  Länder ein
      universelles Vorbild für Entwicklung und Fortschritt in der ganzen Welt und als
      Maß und Muster hochzuhalten  ist".
Was hat nun die Ideologie des Liberalismus mit Kardinal Marx neue Erkenntnisse über die Beurteilung der Homosexualität zu tuen? Ganz offensichtlich dies, daß der Kardinal faktisch die kirchliche Lehre ad acta legen möchte um nun im Geiste des Liberalismus die Gewissensentscheidung zur Homosexualität, zu einem Ausleben der Homosexualität  respektieren zu wollen 
Will der Liberalismus (4) die Autorität der Kirche und aller Religionen abschaffen, so möchte dieser
Kardinal einfach im Namen des Gewissens die Lehrautorität der Kirche in Fragen der Moral beseitigen. Beim Kardinal liest sich das so:
"Ohne Blick auf die Gewissenssituation des Einzelnen, ohne Blick auf seine Realität, auf die konkreten Umstände sei eine Beurteilung von Verhalten nicht möglich".Wenn also eine Mutter ihr Kind abtreiben, also töten läßt, ist diese Tat nicht einfach als Sünde zu beurteilen, da so das Gewissen der Mutter, wie ihr Gewissen die Kindestötung beurteilt,  nicht mitberücksichtigt wird, ebenso wie die konkreten Umstände der Tat und die Realität nicht beachtet wird. Das hat zur Folge, daß die Abtreibung eventuell auch keine Sünde sein kann, etwa wenn das Gewissen der Schwangeren urteilt: "Du darfst dein Kind töten!,wenn sie ungewollt schwanger wurde und wenn es eben Realität ist, daß so viele Schwangere ihre Kinder töten lassen! 
Kardinal Marx ist eben in der Katholischen Kirche Deutschlands der Exponent des Willens, die Kirche der Ideologie des Liberalismus vollständig zu unterwerfen und darum muß die Kirche ihre Autorität in Fragen der Morallehre aufgeben. Die ideologische Begründung für diese Außerkraftsetzung der kirchichen Morallehre entnimmt dann Kardinal Marx aus den Lagerbeständen des Liberalismus, daß das individuelle Gewissen die höchste Entscheidungsinstanz in allen Fragen der Moral sein soll.   
Kardinal Marx sagt das so:"Aber dann muss es einen Respekt vor der Entscheidung geben, die einer in Freiheit trifft“. Warum eine Gewissensentscheidung, in Freiheit getroffen, immer richtig ist und so zu respektieren ist, bleibt aber im Dunkel. Man muß dazu eben an den Liberalismus glauben. 
Da gab Gott uns Gebote durch Mose, lehrte uns durch seinen Sohn, wie wir zu leben haben und jetzt entdeckt dieser "Katholische" Kardinal: Alles Irrtum, jede tue das, wozu ihm sein Gewissen rate, und er sündigt nicht!  

Corollarium 1
Die Realität, die konkreten Umstände können niemals Kriterien einer moralischen Beurteilung einer Handlung sein, denn die Moral lehrt, was sein soll, und die konkreten Umstände zeigen nur an, was ist, aber das, was ist, ist kein Kriterium für die Moral. Für eine moralische Beurteilung einer Handlung haben etwa die Folgen einer Handlung nur Relevanz, wenn diese selbst auch moralisch beurteilt werden. Also, wenn jemand durch eine Lüge den Tod eines Unschuldigen verhindert, kann geurteilt werden, daß die Lüge zwar eine unmoralische Handlung ist, daß aber die Ermordung eines Unschuldigen eine größere Sünde ist, sodaß, wenn die Ermordung nur durch eine Lüge verhinderbar ist, sie doch moralisch legitim ist. Nicht die einfache Realität, daß dann ein Unschuldiger getötet wird, ist dann ein Kriterium für die Beurteilung sondern erst die moralische Bewertung der Tötung eines Unschuldigen und die Beurteilung des Faktums, daß dieser Mord durch eine Lüge hätte verhindert werden können.
Man stelle sich vor: Ein Sankafahrer mit einem Schwerstverletzten, der auf der Fahrt zum nächsten Spital sich an die Straßenverkehrsordnung hält, wo nur 50 erlaubt ist, er auch nur 50 fährt und vor jeder roten Ampel hält er und dann ist der Schwerstverletzte tot, bevor das Spital erreicht wurde. Kann der Fahrer sagen: Ich mußte so fahren wegen der Straßenverkehrsordnung? Das Moralkriterium zur Beurteilung dieses Fahrverhaltens ist, daß der oberste Zweck der Straßenverkehrsordnung der ist, den Verkehr so zu regeln, daß Unfälle und Personenschäden so weit wie möglich verunmöglicht werden sollen. Indem der Sankafahrer sich so verhielt, wie oben beschrieben, verstieß er gegen das oberste Ziel der Straßenverkehrsordnung, indem er die Vorschriften nur buchstäblich erfüllte und so gegen ihren Sinn verstieß!   
     

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