In dem Artikel: "Richtungsstreit in Europa" der Tagespost vom 29.4.2019 findet sich diese bedenkenswerte Aussage: "Die Ansicht, dass Gewissensfreiheit gewahrt bleiben muss und Menschen
nicht gezwungen werden dürfen, in wesentlichen Fragen – oft geht es
dabei um Leben und Tod – gegen das eigene Gewissen zu handeln, wird mit
dem Vorwurf des „religiösen Extremismus“ quittiert."
1.These: Der Gewissensbegriff bekam in der Neuzeit erst seine große Bedeutung, als nach dem Ende der innerchristlichen Religionskriege des 17. Jahrhundertes in kirchenkritischer Intention geurteilt wurde, daß die Morallehren aller christlichen Kirchen überflüssig seien, da das Gewissen hinreiche für das sittliche Leben. Die natürliche, vernünftige, jedem so erkennbare Religion mit ihrer Moral reiche aus. (So etwa Kants Religionslehre im Rahmen der Vernunft). Versimpifiziert ausgesagt: Standen sich die katholische und die evangelische Morallehren im 16. Jahrhundert gegenüber, daß entweder evangelisch oder katholisch zu leben sei- wer aber kann wie erkennen, welche der beiden habe Recht?- löste die neue aufklärerische Gewissnslehre dies Problem: nur dem vernünftigen Gewissen ist der Mensch verpflichtet.
2.These Ob dieser eindeutig antikatholischen Intention verwarf die Katholische Kirche diese neue Lehre.
3.These: Erst als die Kirche in den modernen Staaten mit einem positiven Staatsrecht sich konfrontiert sah, das nicht mehr mit dem Naturrecht und der Morallehre der Kirche vereinbar war, rezipierte sie den Gewissensbegriff positiv, um so Christen davor zu bewahren, gegen den christlichen Glauben handeln zu müssen, weil dies das Staatsrecht verlangt, z.B. als Ärzte Kinder im Mutterleibe töten zu müssen.
4. These: War anfänglich die Parole der Gewissensfreiheit eine antikirchliche, um dem Bürger von der Kirche zu befreien, so gerät jetzt dieser Begriff in Mißkredit (wie die Tagespost hier rechtens feststellt), weil er nun mißbraucht wird, weil nun Christen damit begründen, daß sie nicht bei Allem, was der Staat verlangt, mitmachen wollen, wenn das so staatlich Geforderte unvereinbar sei mit der christlichen Religion, wie etwa die Tötung von Kindern im Mutterleibe.Als Kampfbegriff gegen die Kirche eingeführt, wird diese Parole nun zusehens reprobiert, weil nun mit ihr Christen begründen, warum sie der kirchlichen Morallehre mehr gehorchen wollen als dem Staate
.
5. These: Für die Kirche ist der Begriff der Gewissensfreiheit ein nur defensives Argument. Denn dies Argument verzichtet auf den Wahrheitsanspruch der Morallehre, tolleriet so auch staatliche Gesetze, die gegen das Naturrecht und die Lehre der Kirche verstoßen, nur um einen Freiraum zu erkämpfen, in dem Christen nicht genötigt werden dürfen, gegen die Wahrheit des Glaubens zu handeln. Die Wahrheit wird so zu etwas Partikularem, sodaß die Unwahrheit als allgemeines Gesetz akzeptiert wird, wenn einzelne nur der Freiraum gewährt wird, nicht gegen die Wahrheit handeln zu müssen. Dabei mutiert die Wahrheit der Morallehre, daß die Tötung unschuldiger Menschen auf keinen Fall bejaht werden darf, zu einer bloß subjektiven Meinung des Gewissens, die aber vom Staate zu tolerieren sei, da er die Gewissensfreiheit als Grundrecht anzuerkennen habe.
6. These: Die Feinde der Kirche bejahen die Gewissensfreiheit nur, wenn sie in antikatholischer Intention benutzt wird- sobald Christen sie für sich anwenden, daß sie nicht gezwungen werden dürfen, gegen ihren Glauben zu handeln, wird dies als religiöser Extremismus perhorresziert. Nur noch im innerkatholischen Kirchenkampf wird die Parole der Gewissensfreiheit in Anschlag genommen, um die Gültigkeit der Morallehre der Kirche aufzulösen, daß mein individuelles Gewissen mich von dem Hören auf diese Lehre entpflichtet, weil das Gewissen die Letztentscheidungsinstanz ist.
7. These: So ist der Gewissensbegriff für die Katholische Kirche einerseits defensiv nützlich, auch wenn so die Wahrheit der Morallehre partikulariert wird zu einer subjektiven Meinung des Gewissens, und andererseits wird sie innerkirchlich offensiv gegen die Lehre der Kirche ausgespielt von einer modernistischen Moraltheologie, die so den Wahrheitsanspruch der Kirche aufzulösen versucht- mit viel Erfolg.
7. These: So ist der Gewissensbegriff für die Katholische Kirche einerseits defensiv nützlich, auch wenn so die Wahrheit der Morallehre partikulariert wird zu einer subjektiven Meinung des Gewissens, und andererseits wird sie innerkirchlich offensiv gegen die Lehre der Kirche ausgespielt von einer modernistischen Moraltheologie, die so den Wahrheitsanspruch der Kirche aufzulösen versucht- mit viel Erfolg.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen