Montag, 27. Februar 2023

Anmerkungen zur Verparlamentierung der Kirche oder: Alle Macht den Räten

Anmerkungen zur Verparlamentierung der Kirche Ein Kernstück des Konzeptes der Verdemokratisierung der Kirche ist ihre Ver-parlamentierung durch die Einsetzung von Räten auf allen Kirchenebenen, die nicht nur eine beratende sondern auch eine Entscheidungsfunktion inne haben sollen. Das klare Nein Roms zu solchen Räteentscheidungsgremien wird wohl die nächste und letzte Sitzung des Synodalen Weges so ignorieren wie bisher auch alles andere von Rom Verlautbarte zu dieser „Räubersynode“. In der Tagespost vom 27. 2.2023: „Voderholzer und Hanke kritisieren Synodalen Weg Große Sorge um die Einheit der Kirche, Unzufriedenheit mit der Diskussionskultur.“heißt es: „Die vergangenen Sitzungen der Bischöfe und des Synodalen Wegs seien ihm jedoch „polarisiert“ erschienen, so Hanke weiter.“ Demokratisch gewählte Parlamente sind nun mal gekennzeichnet von einem Widereinander von den Mehrheitsfraktionen und den Minderheitsfraktionen. Ursprünglich fungierten solche Parlamente wie ein Zusammenschluß von Steuerzahlern, die den Haushalt des Königs genehmigen mußten, sofern der König mehr Geld auszugeben beabsichtigte als er selbst aufbringen konnte. Daher kommt es, daß bis heute die Haushaltsabstimmung als die wichtigste Parlamentsdebatte angesehen wird. Die Regierung legt ihren Haushaltsentwurf vor, die Opposition kritisiert ihn und dann beschließt die Regierungsmehrheit des Parlamentes den Haushaltsplan. Das Ergebnis steht so immer schon vor der ersten Rede fest: Die Mehrheit der Parlamentarier, die die Regierung gewählt hatte, bejaht auch immer den Haushaltsplan der Regierung. Geschähe das einmal nicht, spräche man von einer Regierungskrise und erwägt Neuwahlen. Die Versammlungen des Synodalen Weges nähern sich nun diesem Procedere des Parlamentes: Eine Mehrheitsfraktion, die gleichzeitig auch die Leitung der Sitzungen inne hat, lehnt alle Voten der Minderheit ab und setzt ihre Positionen per Mehrheit durch. Die Debatten sind so völlig überflüssig, weil die Ergebnisse schon von Anfang an feststehen.Die Fraktionsbildung in 2 klar von einander unterscheidbaren Lager bestimmte so von Anfang an die „Diskussionskultur“. Dazu paßt es eben, daß Mißliebigen die „Rote Karte“ gezeigt wurde, um klar zu stellen, daß eigentlich Reformunwillige hier gar kein Rederecht genießen sollten. Es bedarf keiner Prophetie, um vorauszusagen, daß ob des zu erwartenden Kräfteverhältnisses in allen noch zu bildenden Räten, dies so in allen Räten so laufen wird. Die Räte fungieren scheinbar als Orte von Entscheidungen, faktisch nicken sie nur ab, was vordem entschieden ist. Eine kleine Begebenheit aus dem deutschen Parlamentarismus: Vor längerer Zeit errang die DKP (Deutsche Kommunistische Partei) Mandate in Kommunalparlamenten. Da beschloß die SPD ein striktes Verbot jeder Zusammenarbeit mit diesen Parlamentariern. Dann stellten DKPler Anträge, die fast nur aus Zitaten aus Programmen der SPD bestanden, aber die SPD- Abgeordneten mußten immer dagegenstimmen. So stimmen jetzt auch in allen Parlamenten alle Parteien gegen jeden Antrag von AfDlern- man stimmt nicht mit dem politischen „Feind“ für irgendetwas. Diese Polarisierung gehört eben zum Parlamentarismus. Allein die Mehrheit setzt als Mehrheit fest, was als wahr zu gelten hat. Ein Konsens ist dagegen nicht das Ziel einer Parlamentsdebatte.

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