Monty Pythons „Leben des Brian“ verdanken die Liebhaber niveauvoller Unterhaltung, man muß das so qualifizieren, alles andere wäre eine nicht rechtfertigbare Untertreibung, genialer Sequenzen. Das Thema, das hochsensible: die Unterdrückung der Frau in dem Judentum zu Zeiten Jesu. Die feministische Kritik steht hier bekanntermaßen vor einem unlösbaren Dilemma, denn einerseits möchte sie ganz im Geiste der Patriarchatskritik die Frau im Judentum als Unterdrückte thematisieren,sodaß dann Jesus als der erste Mann herausgestrichen werden kann, der die Emanzipation der Frau vorlebte, andererseits aber diese Darstellungsweise die philosemitische Kritik provoziert, daß so die jüdische Kultur völlig verzeichnet würde, um dann Jesus als den Antijuden zu profilieren. Es dürfe deshalb nicht von einer Diskriminierung der Frau im Judentum die Rede sein, was aber aus feministischer Sicht inakzeptabel ist, denn nach dieser Sichtweise ist jede Männerkultur eine Frauen unterdrückende.
In dem Film: „Leben des Brian“ wird nun einerseits die Unterdrückung der Frau uns veranschaulicht im Gebiet der Steinigung und andererseits, daß die dortige Diskriminierung durch subversives Verhalten der jüdischen Frauen unterlaufen werden konnte. Konkreter: Frauen war die aktive Teilnahme an Steinigungen untersagt. Aber im Film wird nun gezeigt, wie raffiniert jüdische Frauen diese Diskriminierung aufhebten. Der Deliquent hatte den Namen Gottes ausgesprochen. Darum war er der Römischen Gerichtsbarkeit überstellt worden, damit diese die Steinigung vollzöge. Eine größere Gruppe von zum Steinigen bereite stand am Gerichtsplatz und ein römischer Offizier wollte gerade anheben, die Anklageschrift zu verlesen, als ihm Bedenken kamen, ob unter den Steinigern nicht etwa auch Frauen sich befinden. Tatsächlich standen da aber nur mit Steinen bewaffnete Frauen, aber mit einem Barthimitat als Männer verkleidete. Als dann die Hörprobe auch gut verlief, die Frauen simulierten Männerstimmen, wurde die Anklageschrift verlesen, damit dann ordnungsgemäß der Gotteslästerer gesteinigt werden konnte.
Nun geschah aber das Entsetzliche: Der Offizier mußte ja nun, um des Deliktes der Aussprache des Namens Gottes willen, dies Delikt benennen: Er sprach den Namen „Jahwes“ so in der Anklageverlesung vor. Die jüdischen Frauen reagierten angemessen: Sie steinigten den Römer, in flagranti erwischt. Da das Aussprechen des Namens Jahwe die Todesstrafe verlangte, mußte eben der römische Offizier, weil er den Namen Jahwe aussprach in der Anklageschrift, selbst gesteinigt werden. Denn dieser Name durfte nicht einmal in dem Verbot, ihn nicht aussprechen zu dürfen, ausgesprochen werden.
Wer nun meint, daß sei doch nur eine Begebenheit aus den finstersten Zeiten der Menschheit, der halte sich das Schicksal der Grünen Bundeskanzlerkandidatin der Partei der „Grünen“ vor Augen. Da erzählte sie doch die Geschichte von einem tapferen Schüler, der im Schulunterricht sich weigerte, das Wort: „Neger“ auszusprechen und dafür vom Lehrer getadelt wurde. Was passierte? Die Empörung war grenzenlos, sie wurde massenmedial hingerichtet. Und warum? Weil sie bei dem Erzählen dieses Vorfalles das N-Wort ausgesprochen hatte! Sie hätte erzählen müssen, daß der Schüler sich weigerte, das N-Wort, das Niemand aussprechen darf, auszusprechen und daß er dafür getadelt wurde. Aber wie der römische Offizier sprach sie das Aussprechverbotene aus und wurde so medial gesteinigt. Auch noch so reuevolles Bekennen, daß sie nie wieder dieses Wort in den Mund nehmen werde, rettete sie vor der kollektiven Verachtung aller Gutmenschen.
Die Politische Korrektheit diktiert nämlich, welche Worte wir benutzen und welche wir nicht benutzen dürfen. Im Judentum gab es nur einen Namen, der nicht ausgesprochen werden durfte, da ist die Politische Korrektheit nicht so bescheiden, aber das N-Wort, das man niemals aussprechen darf, ist eben das meist verbotene Wort dieser Sprachpolizeiregel. Sagen wir, wie es ist: Eine Mutter, die ihr Kind im Mutterleibe töten läßt, verdient unsere Anerkennung, den Respekt vor ihrer Gewissensentscheidung, aber eine Mutter, die ihrem Kinde einen Negerkuß zum Essen reicht, begeht eine unverzeihbare Sünde. Kinder zu töten, ist akzeptabel, ihnen einen Negerkuß zu schenken, eine Todsünde.
Die sprachpolizeilichen Regeln wollen natürlich nicht nur das Sprechen reglementieren, vorschreiben, was ich sagen darf und was nicht, sondern so auch das Denken vor unerlaubtem Denken abhalten. Wir denken sprachlich, oder wir denken gar nicht. Darum ist die Herrschaft über die Sprache die Beherrschung unseres Denkens. Das freie Denken ist eben der größte Feind für die Etablierung der Politischen Korrektheit als der neuen Staatsreligion, darum wird solches subversive Denken unterdrückt durch die Sprachpolizei mit ihren Kontrollblockwarten, die jeden Verstoß sofort skandalieren.
Aber nun hat die von der Grünenpolitikerin erzählte Begebenheit noch einen Harken: „Der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Heinz-Peter Meidinger, hat Zweifel an der Geschichte von Grünen-Chefin Annalena Baerbock geäußert, wonach an einer Schule ein Arbeitsblatt mit dem Begriff „Neger“ im Unterricht verwendet worden sein soll. „Ich halte das für extrem unwahrscheinlich“, sagte Meidinger der JUNGEN FREIHEIT.“ 27.7.2021 JF. Sehr wahrscheinlich hat Frau Baerbock also diese Geschichte frei erfunden!
1.Zusatz:
Ob das „Vater unser“ auch verboten wird und stattdessen etwa: „Gott, m/w/d“ zu beten ist, ist wohl nur noch eine Frage der Zeit!
2.Zusatz
Die Politische Korrektheit, isb der politisch korrekte Antirassismus verlangt auch und gerade von der Katholischen Kirche, von allen Christen ein klares Schuldbekenntnis: Es muß Schluß sein mit der Perhorreszierung der „Schwarzen Messe“ und der sie feierten Satanisten, denn wir sehr hat doch die Kirche diese Menschen in ihrer besonderen Gläubigkeit verletzt, diskriminiert und ausgegrenzt. Dieser übler Rassismus manifestiert sich ja in den diskriminierenden Bezeichnungen: „schwarze Messe“, „Schwarzblütige“, „schwarze Magie“ und der bildlichen Darstellung des Teufels als „Schwarzen“! Dieser Diskriminierung muß ein Ende gesetzt werden. Die „Schwarze Messe“ muß als gleichberechtigte anerkannt werden, in den interreligiösen Dialog sind die Schwarzemessefeierer als Gleichberechtigte aufzunehmen.
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