Dienstag, 29. November 2022

Bischof Bätzing und nicht nur er: Das Frauenpriestertum muß kommen- nur was passiert, wenn Frauen Priester werden? + 2 Corallarien

Bischof Bätzing und nicht nur er: Das Frauenpriestertum muß kommen- nur was passiert, wenn Frauen Priester werden? Rom hat gesprochen und die Sache ist entschieden – das galt so in der Kirche,ja war ihr Markenzeichen, bis dann in deutschen Landen der Heros der Freiheit, Luther sein: „Ich höre nicht auf Rom!“ entgegenschleuderte. Ganz lutherisch antirömisch gestimmt stimmen nun Bischof Bätzing und seine Gesinnungskollegen in diesen Schlachtruf ein. Kath de mußte am 28.11. 2022 berichten: „Kirchenoberhaupt bekräftigt Nein zum Frauenpriestertum“, aber man hofft weiter:   „Rückblick auf den Ad-limina-Besuch der deutschen Bischöfe. Bischof Bätzing: Frage nach Frauenpriestertum liegt auf dem Tisch“ (25.11.2022). Die Mehrheit der deutschen Bischöfe haben sich nach dem Ad-limina-Besuch in Rom, obzwar ihnen da überdeutlich die Gelbe Karte gezeigt wurde, entschlossen, ihren antikatholischen Kurs konsequent weiterzufahren: wahrhafte Protestanten! Dabei ist die Sachlage eindeutig: Die Weihe von Frauen zu Priestern ist unerlaubt und ungültig. So sagt es das Kirchenrecht. Die Befürworter der Einführung des Frauenpriestertumes stellen den Sachverhalt einfach so das, als existierte in der Kirche nur ein Verbot, das dann auch wieder aufgehoben werden könnte, als existierte nicht die weitreichendere Aussage, daß eine Weihe von Frauen zum Priesteramt ungültig wäre. Da in dieser Causa gerade in Folge des ökomenischen Dialoges eine völlige Confusion herrscht, muß hier die Kunst des Unterscheidens appliziert werden gegen die Tendenz zur Vereinerleiung der Ökumene. Zur Veranschaulichung: Im Rechenunterricht kann, wenn das Kopfrechnen erlernt und eingeübt werden soll, die Frage aufgeworfen werden, ab wann den Schülern der Gebrauch von Taschenrechnern erlaubt wird. Erstkläßlern wird man, damit sie das Addieren und Subtrahieren lernen, den Gebrauch eines Taschenrechners verbieten müssen, aber ab wann ist er zu erlauben? Hier kann ein Verbot auch wieder aufgehoben werden. Wenn aber der Lehrer frägt, was 7 plus 5 ist?, dann kann die falsche und ungültige Antwort 11 nicht durch den Lehrer zu einer gültigen umerklärt werden. Eine ungültige Aussage kann durch keinen Lehrer auch nicht kraft seines Lehramtes in eine gültige verwandelt werden. Das gilt genauso für die Ungültigkeit einer Frauenpriesterweihe. Hier muß nun an das differente Amtsverständnis zwischen der Luther- und der Katholischen Kirche erinnert werden, weil oftmals hier Verwechslungen vorherrschen. Zur Veranschaulichung: Das lutherische Amtsverständnis läßt sich leicht durch einen Vergleich mit der Vergabe eines Führerscheines vergleichen. Der, der die theoretische und praktische Prüfung bestanden hat, wird der Führerschein vergeben, als Erlaubnis, nun Autofahren zu dürfen, nachdem der Kandidat seine Fähigkeit des Autofahrens durch die 2 bestandenen Prüfungen erwiesen hat. Zum Pfarrer wird so in den evangelischen „Kirchen“ der ordiniert, der durch das Bestehen des 1.und 2.Examens seine Fähigkeit dazu bewiesen hat. Die Ordination berechtigt ihn nun dazu, das, was er kann, auch beruflich ausüben zu dürfen. Für die Katholische Kirche ist dagegen die Weihe ein wirksames Sakrament, das den Geweihten erst dazu befähigt, das Priesteramt auszuüben. Für einen Anhänger des lutherischen Amtsverständnisses muß also das Nein zur Frauenpriesterweihe so vorkommen, als urteilte die Kirche: Frauen können den Beruf des Priesters nicht ausüben und deshalb wird ihnen diese Weihe verweigert. Denn die Weihe, würde sie lutherisch verstanden, vermittelt nichts, befähigt zu nichts, sondern setzt die Befähigung als erwiesene voraus, damit der Kandidat dann berechtigt wird, das Amt auszuüben. Für die Katholische Kirche dagegen ist die Weihe ein Sakrament, durch das dem Empfänger die geistlichen Vollmachten zur Ausübung des Priesteramtes vermittelt werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Konsekrationsvollmacht, Brot und Wein in den Leib und das Blut Christi verwandeln zu können. Wenn nun es nur ein Verbot der Weihe von Frauen zum Priesteramt gäbe, hätte das zur Konsequenz, daß wenn die Verbot aufgehoben würde, Priesterin gültig das Meßopfer zelebrieren könnten, indem sie das Wunder der Transsubstantion vollziehen könnten. Wenn aber diese Weihe ungültig wäre, dann könnte auch eine zur Priesterin Geweihte das Meßopfer nicht gültig darbringen, bei ihr blieben nämlich das Brot Brot und der Wein Wein. Das macht die Ungültigkeit der Eucharistiefeier aus. Die Gläubigen könnten dann nichts außer Brot und Wein in der Eucharistie empfangen, auch wenn sie rein subjektivistisch meinten, den Leib Christi und das Blut Christi zu empfangen. Merke: Nicht durch den subjektivistischen Glauben wird das empfangene Brotstück zum Leibe Christi. Das resultiert nun die schwieriger zu respondierende Frage: Warum kann eine Frau die Priesterweihe nicht gültig empfangen? Könnte sie sie unerlaubt aber gültig empfangen, könnte sie ja gültig das Meßopfer darbringen.Es wäre ihr nur verboten, wie man eine lange Zeit lang gültig aber unerlaubt bei den Priestern der Piusbruderschaft beichten konnte. Wer dagegen bei irgendeinem Laien beichten würde, würde keine gültige Lossprechung seiner Sünden erlangen können. Ein kleiner Umweg soll nun helfen, diese Frage zu beantworten. Gesetz den Fall, ein Priester nähme statt des Weines Bier, um darüber die Wandlungsworte zu sprechen. Nehmen wir an, das geschähe in Bayern in der Hoffnung, daß dann mehr zur Kommunion kämen, auch Männer und der Jesus habe doch auch nur den Wein genommen, weil es da kein gescheites Bier gab. Was würde man dann dort empfangen: das Blut Christi oder nur Bier? Die durch die Weihe vermittelte Konsekrationsvolllmacht bezieht sich auf den Wein, daß er so in das Blut Christi verwandelt wird. Es gibt keine Vollmacht, etwa Bier oder Coca Cola in das Blut Christi zu verwandeln- so vielen vielleicht auch Cola und Bier mehr munden würden, wenn unter beiderlei Gestalten die Kommunion ausgeteilt würde. Da die Priesterweihe von einer Frau nur ungültig empfangen werden kann, selbst wenn sie erlaubt würde, kann das nur bedeuten, daß sie die geistlichen Vollmachten, die durch die Weihe vermittelt werden, nicht empfangen kann, wie das Bier nicht in das Blut Christi verwandelt werden kann. Heutzutage wird dagegen oft das Argument vorgebracht, eine Frau könne nicht Jesus Christus in der Eucharistiefeier repräsentieren, weil er ein Mann ist. Das plausibel klingende Argument vermag nun aber theologisch nicht zu überzeugen, denn a) bringt die Kirche das Meßopfer dar und das könnte dann auch eine Frau, da auch sie als kirchliche Priesterin dann das Opfer darbringen könnte, zumal die Kirche die Braut Christi ist und das dann gar eher für Priesterin sprechen könnte und b) der Priester nicht primär Christus darstellt, denn die gewandelte Hostie ist Christus selber, der sich dann selbst auch in der Eucharistie zum Opfer darbringt. Wird dagegen so sehr sich auf die Aussage kapriziert, daß der Priester Christus präsentiere, besteht die Gefahr, daß die Kirche, die in der Gestalt des Priesters dies Opfer darbringt, in Vergessenheit gerät! Wenn bedacht wird, daß die Frauenpriesterweihe ungültig ist, und wenn sie doch erlaubt werden würde, evtl von ganz progressiven Bischöfen, dann wären die von Priesterin zelebrierten Eucharistiefeiern nur Simulationen, in denen die Gläubigen nur Brot und Wein empfingen! 1.Corollarium Gott ist in seinem Erwählungshandeln stets diskriminierend: Er erwählte Israel und somit alle anderen Völker nicht, er erwählte dann den Stamm Levi, sie sollten ihm der Priesterstamm sein, alle anderen 11 Stämme nicht, 12 Männer erwöhlte Jesus Christus zu Aposteln und nur einen zu dem einen Hirten seiner Kirche- wen alles somit nicht! 2.Corollarium Wenn der Priester Jesus Christus präsentiet, dann wäre Christus zwei mal in der Eucharistie gegenwärtig, als der opfernde Priester und als die Opfergabe. Wenn aber das Meßopfer das Abbild des Urbildes des Kreuzaltaropfers ist, dann fände diese Doppelpräsenz in dem Urbild keine Entsprechung, denn hier ist der Opfernde und der Geopferte in eins und nicht zweifach. Wenn aber die Differenz zwischen dem Opfernden und dem Geopferten konstitutiv für das Opfer angesehen wird, dann findet diese Differenz sich im Urbild in der Differenz zwischen dem Hohepriester als dem Opfernden und Christus als dem Geopferten wieder.  

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen