Freitag, 11. November 2022

Eine Frucht der Religionsfreiheit: Wir dürfen den Teufel verehren + 1 Zusatz

Eine Frucht der Religionsfreiheit: Wir dürfen den Teufel verehren! Kath net berichtet am 11.11.2022 über die Aktivitäten dieser Satanistenorganisation in den USA: Der „Satanische Tempel“ führte beim „Texas Pagan Pride Festival“ Enttaufungen durch – Diese Satanisten fordern auch Religionsfreiheit für Abtreibung als satanischem Ritual. Die Katholische Kirche wußte, warum sie das Menschenrecht auf die Religionsfreiheit ablehnte, aber angesichts der Praxis von totalitären Staaten, die Ausübung der christlichen Religion zu unterbinden im Namen der Wahrheit ihrer Staatsideologie, nahm sie ihre Zuflucht zur Bejahung dieses Menschenrechtes: Ein Staat dürfe seinen Bürgern nicht die Ausübung der Religion nach ihrem Belieben untersagen. Daß der Satanismus auch eine Religion ist, ist nun unverkennbar, denn in ihr wird ja ein höheres Wesen religiös verehrt. Die „Schwarze Messe“ ist nun mal eine religiös-kultische Veranstaltung. Wenn dann in dem Kath net Artikel diese offiziell anerkannte „Kirche“ als „pseudoreligiös“ qualifiziert wird, wird verkannt, daß auch diese „Kirche“ sich legitimiert durch dies Menschenrecht. Theologisch beurteilt, gilt die Distinktion von der wahren und den falschen Religionen, wobei aber auch die falschen Religionen Religionen sind, wie ja auch das Falschgeld Geld ist, nur eben gefälschtes. „Enttaufungen“ sind nach dem katholischen Sakramentsverständis zwar eine Unmöglichkeit, aber dies Sakramentsverständis wird nicht einmal von allen Christen geteilt. Daß die sich dieser Enttaufung Unterziehenden das katholische Verständnis dieses Sakramentes nicht teilen, ist offenkundig, aber das ändert nichts an der Wahrheit der katholischen Sakramentenlehre. Die Religionsfreiheit setzt nun aber doch den Gläubigen jeder Religion Grenzen: Wenn etwas laut dem staatlichen Gesetz unerlaubt ist, dann ist das auch für jeden Gläubigen jeder Religion unerlaubt. Wenn also das Töten von Kindern im Mutterleibe nicht erlaubt wäre, wären die Abtreibungen auch als religiöse Praxis ausgegeben unerlaubt. Solange aber diese Tötungspraxis erlaubt ist,kann sie auch als „religiöse Praxis“ vollzogen werden. Für dies „Problem“, daß die Freiheit der Religionsausübung ihrer Grenzen im staatlichen Recht findet und auch finden muß, sei auf die Menschenopferpraxis der Verehrung der indischen Göttin Kali verwiesen: https://www.n-tv.de/panorama/Inder-opfern-Kinder-fuer-Kali-article...25.11.2010 · „Als Menschenopfer sind mindestens zwei Kinder im indischen Bundesstaat Chhattisgarh für die Hindu-Göttin Kali getötet worden.“Selbstverständlich wurden die Eltern für dies Kinderopfer bestraft. Die Eltern können ihre Untat nicht mit der religiösen Praxis der Verehrung Kalis legitimieren. Wenn zur Religionsfreiheit auch das Recht gehörte, den Gesetzen des Staates zuwiderzuhandeln, dann hätte man diese Kindertöter in Indien nicht bestrafen dürfen. (Zur Verehrung der Göttin Kali möchte ich hier gerne auf den mehrbändigen Roman: „Um die indische Kaiserkrone“ von Robert Kraft verweisen, ein Meisterwerk der Erzählkunst!) Das gilt genauso für diese Satanisten: Sobald die Kindestötung im Mutterleibe staatlich verboten würde, dürfte sie auch nicht als religiöse Praxis praktiziert werden. Aber da die Kirche nun ihr Jawort zur Religionsfreiheit gesprochen hat, muß sie damit leben, daß Satanisten auch ihre Religion frei praktizieren dürfen, aber auch nur im Rahmen des staatlich Erlaubtem. Käme man nun aber auf den Gedanken, daß auch der Staat die Maxime, daß Gott mehr zu gehorchen sei als den staatlichen Gesetzen, anzuerkennen hätte, dann müßte er den Verehrern der Göttin Kali das Darbringen von Menschenopfern erlauben. Das sei ferne! Aber ist es nicht schon schlimm genug, daß die Verehrung des Teufels ein Menschenrecht ist. Corollarium 1 Vorkonziliar erfüllte die Apologetik den Beweis der Wahrheit der Religion und dann der Wahrheit der Katholischen Kirche. Erst als sich die Apologetik diese Aufgabe nicht mehr zutraute, setzte die Kirche auf das Menschenrecht der Religionsfreiheit, daß jede Religion frei ausgeübt werden dürfe, völlig unabhängig davon, ob sie wahr sei.

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