Dienstag, 9. Juni 2026

„Die kfd fordert, dass Schwangerschaftsabbrüche auch in katholischen Krankenhäusern möglich sein müssen.“

 

Die kfd fordert, dass Schwangerschaftsabbrüche auch in katholischen Krankenhäusern möglich sein müssen.“


So lautet die Zentralforderung der „Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands“ in ihrem offiziellem Positionspapier: „Zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmung.Positionen und Perspektiven der kfd zu § 218 Stgb“.

Diese Überschrift zeigt schon unverkennbar die Tendenz des Papieres an, indem unter dem Begriff des Selbstbestimmungsrechtes das Recht, über das Leben- oder Nichtlebendürfen eines anderen Menschen, in diesem Falle des Kindes im Mutterleibe entschieden werden dürfte, subsumiert wird.

Die Frau habe das Recht, selbst zu entscheiden, ob sie ihr Kind töten lassen möchte oder nicht. Die kfd respektiere dann die freie Entscheidung der Mútter. Das Beratungsgespräch in Konfliktfällen sei so ergebnisoffen zu führen: Das heißt, daß die Berater nicht die Schwangere dazu motivieren sollen, das Kind zu behalten.


So heißt es dann: „Es braucht klare politische und institutionelle Rahmenbedingungen, um die ärztliche Versorgung beim Schwangerschaftsabbruch flächendeckend sicherzustellen und Diskriminierung sowie Stigmatisierung im Gesundheitswesen abzubauen. Ebenso wichtig ist die Zusicherung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse bei Schwangerschaftsabbrüchen. Der Respekt vor der individuellen Gewissensentscheidung von Ärzt*innen, ob sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen oder nicht, ist zu wahren. Der Zugang zu medizinisch notwendigen Eingriffen muss jedoch gewährleistet werden.“

Die Politik habe also dafür zu sorgen, daß Frauen in räumlich für sie zumutbaren Entfernungen Ärzte vorfinden,die die gewünschten Kindestötungen vornehmen. Auch deswegen seien Katholische Spitäler zur Durchführung der Kindestötungen zu verpflichten!


Es wird zwar auch die Position der Befürworter des jetzigen Paragraphen 218 wiedergegeben, der immerhin schon die Tötung von circa 100.000 Kinder pro Jahr faktisch erlaubt, in 10 Jahren also 1 Million Kindertötungen, aber das Wohlwollen gilt der Kritik: „Auf der anderen Seite stehen Argumente gegen den Verbleib des § 218 StGB..Kritiker*innen sehen in der Strafbarkeit eine erhebliche Belastung für Frauen,die sich ohnehin in einer Notlage befinden. Selbst wenn Abbrüche unter bestimmten Bedingungen straffrei blieben, bestünde die Kriminalisierung. Zudem stelle sich die Frage, ob eine solche Regelung mit dem Recht auf Selbstbestimmung und der Achtung der Würde der Frau vereinbar sei.“

Das ist selbstredend ein rein rhetorisch gemeinte Frage: Es gehöre zum Selbstbestimmungsrecht und zu ihrer Würde, ihr Kind im Mutterleibe töten lassen zu dürfen! Ein Recht des Kindes auf sein Leben existiert eben aus feministischer Sicht nicht.

Daß diese Position nicht mit der Lehre der Kirche vereinbar ist, interessiert den kfd nicht,denn sie vernutzt hier einfach die Lehre vom Gewissen, daß es jedem Katholiken erlaubt sei, statt der Morallehre der Kirche seinem Gewissen zu folgen: „dass ein Mensch auch dann seinem Gewissen folgen muss, wenn dieses im Einzelfall im Spannungsverhältnis zu kirchlichen Vorgaben steht.“

Dabei kann sich dies Papier leider auf einen der verhängnisvollsten Irrtümer des Katholischen Katechismus berufen: Unter dem Titel: „Das irrende Gewissen“ heißt es in der Nummer 1790: „Dem sicheren Urteil eines Gewissens muß der Mensch stets Folge leisten.Würde er bewußt dagegen handeln, so verurteilte er sich selbst.“ Darauf kann sich nun jede Abtreibungswillige berufen, denn sie ist sich ja ihres Gewissensurteiles sicher.


Aber die eigentliche Intention dieses Elaborates wird erst in der Kampfansage gegen die Lebensschutzbewegung deutlich: „Wachsam beobachtet die kfd auch die sogenannten Lebensschützer*innen, die mit Kundgebungen wie dem „Marsch für das Leben“/„1.000 Kreuze“ seit Jahren laut und aggressiv für sich beanspruchen, „jedes Leben (zu) schützen“.

Weiter heißt es: „In vielen Ländern, auch in Deutschland, werden durch radikal rechte Kräfte und religiöse Fundamentalist*innen sexuelle und reproduktive Rechte in Frage gestellt und angegriffen.“ Das heißt unverschnörkelt: Hier wird nicht das Frauenrecht auf eine Kindestötung im Mutterleibe anerkannt.


Über rechtsextreme und religiöse Fundamentalist*innen, Vereine und Aktionsgruppen der sogenannten Lebensschutzbewegung (Pro-Life-Bewegung) nutzen sie die aktuelle/jede Auseinandersetzung, um gesellschaftliche Freiheit und die Rechte von Frauen und marginalisierten Gruppen einzuschränken. Solche Aktivitäten sogenannter Lebensschützer*innen haben in den letzten Jahren zugenommen. Dabei geht es den verantwortlichen Organisator*innen immer auch um einen umfassenden Kulturkampf gegen geschlechter-politische Liberalisierung. Sie vertreten eine rigide Sexualmoral und lehnen sich gegen das Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung auf. Ihre Anhänger*innen stammen vorwiegend aus konservativen bis (extrem) rechten, christlichen Teilen der Gesellschaft mit ideologischer Nähe zu radikalen extrem Rechten.“


Das heißt im Klartext, daß jeder, der die Lehre der Kirche vertritt und nicht für das Recht auf Abtreibung sich einsetzt, nicht die LBTQ- Ideologie vertritt, für die kfd völlig inakzeptabel ist. Nicht nur rechte, schon conservative Katholiken werden hier also aufs ärgste diffamiert, ja jeder der die Lehre der Kirche bejaht.

In der „Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands“ ist so alles Katholische in den Sturmfluten des Feminismus untergegangen.Eine Kirche, die eine solche Organisation unter sich duldet, braucht wahrhaftig keine Feinde mehr! 

Corollarium

Erschreckend ist es, mit welcher Selbstverständlichkeit hier unter dem Selbstbestimmunsgsrecht der Frau das Recht, ihr Kind im Mutterleibe zu töten, verstanden wird. Dürfte dann etwa unter dem Selbstbestimmungsrecht eines Volkes das Recht subsumiert werden, eine ethnische Minderheit im eigenen Staate auszulöschen?



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