Spontan dürfte die Antwort wohl so ausfallen: Was eine Ehe ist, das weiß jeder, nur weltfremde Ideologen erphantasieren sich da etwas, um dann auch von einer Homoehe reden zu können. Nur, vielleicht ist das so scheinbar Klare gar nicht so klar, wie spontan es gemeint wird.
Folgender Fall soll nun kurz erörtert werden. Ein Paar beschließt, in Bälde zu heiraten. Kurz vor der kirchlichen Eheschließung erleidet der zukünftige Ehemann einen schweren Verkehrsunfall; er ist seit dem querschnittsgelähmt und nicht mehr zum Geschlechtsverkehr in der Lage. Trotzdem heiratet die Frau ihn kirchlich. Da sie, Beide katholisch ordnungsgemäß kirchlich geheiratet haben, sind sie nun doch ein verheiratetes Paar. Mehrere Jahre später möchte die Frau sich aber scheiden lassen, weil sie nun einen anderen Mann kennen gelernt hat, mit dem sie eine Familie gründen will.
Was nun? Wer hier Probleme sich anbahnend sieht, der irrt. Da dies Paar nie nach der Eheschließung Geschlechtsverkehr miteinander hatte, der Mann konnte ihn ja unfallsbedingt nicht vollziehen, gilt auch diese kirchlich geschlossene Ehe als nicht vollzogen. Sie gelten so vor der Kirche als nicht verheiratet und die Frau, die nie eine Ehefrau war,kann den neuen Mann so auch kirchlich ehelichen. Erst durch den Vollzug des Geschlechtsverkehres in der Ehe wird die Ehe zur Ehe, zur legitimen, wenn vorher die Katholiken ordnungsgemäß kirchlich geheiratet hatten.
Was nun, wenn in einer ordnungsgemäßen Ehe das Ehepaar aufhört, miteinander zu schlafen -aus welchen Gründen auch immer? Hier lautet die Antwort: Durch den ersten Geschlechtsakt nach der Eheschließung ist die Ehe vollzogen worden und die wird dann auch nicht durch den Wegfall des Geschlechtsaktes wieder aufgelöst.
Das bildet den Hintergrund für die Lehre der Kirche, daß ein Paar, Geschieden- Wiederverheiratet zum Empfang der hl.Kommunion zulaßbar ist und auch gültig beichten kann, wenn das Paar sich verpflichtet, weiter mit einander lebend auf den Geschlechtsverkehr zu verzichten. Für das Weiter-Miteinander-Leben muß es dabei aber triftige Gründe geben, etwa die Sorge um die gemeinsamen Kinder. Das besagt, daß ohne Geschlechtsverkehr keine Ehe geführt wird, sodaß das so enthaltsam lebende Paar auch keinen Ehebruch begeht. Ein Einwand bleibt aber doch: Wie in einer regulären Ehe, so ist doch auch in einer irregulären- ein Verheirateter heiratet noch einen anderen Partner- Ehe die Ehe durch den ersten Geschlechtsakt nach der standesamtlichen Verheiratung vollzogen worden. Eine irreguläre Ehe wäre eine unerlaubt geschlossene Ehe, die ein permanenter Ehebruch ist, weil sie eine Zweitehe ist, weil einer der Partner schon verheiratet ist und diese Ehe noch gültig ist.
Oder sollte geurteilt werden, daß die Ehe, nur standesamtlich geschlossen, überhaupt keine Ehe ist, sodaß faktisch hier nur ein unerlaubtes Liebesverhältnis vorliegt, das den Ehebruch miteinschießt, weil zumindest einer der Beiden gültig mit wem anders noch verheiratet ist. Dann wäre der Verzicht auf den Geschechtsverkehr nur die Beendigung eines unerlaubten Liebesverhältlisses und die Umwandlung in eine reine Freundschaftsbeziehung.
Was nun aber, wenn die Kirche nun, wie es Papst Franziskus offensichtlich will, auch Geschieden-Wiederverheirateten den Empfang der hl. Kommunion gestatten will, wenn sie nicht auf den Geschlechtsverkehr verzichten wollen? Kann es sein, daß dies nun nur standesamtlich getraute Paar trotzdem eine legitime Ehe führt, auch wenn zumindest einer der Beiden noch gültig mit einem Anderen verheiratet ist, und das Paar erlaubt, weil verheiratet, Geschlechtsverkehr miteinander hat?Das kann nicht sein, denn jedem Verheirateten ist der Geschlechtsverkehr mit einem Anderen als dem Ehepartner, solange der lebt, unerlaubt und eine Sünde, keine läßliche. Also muß dieser Geschlechtsverkehr vom Empfang der Kommunion ausschließen, weil so nur ein sakrilegischer zustande kommen kann.
Oder aber es müßte geurteilt werden, daß dieser Geschlechtsverkehr objektiv zwar eine Sünde ist, die vom Empfang der Kommunion ausschließt, die aber unter bestimmten Conditionen dem Täter nicht als schwere Sünde anzurechnen ist. Was könnten das für Bedingungen sein?
Eine andere Möglichkeit wäre es, zu urteilen, daß nicht jeder Ehebruch eine schwere Sünde sei, so wie nicht jede Tötungshandlung ein Mord sei, sodaß es auch Tötungshandlungen geben könnte, die keine schwere Sünde sind.
Aber wie intensiv nun auch diesbezüglich das päpstliche nachsynodale Schreiben und alle sonstigen Stellungnahmen durchanalysiert werden: Auf diese 2 Fragen findet sich da keine Antwort, ob der außereheliche Geschlechtsverkehr bei Geschieden-Wiederverheirateten eine objektiv schwere Sünde seiend doch den Tätern nicht als solche unter bestimmten Umständen als schwere anzurechnen ist, oder ob es Ehebrüche geben kann, die keine schwere Sünde sind.
Gerade diese Unklarheit loben nun die Befürworter Papst Franziskus, da sie da nun einen großen Spielraum für die Zulassung zum Empfang der Kommunion sehen für Geschieden-Wiederverheiratete.
Was bleibt für die Ehe übrig? Daß die Ehe durch den Geschlechtsakt erst vollzogen und somit realisiert wird und daß es nun nach Papst Franziskus möglich ist, daß ein Verheirateter mit wem anders als dem Ehepartner Geschlechtsverkehr hat und das nicht beenden möchte und daß er trotzdem zu den Sakramenten zulaßbar ist. Diese radicale Änderung, die faktisch nun der Papst durchsetzt , könnte nur legitim sein, wenn es begründbar wäre, warum der Geschlechtsverkehr eines Verheirateten mit einem Anderen als dem Ehepartner nicht immer ein Grund zum Ausschluß von den Sakramenten ist, auch wenn der Täter nicht die Absicht hat, auf diesen außerehelichen Geschlechtsverkehr zu verzichten.
Einfacher gesagt: Die neue Morallehre des Papstes erlaubt Verheirateten, mit einer Geliebten oder einem Geliebten Geschlechtsverkehr regelmäßig zu haben und trotzdem die Sakramente zu empfangen. Denn de jure ist die sogenannte Zweitehe gar keine sondern nur ein reines Liebesverhältnis, bei dem zumindest einer mit wem anders weiterhin verheiratet ist. Oder es müßte die Ehe neu definiert werden, daß diese Zweitehe tatsächlich eine Ehe ist, obgleich die andere des Verheirateten noch besteht, sodaß in dieser Zweitehe das auch erlaubt ist, was der Ehe zukommt.
Geht so aber nicht unter, was nun eine Ehe ist? Es drängt sich so aber nun der Eindruck auf, daß faktisch die Moraltheologie im Geiste des Papstes ein lutherisches Eheverständnis einführen möchte, und zwar so, daß im theoretischen Diskurs die Lehrtradition der Kirche gewahrt bleibt, daß aber im praktischen Teil ein lutherisches Eheverständnis eingeschrieben wird, (daß die Ehe kein Sakrament ist, sondern ein bürgerlicher Vertrag, der dann auch auflösbar ist) daß also durch die Zweitehe die erste als aufgelöst gilt,sodaß nun der Geschieden-Wiederverheiratete eine reguläre Ehe führt, die ihn dann auch nicht von dem Empfang der Sakramente ausschließt.
An Luther soll die Katholische Kirche genesen, darin sind sich ja die modernistischen Reformer der Kirche einig, die Protestantisierung ist der Weg der Zukunft der Kirche- in den Abgrund des völligen Niederganges, wie ihn in Deutschland die EKD vorlebt.
Geht so aber nicht unter, was nun eine Ehe ist? Es drängt sich so aber nun der Eindruck auf, daß faktisch die Moraltheologie im Geiste des Papstes ein lutherisches Eheverständnis einführen möchte, und zwar so, daß im theoretischen Diskurs die Lehrtradition der Kirche gewahrt bleibt, daß aber im praktischen Teil ein lutherisches Eheverständnis eingeschrieben wird, (daß die Ehe kein Sakrament ist, sondern ein bürgerlicher Vertrag, der dann auch auflösbar ist) daß also durch die Zweitehe die erste als aufgelöst gilt,sodaß nun der Geschieden-Wiederverheiratete eine reguläre Ehe führt, die ihn dann auch nicht von dem Empfang der Sakramente ausschließt.
An Luther soll die Katholische Kirche genesen, darin sind sich ja die modernistischen Reformer der Kirche einig, die Protestantisierung ist der Weg der Zukunft der Kirche- in den Abgrund des völligen Niederganges, wie ihn in Deutschland die EKD vorlebt.
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