(auch zum Thema:Freimaurertum- der unterschätzte Kirchenfeind?)
„Mehrere lehramtskritische Gruppen, darunter „Wir sind Kirche“ und „Maria 2.0“, fordern die Kirche auf, die Menschenrechte in ihren Institutionen umzusetzen. In einer am Sonntag veröffentlichten Erklärung heißt es: „Der absolute Ausschluss der Frauen von Weiheämtern, das Heiratsverbot für Priester sowie die Forderung der Enthaltsamkeit an homosexuelle Menschen widersprechen in eklatanter Weise den individuellen Menschenrechten wie auch dem biblisch geprägten Menschenbild.“
(tagespost am 7.12.2020).
Das ist mit Verlaub gesagt kein ungeschickter Schachzug. Denn der Ursprung der Menschenrechtsideologie ist das antikirchlich orientierte Freimaurertum: „In der Loge von Aix wurden die allgemeinen Menschenrechte ausgearbeitet, am 13.September 1791 von dem Freimaurer Lafayette dem französischen Konvent unterbreitet und in der > Declaration des droits de l homme et du citoyen< zum Grundgesetz der französischen Verfassung erhoben.“ D. Schwarz, Die Freimaurerei,Reprint, 2019, S.24)Selbstverständlich dienten die freimaurerischen Menschenrechte primär dazu, die alte Ordnung aufzulösen, um dann die neue bürgerliche zu etablieren. Daß die Menschenrechte so für die Anhänger der alten Ordnung nicht galten, sondern sie mit der Guillotine bekämpft wurden, irritiert dann nicht.
Aus christlicher Sicht ist natürlich die Vergleichgültigung der Religion das Hauptproblem, daß Gretchens Frage, wie Dr. Faust es denn mit der Religion halte, eine gleichgültige zu sein habe. Niemand dürfe ob seiner Religionszugehörigkeit diskriminiert werden, diese Meinung kann nicht folgenlos für die Gottesvorstellung bleiben: Wie könnte Gott in seinem Gericht über Menschen ihn nach seiner Religionspraxis beurteilen, ob er die wahre oder eine falsche ausübte, wenn doch die Menschenrechte fordern, daß bei der Beurteilung eines Menschen seine Religion nicht mitbeurteilt werden dürfe. Ergo müsse auch Gott in seinem Endgericht die Religion gleichgültig sein, auch er dürfe nur nach den Werken unabhängig von der Religion Menschen beurteilen. Das ist die Wiederkehr des Pelagianismus, nun aber in der Intention, alle Religionen zu vergleichgültigen.
Die Katholische Kirche müsse also gemäß der Menschenrechtsideologie ihr inneres Leben gestalten und daß heißt, daß auch für sie ihre Religion gleichgültig sein soll. Damit soll alles spezifisch Religiöses wie die Ordnung des Priestertumes, daß es Männern vorbehalten ist, die sich zu einem zölibatären Leben verpflichten, aus den Angeln gehoben werden. Die Kirche hat sich so mit der bürgerlichen Welt gleichzuschalten. Die Nichtanerkennung der religiösen Begründung dieser Ordnung des Priestertumes zeichnet die Praxis der Menschenrechtsideologie aus, daß sie als einzig legitimes Fundament jeder Institution der bürgerlichen Gesellschaft angesehen wird. Somit wird auch das Selbstbestimmungsrecht kollektiver Subjekte außer Kraft gesetzt. So dürfte kein Verein mehr beschließen, daß Frauen nicht Mitglieder werden dürfen (aber feministische Vereine sehr wohl den Ausschluß von Männern) und die Katholische Kirche müßte jeden zum Empfang der Eucharistie zulassen, egal wie es derjenige mit der Religion hält. Das Recht der Kirche als Tendenzbetrieb nach seinen eigenen Grundlagen sein Innenleben zu gestalten soll so nicht mehr gelten.
Es paßt zur antikirchlichen Intention der aus dem Geiste des Freimaurertumes geborenen Menschenrechte, daß unter ihrem Banner nun wieder gegen die Kirche gekämpft wird.
Zusatz:
"Wo die Kirchenlehre Menschenrechte brichtWenn sich der Papst gesellschaftlich für Rechte von Frauen starkmacht,
sie ihnen aber innerkirchlich versagt, sei das unglaubwürdig,
kommentiert Burkhard Hose. Leerstellen zwischen Kirchenlehre und
Menschenrechten müssten endlich geschlossen werden." (Kath de am 9.12.2020: Standpunktkommentar) Merke:Die Menschenrechtsideologie steht über den offenbarten Wahrheiten Gottes,sodaß die Kirche sich dieser Ideologie zu subordinieren hat.
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