Sonntag, 27. Dezember 2020

Kardinal Kasper: ein Anarchochrist

 (das freie Gewissen, die Gewissensfreiheit- ein Tor zur Anarchie?)


In dem Artikel: „Kardinal Kasper erteilt Priesterweihe für Frauen eine Absage“ (Kath de 23.12.2020) lesen wir: „In der Frage, ob Christen verschiedener Konfessionen an Kommunion und Abendmahl der anderen Kirche teilnehmen können, setzt Kasper auf das Gewissen der Einzelnen. "Dazu hat die römische Glaubenskongregation Nein gesagt. Ein Katholik wird dieses Urteil ernsthaft bedenken. Wenn er nach Prüfung seines Gewissens zu einem anderen Urteil kommt, wird man das respektieren; die Kirche kann sich nicht an die Stelle des persönlichen Gewissens setzen."

So einfach hebelt ein Kardinal die gesamte Morallehre der Kirche aus, nicht indem er frontal zur Attacke aufruft, daß die Unerträglichkeiten dieser Lehre wegmodernisiert werden sollen, sondern indem er die ganze Lehre der Kirche zu einem unverbindlichen Warenhausangebot verklärt, aus dem sich der Konsument nur das ihm Gefällige in seinen persönlichen Glaubenseinkaufskorb hineinlegt.Ich habe als mündiger Konsument eben das Recht in der Autorität meines Gewissens nur das für mich als wahr anzunehmen, was mir behagt. Der dreieinige Gott und seine Kirche sind eben nicht die höchsten Autoritäten, weil mein Gewissen noch über Gott steht. Das ist kein Straßenkampfanarchismus sondern eine linksliberale verbürgerlichte Version,die mich von Gott und seiner Kirche emanzipiert und das als „Freiheit“ verkauft.

Aber wirklich zu einer unlimitierten Freiheit? Wie würde denn Kardinal Kasper über eine Mutter urteilen, sagte sie: „Meinem Kinde schenke ich einen Negerkuß“? Dürfte sie das im Namen ihres Gewissens, der ihr dies erlaubt? Hieße es da nicht, daß soweit die Gewissensfreiheit nun doch nicht reiche. Diesen Primat des Gewissens über Gott und die Kirche kann gepredigt werden, ohne daß dies so anarchistischen Zuständen führt, weil präsumiert werden kann, daß die heutigen Gewissen hinreichend durch die Moral der Politischen Korrektheit geprägt sind. Die Kirche kann so die Verbindlichkeit ihrer Morallehre aufgeben, wie es hier vorgeschlagen wird, weil auf die Anerkennung der politisch korrekten Moral vertraut wird.



Ist die Kindestötung im Mutterleibe doch erlaubt? So argumentiert einer der bedeutendsten evangelischen Theologen in dieser Causa. Im „Wikipedia“ Beitrag zum Thema: „Schwangerschaftsabbruch“ (welch ein Euphemismus) lesen wir:

"Karl Barth wird zwar häufig zitiert, er habe betreffend Abtreibung vom „heimlichen und offenen Massenmord“ gesprochen. Doch schrieb er in seiner Kirchlichen Dogmatik auch: „Von woher sollte die absolute These begründet werden, daß Gott niemals und unter keinen Umständen etwas anderes als die Erhaltung eines keimenden Menschenlebens wollen und von Mutter, Vater, Arzt und den anderen Beteiligten fordern könnte? […] Das menschliche Leben und so auch das des noch ungeborenen Menschen ist kein absoluter Wert. […] Es hat keinen Anspruch darauf, unter allen und jeden Umständen erhalten zu werden. […] Sagen wir es also offen heraus: es gibt Situationen, in denen die Tötung keimenden Lebens nicht Mord, sondern geboten ist.“ Barth geht so weit, dass er eine sozial-medizinische Indikation – „das heißt im Zusammenhang mit der vorliegenden Bedrohung des physischen und geistigen Lebens der Mutter eine Berücksichtigung der wirtschaftlichen und Umweltverhältnisse“ – nicht grundsätzlich und allgemein als Übertretung des Gebotes Gottes verurteilt. In einem gebundenen und gerade so freien Gewissen müsse ein gewissenhaftes Wägen, aber auch ein entschlossenes Wagen stattfinden.“


In der Autorität des eigenen Gewissens darf also eine Mutter ihr eigenes Kind im Mutterleibe töten lassen!


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